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Aufzeichnungen von Gesprächen - können Mitarbeiter eines Callcenters dafür belangt werden?

M
marcoduenkel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

können Mitarbeiter eines Callcenters dafür belangt werden wenn auf Anordnung der Geschäftsleitung Gesprächsaufzeichnungen gemacht werden ohne den Angerufenenen darüber zu informieren, oder betrifft dies nur die Geschäftsführung selbst.

Vielen Dank für eure Hilfe

6.43603

Community-Antworten (3)

E
Erwin

26.10.2009 um 18:23 Uhr

JA!

Straftaten sind verboten und werden bei bekanntwerden geahndet. Du darfst ja auch keine Bank überfallen weil Dein Chef es will!!!!

P
pirat

26.10.2009 um 18:44 Uhr

@marcoduenkel, ergänzend zu @erwin "Das Aufzeichnen von Telefongesprächen .....strafbar.....im Sinne des § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

Quelle: http://www.datenschutz-bremen.de/pdf/MithoerenInCallcentern.pdf

Ich hege die leise Hoffung, der BR ist im Besitz einer BV.

E
Erwin

26.10.2009 um 18:55 Uhr

@marcoduenkel,

übrigens gilt auch der Rechtsgrundsatz: "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht"

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