Mitbestimmung bei Fremdarbeit?
Unsere Fa möcht für ca.10 Wochen Fremdarbeiter beschäftigen. Frage. Haben wir bei der Sachlage ein Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (5)
28.10.2009 um 09:37 Uhr
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen nach §99 BetrVG.
28.10.2009 um 09:47 Uhr
Ja aber es werden keine An EINGESTELLT es wird eine Fremdfirma beauftragt eine Arbeit für ca 10 wochen zu machen die nur Zeitweise anfält.
28.10.2009 um 09:50 Uhr
@christax, meiner Meinung nach.... solltest Du Dich mal intensiv mit der Thematik * Leiharbeiter und BR/Verantwortungsbereich des Entleihbetriebes* auseinandersetzten. upps... Ergänzend Werksvertrag/Scheinwerksvertrag
28.10.2009 um 09:50 Uhr
Auch dann, denn beim Werk- oder Dienstvertrag kommt ein Mitbestimmungsrecht des BRat dann in Betracht, wenn die Mitarbeiter des Auftragnehmers mit ihrem Einverständnis faktisch für eine bestimmte Zeit in den Betrieb eingegliedert werden und dort genauso arbeiten wie jeder AN dieses Betriebes. § 14 Abs 3 AÜG steht einer entsprechenden Anwendung des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG auf die Einstellung anderer Personen, die nicht LeihAN sind, nicht entgegen.
28.10.2009 um 10:06 Uhr
@christax, Intensivkurs gefällig.....?
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