W.A.F. LogoSeminare

Unternehmenssprache?

T
Tricia
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Leute,

ich hätte mal eine Frage, wie man damit umgehen kann, dass bei uns ständig von "ganz oben" Mails und Umfragen/Anweisungen etc. auf englisch kommen.

Kurz zum Hintergrund: Ich bin BR in einem deutschen Verlag, der vor zwei Jahren von einem internationalen Großverlag aufgekauft wurde. Wir sind aber als GmbH & Co. KG weiter "lokal" in Betrieb. Seit wir jetzt einen BR haben (erst seit Dezember 2013) überlegen wir, mit welcher Handhabe oder rechtlichen Grundlage wir verlangen können, dass Mitarbeiter einen Anspruch darauf haben, irgendwelche Mails, die an die gesamte Belegschaft verschickt werden, auch auf Deutsch zu erhalten. Dabei ist auf den ersten Blick immer gar nicht zu unterscheiden, ob das jetzt blumiges Geschwafel über Irrelevantes ist oder z.B. die Aufforderung, an irgendwelchen Online-Kursen teilzunehmen.

Hat man ein Anrecht, als AN in einem deutschen Unternehmen, auf deutsch informiert zu werden? Schon, oder? Wir als BR mahnen das inzwischen bei jeder englischen Mail beim AG an (wobei die lokale GF hier von den Mails von "ganz oben" auch oft überrascht wird und folglich gar keine Zeit hätte, zeitgleich eine Übersetzung zu liefern). Meistens passiert dann nix, bei der letzten hieß es dann, die müsste man nicht übersetzen, weil die Teilnahme an der angesprochenen Umfrage eh freiwillig wäre (was ich dann in einer Rundmail auch so in der Belegschaft kommuniziert habe), aber generell ist das total unbefriedigend. Ich fänd's gut da irgendwas Handfestes zu haben, das man ihnen um die Ohren hauen kann und dann auch sagen, wenn das nicht in Zukunft innerhalb von sagen wir 2 Tagen, auch auf deutsch kommt, dann Ordnungsgeld oder weiß-nicht-was.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße, Steffi

1.16702

Community-Antworten (2)

P
paula

15.05.2014 um 15:27 Uhr

die Festlegung der Unternehmenssprache unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des BR. Da würde ich jetzt das Basteln anfangen ;) Das ist zwar noch etwas dünn wenn es nur um diese Mails geht aber man kann ja mal überlegen. Ansonsten den AG mit Schulungen bzgl. Sprachkursen nerven

G
gironimo

15.05.2014 um 15:50 Uhr

Ja Mitbestimmung bei der Betriebssprache (§ 87 BetrVG).

Und nicht zu übersehen § 97 Abs. 2 BetrVG:

Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllen ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Und zusammen mit § 81 Abs. 4 BetrVG hat man doch schon einen guten Ansatz:

Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllen ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Ihre Antwort