W.A.F. LogoSeminare

Anträge wg Überstunden schriftlich oder mündlich?

B
betriebsraetin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wie wird es bei Euch gehalten? Wenn der AG Überstunden oder Mehrarbeit beantragt, wird das bei Euch schriftlich oder nur mündlich beim BR beantragt? In der Vergangenheit wurde der BR mündlich davon unterrichtet, das z.B. Abteilung XY ab morgen für den Rest der Woche täglich 2 Stunden länger arbeiten muss. Oder der BR wurde mündlich unterrichtet, dass die Anlage XYZ am Samstag eine Zusatzschicht fahren muss. Auf den Aushängen stand dann: Der BR wurde in Kenntnis gesetzt. Ja, dies wurde jahrelang so gehandhabt!!!! Und eine richtige Unterrichtung, um zu beraten hat es hier noch NIE gegeben. Oder einzelne BRMs erfuhren in der neuen Woche, dass z.B. den Samstag vorher 8 Kollegen aus Abteilung 123 gearbeitet haben. Sie haben dies freiwillig gemacht. Was ich sagen möchte: In unserem Nochgremium ist einiges am Brodeln. Endlich haben sich BRM´s zusammen gefunden, um den richtigen Weg zu gehen. Die GL findet das natürlich nicht gut. Ich weiss was Ihr jetzt denkt!!!! Schon klar. Seminare, §23 BetVG, BRV abwählen, usw..... Aber das ist jetzt hier nicht das Thema. Ich möchte gern die Idee für ein schriftliches Musterschreiben bekommen, um vom AG immer erst den Antrag wg Überstunden im BR zu behandeln. Können wir als BR auf einen SCHRIFTLICHEN Antrag bestehen? Sorry, dass der Text so viel wurde. Danke für informative Antworten.

14.426013

Community-Antworten (13)

D
DonJohnson

24.10.2009 um 15:36 Uhr

Wenn der AG Überstunden oder Mehrarbeit beantragt, wird das bei Euch schriftlich oder nur mündlich beim BR beantragt?

Schriftlich per Email

In der Vergangenheit wurde der BR mündlich davon unterrichtet, das z.B. Abteilung XY ab morgen für den Rest der Woche täglich 2 Stunden länger arbeiten muss.

Ich hoffe nicht nur unterrichtet. Der BR hat hier ein MBR. Die Überstunden müssen vom BR genemigt werden. Auch die Zeitspanne ist hier nciht korrekt. Heute Mitteilung dass ab morgen Überstunden gemacht werden geht ja gar nciht :-(

Oder der BR wurde mündlich unterrichtet, dass die Anlage XYZ am Samstag eine Zusatzschicht fahren muss. Auf den Aushängen stand dann: Der BR wurde in Kenntnis gesetzt.

Auch das unterliegt der Mitbestimmung. Einen solchen Aushang finde ich krass.

Ja, dies wurde jahrelang so gehandhabt!!!! Und eine richtige Unterrichtung, um zu beraten hat es hier noch NIE gegeben.

Dann solltet ihr genau da anfangen es zu ändern.

Oder einzelne BRMs erfuhren in der neuen Woche, dass z.B. den Samstag vorher 8 Kollegen aus Abteilung 123 gearbeitet haben. Sie haben dies freiwillig gemacht.

Überstunden sind freiwillig. Die AN dürfen aber ohne vorherige Zustimmung des BR keine machen, auch wenn sie es wollen. Der AG darf diese nicht abhalten lassen...

*Endlich haben sich BRM´s zusammen gefunden, um den richtigen Weg zu gehen. Die GL findet das natürlich nicht gut. *

Dann haben diese BRM hoffentlich die Mehrheit im Gremium. Dass die GL das nicht prickeld findet ist ein gutes Zeichen ;-)))

*Ich weiss was Ihr jetzt denkt!!!! Schon klar. Seminare, §23 BetVG, BRV abwählen, usw..... Aber das ist jetzt hier nicht das Thema. *

Für hier nciht, für euch sollte es aber eines sein ;-)))

*Ich möchte gern die Idee für ein schriftliches Musterschreiben bekommen, um vom AG immer erst den Antrag wg Überstunden im BR zu behandeln. *

"Sehr geehrter Herr Arbeitgeber.

Leider müssen wir feststellen. dass Sie unser MBR nach § 87 Abs 1 Nr 3 betreff Überstunden mißachten. Weiterhin kann sich das Gremium mit einem mündlichen Antrag von Ihnen nicht zufrieden geben. Um in Zukunft weder Zweifel noch Unstimmigkeiten aufkommen zu lassen, schlagen wir eine BV bezüglich dieses Themas vor.

In der Anlage übersenden wir Ihnen unseren Entwurf.

