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Kandidatur von zurückgetretenen Betriebsratsmitgliedern

A
Altmeister
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

unser Betriebsrat muss nach dem Rücktritt von Mitgliedern und nach Ausschöpfung der Reserveliste neu gewählt werden. Jetzt haben sich zwei der zurückgetretenen Mitglieder in die neue Vorschlagsliste eingetragen. Abgesehen von der Widersinnigkeit des Handelns die Frage: Geht das rein rechtlich oder haben die Ausgetretenen eine vorgeschriebene Schamfrist bis zur erneuten Kandidatur einzuhalten?

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Community-Antworten (3)

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rkoch

30.04.2013 um 13:33 Uhr

Warum sollten sie sich nicht erneut zur Wahl stellen können? Jeder der wählbar ist kann sich auch aufstellen lassen.

Widersinnigkeit des Handelns

Ich kann da erstmal keine Widersinnigkeit erkennen. OK, wenn der Grund gewesen wäre: Ich kann BR-Arbeit mit meinem Leben nicht vereinen, dann wäre erneut Kandidieren irgendwie widersinnig, aber vielleicht haben sich ja selbst dann die Umstände oder einfach die Einstellung geändert. Aber da hier offenbar sehr viele BRM zurückgetreten sind, wollten diese vielleicht auch einfach nur Neuwahlen provozieren. Ein gängiges Mittel, z.B. wenn eine Minderheit sich im BR nicht durchsetzen kann (und deshalb keinen Rücktrittsbeschluss erwirken kann), und diese Minderheit der Meinung ist, dass daran Neuwahlen etwas ändern könnten, z.B. weil sie durch eine Listenwahl (gegenüber bisher Personenwahl) mehr gleichgesinnte in den BR bekommen könnten.

A
Altmeister

02.05.2013 um 09:55 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Der Widersinn der erneuten Kandidatur der beiden liegt darin, dass sie den "alten" Betriebsrat verlassen hatten, weil sie "nicht miteinander können".

Wahrscheinlich müssen wir dann wohl mit der Situation leben, die uns dann (hoffentlich nicht schon wieder) mit vorprogrammierten Fluktuationen im neuen Betriebsrat beschert.

Nochmals danke!

R
rkoch

02.05.2013 um 11:29 Uhr

weil sie "nicht miteinander können".

:-) Dann waren sie sich doch darin einig... Hätte ja gereicht wenn einer geht um DAS Problem zu lösen. Tja, und da macht die Bewerbung doch durchaus Sinn... Können ja beide darauf hoffen, dass jeweils der andere nicht gewählt wird.. Und falls doch müssen sie sich entweder zusammenraufen, oder einer (oder beide) lehnen die Wahl ab....

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