Hallo, wir sind ein neuer BR in einem Service Unternehmen für ein größeres Stadtwerk. Unser Unternehmen wird eingesetzt für den telefonischen und persönlichen Kundenservice.
Meine Fragen betreffen den Datenschutz nach der neuen EU Verordnung bezüglich des vollen Namens und Gesprächsaufzeichnungen. Der Vertrag mit dem Stadtwerk und unseren Unternehmen wurde vor der Gründung des BR und der EU Datenschutzverordnung geschlossen, zur zeitlichen Einordnung.
Wir als Dienstleister sind „angehalten“ unsern vollen Namen mit Vornamen und Nachnamen zu nennen bei Telefongesprächen, sowie am Namensschild im persönlichen Kundenservice. Das soll wohl eine bessere Bindung zum Kunden schaffen. Die direkten Mitarbeiter der Stadtwerke melden sich aber nur mir Ihrem Nachnamen am Telefon, sowie im persönlichen Kundenservice am Namenschild.
Teilweise werden bei Sperrungen etc. Drohungen von Kunden ausgesprochen. Und ich mache mit seit einigen Wochen Sorgen, dass einige Kunden auch mit meinen vollen Namen meine Adresse im gleichen Ort ermitteln können. Ich weis das sich sowas mit Vornamen war im „Duz“ Zeitalter zwar irgendwie verselbstständigt hat, aber halte es sehr bedenklich. Selbst beim Bäcker gibt es bei Auszubildenden nur noch Nachnamen. Bei Personen mit besonderer Stellung und Außenwirkung wie Geschäftsführer und Prokuristen, sehe ich die Nennung des Vornamens ja noch ein, aber als kleiner Angestellter?
Der 2. Punkt ist das Kunden die Gespräche von sich aufzeichnen per Smartphone, weil Sie ableiten das, weil von unserer Seite (Auftraggeber Stadtwerke) auch Aufzeichnungen für die Qualitätssicherung stattfinden. Aber ich sehe das Gespräch immer noch Vertraulichkeit des gesprochen Wortes nach §201 StGB, worauf sich auch Lehrer bei Schulklassen beziehen. Ich verstehe den „Qualitätsansatz“, aber gebe ja nicht mit einer Tätigkeit alle Persönlichkeitsrechte auf.

Gibt es hier eine Regelung die wie als BR mit der Datenschutz Verordnung nutzen können? Der BR des Stadtwerkes zeigte sich nicht kooperativ mit uns, leider.