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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit bei einer externen Schulung?

S
schneusel
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben ein Leistungsbeurteilungssystem das jährlich mit dem MA durchgeführt wird. Je nach Position und Verantwortung werden Entwicklungsziele sowie Individualziele vereinbart. Bei einer MA wurde nun als Individualziel festgelegt, daß Sie eine Excel Schulung extern machen soll. So weit so gut; das Unternehemen bezahlt den Kurs, allerdings soll die MA´in diesen Kurs in Ihrer Freizeit absolvieren. Ich bin der Meinung das dies in der Arbeitszeit stattfindet und somit die aufgewendete Zeit für diesen Kurs vom AG bezahlt werden sollte! Wie seht Ihr das bzw. wie und wo ist dies gesetzlich geregelt? Danke im Voraus für eure Hilfe schneusel

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Community-Antworten (1)

E
Erwin

27.10.2009 um 18:05 Uhr

@schneusel

Solche kann in dem TV der BV zum Thema Leistungsbeurteilungssystem/ Zielvereinbarung so geregelt sein. Es gibt entsprechende TV welche ein so genanntes Eigeninvest, in Form von Freizeit einbringen, bei Schulungen vorsehen.

Ansonsten können AG und AN freiwillig vieles vereinbaren.

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