Wahl des Vorsitzenden während Kündigungsschutzprozess?
Hallo, kann ein, während eines noch offenen Kündigungsschutzprozesses gewähltes BR-Mitglied, als Vorsitzender kandidieren und gewählt werden? Fakten: Der Kündigungsschutzprozess ist noch nicht entschieden. Der Kollege ist schon während der Kündigungsfrist bezahlt freigestellt worden. Kündigungsfrist schon abgelaufen. Die BR-Wahl ist abgeschlossen und der Kollege wurde gewählt. Kann er auch für den Vorsitz gewählt werden obwohl er sein Amt bis zum rechtskräftigen Urteil nicht ausüben darf? Danke für jede Info die Klärung schafft. Bitte mit Bezugsquelle der Info.
Community-Antworten (7)
30.10.2009 um 13:30 Uhr
tabularasa Wird ein Arbeitnehmer gekündigt und erhebt Kündigungsschutzklage, kann er seine Betriebsratsarbeit auch ausüben und das mit allen Rechten und Pflichten. Dieses Recht hat der Betroffene auch, wenn er von der Arbeit freigestellt wurde.
Zu deiner Frage: Ja, er darf zum Vorsitzenden des Betriebsrats gewählt werden.
30.10.2009 um 16:28 Uhr
Der Alte Heini, Danke für Deine Antwort. Würdest Du mir die Quelle für Deine Info geben?
30.10.2009 um 19:01 Uhr
tabularasa ich spring mal ein:
http://www.betriebsrats-wahlen.de/page.asp?his=6640.6788.6831 ==> kopieren und einfügen
30.10.2009 um 19:22 Uhr
Ahoi nico, auf Entertour? ;-)
30.10.2009 um 20:05 Uhr
Danke für Deine Antwort Nicoline, diese Info hab ich schon, ist aber nicht die Antwort auf meine Frage. In dem Bericht wird nur die Wählbarkeit für den BR festgestellt. Darüberhinaus wird festgestellt, das die BR-Tätigkeit bis zur positiven Beendigung des Prozesses ruht und der gewählte BR in dieser Zeit von einem Ersatzmitglied vertreten wird. Aber: Ist das BR-Mitglied, welches den Kündigungsschutzprozess durchlebt als Vorsitzender wählbar? Das die Tätigkeit bis zur Entscheidung vor dem AG ruht ist logisch.
30.10.2009 um 20:58 Uhr
@tabularasa Was will man denn mit diesem Unsinn erreichen? Mal abgesehen davon, dass man § 26 BetrVG ernst nehmen sollte. Und den Schwebezustand des potentiellen BRM nicht unnötig beschwert! Wenn der Kollege wiederkommt steht einer Neuwahl des BRV ja nichts im Wege.
30.10.2009 um 21:34 Uhr
pirat Ahoi nico, auf Entertour? ;-) Nie nich, wollte Dich nur vertreten, da auf dem Ausguck scheinbar ein wwwloch war!
tabularasa wenn das BRM trotz Pozess mit allen Rechten und Pflichten im Amt ist, kann es natürlich auch zum BRV gewählt werden. Grundsätzlich schließe ich mich aber der Meinung von Kölner an!
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