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BR in mittelständischem Unternehmen?

H
heutigefrage
Nov 2016 bearbeitet

Eine mittelständische GmbH mit europ. Niederlassungen (ca. 400 MA) plant die Gründung eines BR. Was ist zu beachten und wann ist die GL zu informieren? Falls sie ein solches Ansinnen kippen möchte. Gruß

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Community-Antworten (3)

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tabularasa

30.10.2009 um 16:44 Uhr

Deine Frage ist etwas verwirrend. Wer plant die Gründung eines BR? Die Geschäftsleitung ??! Wenn dies der Fall sein sollte ist nicht erklärbar warum sie ihr Ansinnen plötzlich ändern sollte. Aber es ist eigentlich auch egal wer den Anstoß für eine BR-Wahl gibt. Letzendlich wird zuerst ein Wahlvorstand gewählt und ab dem Abschluß dieser Wahl obliegt dem AG kein Einfluß mehr, ohne Konsequenzen, auf den Ablauf der BR-Wahl.

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Petrus

30.10.2009 um 17:37 Uhr

Die GL erfährt zu den Zeitpunkt davon, wenn entsprechend §§17, 17a BetrVG ein Wahlvorstand bestellt oder zur Betriebsversammlung (z.B. per Aushang am Schwarzen Brett) eingeladen wird. Vorher würde ich nur mit Leuten darüber reden, denen ich 200% vertraue - falls die GL diese Ansinnen kippen möchte. Als Gewerkschaftmitglied würde ich mich vertrauensvoll an diese wenden, die euch vorab aufschlaut und dann nach §17(4) tätig werden dürfte.

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pirat

30.10.2009 um 17:57 Uhr

@heutigefrage, ergänzend zu den Vorschreibern... aktiviere mal oben links den Icon Betriebsratswahl ...

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