Als ersten Verhandlungstag schlagen wir den XX.XX.XXXX vor.

Mit freundlichen Grüßen BRV"

*Können wir als BR auf einen SCHRIFTLICHEN Antrag bestehen? *

Bestehen ja und ich denke für den Fall wenn Fall würdet ihr das auch vor der Einigungsstelle durchsetzen

*Sorry, dass der Text so viel wurde. *

Kein Problem ;-)))

R
ridgeback

24.10.2009 um 15:37 Uhr

Meldung an den Betriebsrat

Anordnung von Überstunden Die Anordnung gilt für folgende Mitarbeiter

Es wird Mehrarbeit/Überstunden in folgendem Umfang angeordnet: __ Stunden pro Arbeitstag Zeitrahmen der Anordnung: Beginn: __ . __ 200_ Ende: . 200_ Für die Abgeltung der Überstunden gilt folgende Regelung: O Wir gewähren entsprechende Freizeit, deren zeitliche Festsetzung mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden muss. O Vergütung in Geld O sonstige Kompensation, nämlich (bitte beschreiben):

Anmerkung:

Ort / Datum und Unterschrift Vorgesetzten

Ort / Datum und Unterschrift des Betriebsrates

S
singular

24.10.2009 um 18:34 Uhr

*Können wir als BR auf einen SCHRIFTLICHEN Antrag bestehen? *

Bestehen ja und ich denke für den Fall wenn Fall würdet ihr das auch vor der Einigungsstelle durchsetzen

Zweifel... sehr große Zweifel. Zumindest sagt das uns unser Gewerkschaftssekretär und auch unser Fachanwalt den wir mal da hatten. Auch beim Seminar hat man das uns anders gesagt. Wir haben da nämlich auch Stress mit unserem Seniorchef

D
DonJohnson

24.10.2009 um 18:41 Uhr

@singular Wie du sicher gelesen hast, habe ich von einer BV die dieses regelt gesprochen. Schon alleine wegen dem Nachweis gehe ich von einer positiven Reaktion des Vorsitzenden aus. Selbstverständlich ist auch das wie und wann Bestandteil einer solchen BV.

Ich bleibe bei meiner Meinung...

L
Lotte

24.10.2009 um 18:42 Uhr

betriebsraetin, auch ich teile singulars Bedenken vollkommen. Wenn Ihr allerdings eine BV zum Thema abschließt, dann könnte so etwas festgelegt werden. (siehe DJ)

O
Oluscha

24.10.2009 um 19:09 Uhr

@ all Wie will der AG bei mündlicher Beantragung zu Überstunden denn nachweisen (wenn es Spitz auf Knopf kommt), dass er diese überhaupt beantragt hat?

Alleine dieses Argument hat bei uns ausgereicht, dass der AG die Schriftform bevorzugt.

L
Lotte

24.10.2009 um 19:22 Uhr

Oluscha, also mich würdest Du mit diesem Argument auch überzeugen ;-)

O
Oluscha

24.10.2009 um 20:11 Uhr

@ ridgeback In deinem vorgestellten Formformular setzt der AG euch nur darüber in Kenntnis, dass er Überstunden angeordnet hat, er beantragt aber nicht eure Zustimmung. Rein formell gesehen gebt ihr mit eurer Unterschrift keine Zustimmung zu den Überstunden, oder liege ich da falsch???

R
ridgeback

24.10.2009 um 21:25 Uhr

Oluscha, ..in Anmerkung erhält der AG die Zu/Absage. Das ist in der BV vermerkt.

B
betriebsraetin

24.10.2009 um 21:28 Uhr

Hallo @ all, vielen Dank für Euren guten Antworten. Es wird nicht leicht werden für uns eine BV zu vereinbaren, da der AG sich immer NICHT fest legen will. Aber wir sind uns sicher, dass wir dies in nächster Zeit durch bekommen, auch wenn dann wieder mächtig Ärger ins Haus steht. Aber das ist ok. Und der BRV muss als Sprachrohr ja mitziehen, auch wenn er anderer Meinung ist.

O
Oluscha

24.10.2009 um 21:31 Uhr

@ ridgeback Wäre nur interessant, wenn ihr darauf gar nicht reagiert und der AG die Überstunden ableisten läßt. Defakto hat er ja keine Zustimmung von Euch, auch nicht durch Fristablauf, denn er hat sie ja gar nicht beantragt. Nettes Hintertürchen für euch! ;-)

R
ridgeback

24.10.2009 um 21:40 Uhr

Oluscha, so breit ist der Graben noch nicht. Wir können uns noch die Hand geben. ;-)) Er fragt aber immer nach.

O
Oluscha

24.10.2009 um 21:49 Uhr

@ ridgeback AAACCCHHH - Beneidenswert!!! ;-)))

Ihre Antwort