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Betriebsvereinbarung zu Betriebs,-bzw. Unternehmenssprache

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pkkoeln
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Kollegen,

hat bereits jemand eine BV zum Thema Unternehmenssprache/Betriebssprache (als Muster) oder ist in Verhandlungen mit dem AG zu diesem Thema ? Wir beschäftigen uns gerade damit, würden aber ungerne das Rad neu erfinden. Anregungen helfen vielleicht diverse Fehler oder Unterlassungen zu vermeiden. Ich bin für jede Hilfe oder Anregung dankbar

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Community-Antworten (7)

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Tulpe

29.10.2009 um 09:24 Uhr

Hallo, § .. Allgemeine Pflichten. Wir haben in der BV stehen : Solange sich der Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen im ............ (Betrieb) aufhält ist grundsätzlich die deutsche Sprache zu benutzen. Hoffe ich konnte dir helfen. Gruß Tulpe

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pirat

29.10.2009 um 09:28 Uhr

@ pkkoeln, nicht ganz unproblematisch....und damit meine ich nicht nur die arbeitsrechtliche Würdigung von Ethikrichtlinien.

liesmal hier: http://www.dresaden.de/A__Veroffentlichungen/III__Kleinere__juristische_Arb/Unternehmenssprache_und_Betriebssprache.pdf

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Tulpe

29.10.2009 um 09:42 Uhr

Die Diskusion hatten wir auch Stundenlang. Das Problem wir erkennen alle Leute an aber es kann nicht sein das MA nach 30 Jahren Deutschland bei den Pausen, im Aufzug, im Gang und Überall in Ihrer Landessprache sich Unterhalten. Wir sind mit öffentlichkeit und haben deswegen schon Beschwerden. Man weis nicht ob Sie in ihrer Sprache Schimpfen oder so. Wir wollten ohne Diskriminierung eine Lösung finden. Wir fanden das am Besten.

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Immie

29.10.2009 um 10:57 Uhr

@Tulpe

...Wir fanden das am Besten....

Was?

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Kriegsrat

29.10.2009 um 12:57 Uhr

@ tulpe

ich glaube nicht, das es mit dem grundgesetz vereinbar ist, mitarbeitern vorzuschreiben, in welcher sprache sie sich, insbesondere in der pause, oder auch im aufzug oder gang, untereinander unterhalten...............

wer z.b. türkisch spricht wird dann abgemahnt und im wiederholungsfall gekündigt ? ich denke, der arbeitsrichter lacht sich jetzt schon schlapp, wenn er davon erfahren würde.............

P
pkkoeln

29.10.2009 um 13:05 Uhr

Hallöle, vielleicht habe ich mich ja auch ein wenig unklar ausgedrückt. Klaro das ich den angebenen Link zu dem Thema kenne, aber wir diskutieren gerade was wir denn gerne in unserer BV hätten. Also erstmal ein Weihnachtswunschzettel. Unsere Überlegungen beziehen aktuell ein den Betrieb nicht lahmzulegen, sondern wo muss aus unserer Sicht die Kommunikation zwingend in deutsch erfolgen. Ich geb mal ein paar Beispiele: alle arbeitsrechtlich relevanten Dinge, wie Arbeitsanweisungen, Zeugnisse, Beurteilungsverfahren, Abmahnungen und einiges mehr. Zusätzlich so charmante Kleinigkeiten wie Betriebsversammlungen, Einladungen, Schulung usw. Es scheint mir schwierig mit include/exclude zu arbeiten. Oft ist es so das dass was nicht festgeschrieben ist, dann halt auch nicht gilt (soweit es kein Gesetz oder Tarif regelt) Ich hoffe das ich jetzt ein wenig mehr Licht ins dunkel gebracht habe. Was ich nicht möchte, ist eine Diskussion entfachen, wie sich Kollegen innerhalb des Betriebes untehalten. Ob die sich privat in chinesisch oder russisch unterhalten ist eher nicht regelbar. Danke für eure Antworten. Klasse wäre natürlich wenn mir jemand eine bereits abgeschlossene BV (natürlich weitgehend anonymisiert) zusenden könnte. Ich bin für jedes Beispiel dankbar Gruß Peter

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Immie

29.10.2009 um 13:06 Uhr

@kriegsrat Ich hätte gerne von Tulpe erfahren "was" sie für das Beste hielten. Ich denke auch das solch eine BV gegen das Grundgesetz, entsprechende Dokumente des europäischen Rechts und des humanitären Völkerrechtes verstösst.

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