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Restmandat (Betriebsstilllegung) - Zustimmung beim Arbeitsgericht nötig für Kündigung des BRV?

E
emmix
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin BRV in einem dreiköpfigen BR. Mittlerweile haben wir seit 3 Monaten (Nov, Dez, Jan) kein Gehalt erhalten. Durch eigene fristlose Kündigungen (wegen der Nichtzahlung der Gehälter) bin ich nun "Das Restmandat". Meinen Kollegen wurde ordentlich mit Anhörung gekündigt. Wie geht das in meinem Fall? Denn es gibt keine Ersatz-oder BR-Mitglieder mehr, die wegen meiner ordentlichen Kündigung wegen Betriebsstilllegung angehört werden könnten. Ist in diesem Fall eine Zustimmung beim Arbeitsgericht nötig? Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

P
Peanuts

31.01.2010 um 13:18 Uhr

"Ist in diesem Fall eine Zustimmung beim Arbeitsgericht nötig?"

Missliche Situation. Das LAG Hessen hat geurteilt, dass der BR in einem solchen Fall funktionsunfähig (rechtliche Verhinderung des BRM) und nicht zu beteiligen ist.

Die Kündigung kann ohne vorherige Zustimmung durch´s Arbeitsgericht ausgesprochen werden.

E
emmix

31.01.2010 um 13:34 Uhr

Danke für die Info. LG

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