Haftungsfrage bei Übertragung höherwertiger Tätigkeit
Liebe Forumsteilnehmer,
in unserem OP wird das OP-Pflegepersonal seit langem als 3. Assistent bei größeren Operationen eingesetzt. Dagegen spricht meiner Meinung auch nichts, denn derzeit ist das Team personalmäßig so gut besetzt, dass dies planbar ist. Nun möchte ein Belegarzt für seine gesamten Operationen eine Pflegkraft als 1. Assistenten einsetzen (er spart sich dadurch natürlich Kosten). Die PDL hat ihm dies zugesagt. FRAGEN: Wie kann sich die Pflegekraft bzw. die OP-Leitung absichern für haftungsrechtliche Konsequenzen? Genügt eine schriftliche Anordnung dafür von der PDL bzw. des Arztes?
Vielen Dank für eure Antworten. Maria Kann man diese Tätigkeit verweigern, oder übt hier der AG sein Direktionsrecht aus?
Community-Antworten (3)
27.10.2009 um 10:30 Uhr
Gibts dafür Stellenbeschreibungen?
27.10.2009 um 11:09 Uhr
@klinik Es gibt Stellenbeschreibungen, darin ist eine OP-Assistenz nicht aufgeführt. Auch ein OP-Statut existiert, ebenfalls Fehlanzeige. Der QM-Manager hatte seinerzeit der OP-Leitung schriftlich mitgeteilt, dass ein 3. Assistent durch das OP-Personal gestellt werden muss. Hat der BR ein Mitbestimmungsrecht? Danke. Maria
27.10.2009 um 11:11 Uhr
Maria hier hab ich etwas für Dich:
OP Pflegepersonal: Folie 8
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