Schulungen für unerfahrenes Führungspersonal
Wir haben folgendes Problem: In unserem Betrieb gibt es zum größten Teil Leute, die sich von ganz kleinen Positionen in Bereiche vorgearbeitet haben, wo sie jetzt bis zu 50 Mitarbeiter führen. Leider merkt man, dass diese Kollegen nie zuvor so eine Position bekleidet haben. Mitarbeiterführungskompetenz gleich null. Abmahnungen für "Nichtigkeiten" sind an der Tagesordnung und der Umgang mit dem BR läßt auch zu wünschen übrig (weil keine Erfahrung). Wie kann man die Geschäftsleitung dazu bringen, solche Leute zu Schulungen für richtige Mitarbeiterführung zu schicken? Gibt es da überhaupt eine rechtliche Grundlage oder sind wir da nur auf das Wohlwollen der GL angewiesen?
Community-Antworten (3)
18.03.2008 um 11:24 Uhr
@tommi ....Gibt es da überhaupt eine rechtliche Grundlage ....gibt es wohl kaum! Ihr könnt nur argumentieren, es sei denn ihr habt irgendein Qualifizierungsmanagement (HACCP) z.B. .... meistens ist die Qualität der Sozial und Führungskompetenz schlecht bis mittelmäßig! Symthomatisch dafür sind Demotivation, Ungleichbehandlung durch Vorgesetzte, emotionales Fehlverhalten, Provokationen, mangelnde Akzeptanz auch der Vorgesetzten duch MA, usw. dafür müsst ihr Gegenargumente finden um somit Mitarbeitermotivation und Konfliktmanagement und letztendlich auch Corporate Identity zu fördern....das waren nur ein paar Argumentierungshilfen!
18.03.2008 um 21:51 Uhr
vielleicht nehmt ihr mal den § 96 betrvg unter die lupe. und wo ihr grade dabei seid, auch den § 98 betrvg :-)
18.03.2008 um 22:59 Uhr
Wenn eure Rechte aus dem BetrVG verletzt werden, dann könnt ihr euch auch beim Arbeitgeber darüber beschweren (ihr mahnt sozusagen die Vorgesetzten, die eure Rechte verletzen ab) und wenn der keine Abhilfe schafft, dann kann man ja mal über ein Unterlassungs- oder Verpflichtungsverfahren nachdenken. Treibt es jemand ganz krass, dann gibt es noch den § 104 BetrVG (Entfernung betriebssörender Arbeitnehmer), aber so weit scheint es bei euch ja zum Glück nicht zu gehen.
Verwandte Themen
Schulungen (Reaktion des AG)- Wie müsste der AG jetzt reagieren, wenn er Schulungen verhindern will?
ÄlterHallo zusammen, ich habe heute unserem AG Beschlüsse zu Schulungen vorgelegt. Wir haben in diesem Jahr das Thema Schulung immer wieder verschoben weil soviel zu tun war. (Allerdings sieht es nicht
Interne Veröffentlichung der BR - Schulungskosten
ÄlterHallo zusammen, Ich bin ganz neu hier im Forum und hoffe, das ich meine Frage hier an die richtige Stelle bringe. Bei uns an der Arbeit ist es üblich, das die Schulungen/Fortbildungen der Arbeitne
Mitbestimmung betriebliche Berufsbildung
ÄlterHallo, ich bin neue BR und habe eine paar Fragen zum o. g. Thema: Besteht bei Schulungen für Einzelpersonen ein Mitbestimmungsrecht (MBR) des BR? Besteht bei sicherheitsrelevanten Schulungen ein MBR
Ablehnung Schulungen
ÄlterHallo, guten Morgen. Folgende Sachlage. Wir haben für einen Kollegen AR 1 bis 3 beschlossen. Unser Chef hat uns dann 5 Wochen später mitgeteilt, dass diese Schulungen zu diesen Zeiträumen nicht
Kosten des BR dem Führungspersonal zeigen?
ÄlterHallo, ich hatte heute das "Glück" als BRV am Führungskreis teilnehmen zu dürfen. Es waren ca. 14 Mann/Frau (Abteilungsleiter etc) und die Oberste Boss. In seiner Präsentation hat er die Kosten des