Erstellt am 29.10.2009 um 16:13 Uhr von MonaLisa
@KUSCH,
lass dir keinen Bären aufbinden!
Es gibt keine gesetzlichen Fristen, nach denen eine Abmahnung verfällt. Rein theoretisch bleibt sie ein ganzes "Betriebsleben" in der Personalakte.
Erstellt am 29.10.2009 um 16:24 Uhr von gipsy
Hallo,
eine Abmahnung kann nach 2 Jahren nach Beantragung vom Mitarbeiter im Einverständnis mit dem Arbeitgeber aus der Personalakte entfernt werden.
Es gibt aber keinen Anspruch darauf.
Erstellt am 29.10.2009 um 16:25 Uhr von Immie
Und je nach Abmahnung ist es alle male besser sie drin zu lassen.
Erstellt am 29.10.2009 um 16:30 Uhr von monalisa
Erstellt am 29.10.2009 um 16:33 Uhr von kriegsrat
@ gipsy
eine abmahnung kann auch nach 6 monaten nach beantragung vom mitarbeiter im einverständnis mit dem arbeitgeber aus der personalakte entfernt werden
oder nach 3 mo, oder nach 1 jahr, oder,oder..........
je nachdem, ob im jeweiligen betrieb etwas derartiges vereinbart ist oder der AG mitspielt.......
aber rein gesetzlich gibt es kein verfallsdatum, lediglich der "wert" dieser abmahnung, (sofern sie denn wirksam ist) für eine kündigung sinkt im laufe der zeit.........................