Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung. Was können wir als BR konkret unternehmen?
Wir arbeiten in einer einzelhandelfiliale und der AG setzt über einen werkvertrag fremdarbeiter ein, die z.b. ware verräumen.
wie sich nun allmählich herauskristallisiert, verstösst die fremdarbeit fa. vermutlich gegen das arbeitszeitgesetz. Sie verlangt von ihren ma doppelschichten sprich überstunden, die sie dann noch nicht mal bezahlt oder sonstwie ausgleicht, sondern als selbstverständlich zur erhaltung des arbeitsplatzes deklariert. nach dem motto, wem das nicht gefällt,darf gehen.
Was können wir als BR dieser Filiale konkret unternehmen?
Community-Antworten (5)
29.11.2005 um 10:07 Uhr
Solange die Mitarbeiter bei Euch in der Filiale eingegliedert sind, seid ihr ja für sie auch zuständig.
Der richtige Weg wäre wohl, zunächst Euren Arbeitgeber auf die Verstöße aufmerksam zu machen und ihn zu bitten, mit der Fremdfirma kontakt aufzunehmen und Abhilfe zu verlangen. Wenn er dies nicht tut, würde ich mich mit der Gewerbeaufsicht in Verbindung setzen und -völlig unverbindlich (fast mit einem Heiligenschein) - um ein beratendes Gespräch bitten.
29.11.2005 um 19:46 Uhr
Nun, der BR ist nicht in jedem Fall für die Leiharbeitnehmer zuständig. Fremde Firma, kein Mitspracherecht! Es kommt auf die generelle Verflechtung an. Bedenke: Wenn die LA das Verräumen nicht mehr machen, dann habt ihr bald diese Arbeit an der Backe.
30.11.2005 um 00:38 Uhr
hallo. Auch bei uns fällt des öfteren das Wort Fremdverräumung. noch kratzen sie an der Tür. Zur Zeit wehren wir uns mit Händen und Füssen das in unserem Haus eine Fremdverräumung statt findet. Diese "Mitarbeiter" ich weiss jetzt nicht ob es richtig rüberkommt, haben einen solch wasserfesten arbeitsvertrag da kann der BR nichts machen. Die kommen fürn Appel und Ei arbeiten,bezahlt werden sie häufig nach Paletten hast Waschmittelkartons hast viel Geld, hast du Cosmetica alles son kleinkram hast viel arbeit. Gruss Akira
30.11.2005 um 17:15 Uhr
Moin,
ich habe mich erstmal an viktors ratschlag gehalten und meinen chef aufgefordert,sich mit dem chef der fremdfirma diesbezüglich auseinanderzusetzen....Mal sehen,was passiert....
Aber ist es nicht so,das die fremdarbeiter,wenn sie in den alltäglichen arbeitsablauf des betriebes mit eingegliedert sind,das diese mit den eigenen kollegen gleichgestellt sind?
30.11.2005 um 23:42 Uhr
Hallo tochri1011 Die kommen mit ihrem eigenen Teamleiter.also in Gruppen von 4-5 Personen und werkeln selbstständig in deiner Hütte. irgend wann bist DU sind wir arbeitslos, nach 12 Monaten ohne Job sind wir LANGZEITARBEITSLOSE. Da nimmt unser alter Chef uns gern wieder auf.denn dann hat er billige FACHKRÄFTE. so sieht das aus. Finde es trotzdem gut das DU es versuchst.viel Glück. Aber wie gesagt Sie haben einen wassefesten ARBEITSVERTRAG. Vergiss nicht man hat uns den Mantel gekündigt. Gruss Akira
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