Hallo Kollegen,

unser Betriebsrat muss nach dem Rücktritt von Mitgliedern und nach Ausschöpfung der Reserveliste neu gewählt werden.
Jetzt haben sich zwei der zurückgetretenen Mitglieder in die neue Vorschlagsliste eingetragen.
Abgesehen von der Widersinnigkeit des Handelns die Frage: Geht das rein rechtlich oder haben die Ausgetretenen eine vorgeschriebene Schamfrist bis zur erneuten Kandidatur einzuhalten?