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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungen für unerfahrenes Führungspersonal

T
tommi
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben folgendes Problem: In unserem Betrieb gibt es zum größten Teil Leute, die sich von ganz kleinen Positionen in Bereiche vorgearbeitet haben, wo sie jetzt bis zu 50 Mitarbeiter führen. Leider merkt man, dass diese Kollegen nie zuvor so eine Position bekleidet haben. Mitarbeiterführungskompetenz gleich null. Abmahnungen für "Nichtigkeiten" sind an der Tagesordnung und der Umgang mit dem BR läßt auch zu wünschen übrig (weil keine Erfahrung). Wie kann man die Geschäftsleitung dazu bringen, solche Leute zu Schulungen für richtige Mitarbeiterführung zu schicken? Gibt es da überhaupt eine rechtliche Grundlage oder sind wir da nur auf das Wohlwollen der GL angewiesen?

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Community-Antworten (3)

P
pirat

18.03.2008 um 11:24 Uhr

@tommi ....Gibt es da überhaupt eine rechtliche Grundlage ....gibt es wohl kaum! Ihr könnt nur argumentieren, es sei denn ihr habt irgendein Qualifizierungsmanagement (HACCP) z.B. .... meistens ist die Qualität der Sozial und Führungskompetenz schlecht bis mittelmäßig! Symthomatisch dafür sind Demotivation, Ungleichbehandlung durch Vorgesetzte, emotionales Fehlverhalten, Provokationen, mangelnde Akzeptanz auch der Vorgesetzten duch MA, usw. dafür müsst ihr Gegenargumente finden um somit Mitarbeitermotivation und Konfliktmanagement und letztendlich auch Corporate Identity zu fördern....das waren nur ein paar Argumentierungshilfen!

BT
betriebliche trübung

18.03.2008 um 21:51 Uhr

vielleicht nehmt ihr mal den § 96 betrvg unter die lupe. und wo ihr grade dabei seid, auch den § 98 betrvg :-)

E
Efaienaerbeer

18.03.2008 um 22:59 Uhr

Wenn eure Rechte aus dem BetrVG verletzt werden, dann könnt ihr euch auch beim Arbeitgeber darüber beschweren (ihr mahnt sozusagen die Vorgesetzten, die eure Rechte verletzen ab) und wenn der keine Abhilfe schafft, dann kann man ja mal über ein Unterlassungs- oder Verpflichtungsverfahren nachdenken. Treibt es jemand ganz krass, dann gibt es noch den § 104 BetrVG (Entfernung betriebssörender Arbeitnehmer), aber so weit scheint es bei euch ja zum Glück nicht zu gehen.

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