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Haftungsfrage bei Übertragung höherwertiger Tätigkeit

M
Maria
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Forumsteilnehmer,

in unserem OP wird das OP-Pflegepersonal seit langem als 3. Assistent bei größeren Operationen eingesetzt. Dagegen spricht meiner Meinung auch nichts, denn derzeit ist das Team personalmäßig so gut besetzt, dass dies planbar ist. Nun möchte ein Belegarzt für seine gesamten Operationen eine Pflegkraft als 1. Assistenten einsetzen (er spart sich dadurch natürlich Kosten). Die PDL hat ihm dies zugesagt. FRAGEN: Wie kann sich die Pflegekraft bzw. die OP-Leitung absichern für haftungsrechtliche Konsequenzen? Genügt eine schriftliche Anordnung dafür von der PDL bzw. des Arztes?

Vielen Dank für eure Antworten. Maria Kann man diese Tätigkeit verweigern, oder übt hier der AG sein Direktionsrecht aus?

4.85003

Community-Antworten (3)

K
klinik

27.10.2009 um 10:30 Uhr

Gibts dafür Stellenbeschreibungen?

M
Maria

27.10.2009 um 11:09 Uhr

@klinik Es gibt Stellenbeschreibungen, darin ist eine OP-Assistenz nicht aufgeführt. Auch ein OP-Statut existiert, ebenfalls Fehlanzeige. Der QM-Manager hatte seinerzeit der OP-Leitung schriftlich mitgeteilt, dass ein 3. Assistent durch das OP-Personal gestellt werden muss. Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht? Danke. Maria

N
nicoline

27.10.2009 um 11:11 Uhr

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