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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutz Kundenservice - Namen und Aufzeichnungen

T
Trekki4002
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, wir sind ein neuer BR in einem Service Unternehmen für ein größeres Stadtwerk. Unser Unternehmen wird eingesetzt für den telefonischen und persönlichen Kundenservice.
Meine Fragen betreffen den Datenschutz nach der neuen EU Verordnung bezüglich des vollen Namens und Gesprächsaufzeichnungen. Der Vertrag mit dem Stadtwerk und unseren Unternehmen wurde vor der Gründung des BR und der EU Datenschutzverordnung geschlossen, zur zeitlichen Einordnung. Wir als Dienstleister sind „angehalten“ unsern vollen Namen mit Vornamen und Nachnamen zu nennen bei Telefongesprächen, sowie am Namensschild im persönlichen Kundenservice. Das soll wohl eine bessere Bindung zum Kunden schaffen. Die direkten Mitarbeiter der Stadtwerke melden sich aber nur mir Ihrem Nachnamen am Telefon, sowie im persönlichen Kundenservice am Namenschild. Teilweise werden bei Sperrungen etc. Drohungen von Kunden ausgesprochen. Und ich mache mit seit einigen Wochen Sorgen, dass einige Kunden auch mit meinen vollen Namen meine Adresse im gleichen Ort ermitteln können. Ich weis das sich sowas mit Vornamen war im „Duz“ Zeitalter zwar irgendwie verselbstständigt hat, aber halte es sehr bedenklich. Selbst beim Bäcker gibt es bei Auszubildenden nur noch Nachnamen. Bei Personen mit besonderer Stellung und Außenwirkung wie Geschäftsführer und Prokuristen, sehe ich die Nennung des Vornamens ja noch ein, aber als kleiner Angestellter? Der 2. Punkt ist das Kunden die Gespräche von sich aufzeichnen per Smartphone, weil Sie ableiten das, weil von unserer Seite (Auftraggeber Stadtwerke) auch Aufzeichnungen für die Qualitätssicherung stattfinden. Aber ich sehe das Gespräch immer noch Vertraulichkeit des gesprochen Wortes nach §201 StGB, worauf sich auch Lehrer bei Schulklassen beziehen. Ich verstehe den „Qualitätsansatz“, aber gebe ja nicht mit einer Tätigkeit alle Persönlichkeitsrechte auf.

Gibt es hier eine Regelung die wie als BR mit der Datenschutz Verordnung nutzen können? Der BR des Stadtwerkes zeigte sich nicht kooperativ mit uns, leider.

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Community-Antworten (4)

K
krambambuli

29.10.2019 um 08:44 Uhr

Was sagt der Arbeitgeber zu diesem Problem? Im Umgang mit den Kunden muss er sicherstellen, dass der Datenschutz gewährleistet ist. In sofern überwacht der BR im Sinne des § 80 BetrVG die Anwendung des Gesetzes. Bemerkt ihr Unregelmäßigkeiten, müsst ihr den AG auffordern, den Missstand abzustellen. Geschieht dies nicht, nehmt Kontakt zum Datenschutzbeauftragten auf.

E
Erbsenzähler

29.10.2019 um 10:58 Uhr

guckst du mal hier: https://www.datenschutz.bremen.de/datenschutztipps/orientierungshilfen_und_handlungshilfen/namensschilder_auf_der_arbeitskleidung-15400

Der Artikel ist sehr interessant. Ich habe jetzt im Krankenhaus Mitarbeiter gesehen, die ihren Namen teilweise unkenntlich gemacht haben. Der Nachname wurde bis auf den ersten Buchstaben übermalt.

P
Pjöööng

29.10.2019 um 11:03 Uhr

Telefongespräche dürfen nur azfgezeichnet werden wenn BEIDE Seiten dem VORHER zustimmen.

K
Kjarrigan

29.10.2019 um 12:07 Uhr

Letzlich muss eine Lösung her. Personenbezogene Daten dürfen bei Einwilligung verarbeitet warden. (Zweckbindung nicht vergessen) Also müssen AG, BR, Datenschutzbeauftragten erarbeiten und vereinbaren welche Perosnenbezognenen Daten wozu verarbeitet werden sollen, z.B. Namenschilder dann Einwillung der MA einholen. Einige werden das ganz locker sehen und für slebstverständlich halten, dass man im Kundenkontakt mit Vor und Nachnamen rumläuft. Dann muss man vereinbaren was mit MA passiert die kein Namenschild tragen möchten (z.B. Funktion "oberverkäufer / Assitenz oder so)

Genauso mit den Sperrungen, - da hab ich ja sogar Verständis für -(Lösungsansatz immer Herr Becker :) 8angenommener Name)

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