Erstellt am 24.10.2009 um 13:36 Uhr von DonJohnson
*Wenn der AG Überstunden oder Mehrarbeit beantragt, wird das bei Euch schriftlich oder nur mündlich beim BR beantragt?*
Schriftlich per Email
*In der Vergangenheit wurde der BR mündlich davon unterrichtet, das z.B. Abteilung XY ab morgen für den Rest der Woche täglich 2 Stunden länger arbeiten muss.*
Ich hoffe nicht nur unterrichtet. Der BR hat hier ein MBR. Die Überstunden müssen vom BR genemigt werden. Auch die Zeitspanne ist hier nciht korrekt. Heute Mitteilung dass ab morgen Überstunden gemacht werden geht ja gar nciht :-(
*Oder der BR wurde mündlich unterrichtet, dass die Anlage XYZ am Samstag eine Zusatzschicht fahren muss. Auf den Aushängen stand dann: Der BR wurde in Kenntnis gesetzt.*
Auch das unterliegt der Mitbestimmung. Einen solchen Aushang finde ich krass.
*Ja, dies wurde jahrelang so gehandhabt!!!! Und eine richtige Unterrichtung, um zu beraten hat es hier noch NIE gegeben.*
Dann solltet ihr genau da anfangen es zu ändern.
*Oder einzelne BRMs erfuhren in der neuen Woche, dass z.B. den Samstag vorher 8 Kollegen aus Abteilung 123 gearbeitet haben. Sie haben dies freiwillig gemacht.*
Überstunden sind freiwillig. Die AN dürfen aber ohne vorherige Zustimmung des BR keine machen, auch wenn sie es wollen. Der AG darf diese nicht abhalten lassen...
*Endlich haben sich BRM´s zusammen gefunden, um den richtigen Weg zu gehen. Die GL findet das natürlich nicht gut. *
Dann haben diese BRM hoffentlich die Mehrheit im Gremium. Dass die GL das nicht prickeld findet ist ein gutes Zeichen ;-)))
*Ich weiss was Ihr jetzt denkt!!!! Schon klar. Seminare, §23 BetVG, BRV abwählen, usw..... Aber das ist jetzt hier nicht das Thema. *
Für hier nciht, für euch sollte es aber eines sein ;-)))
*Ich möchte gern die Idee für ein schriftliches Musterschreiben bekommen, um vom AG immer erst den Antrag wg Überstunden im BR zu behandeln. *
"Sehr geehrter Herr Arbeitgeber.
Leider müssen wir feststellen. dass Sie unser MBR nach § 87 Abs 1 Nr 3 betreff Überstunden mißachten. Weiterhin kann sich das Gremium mit einem mündlichen Antrag von Ihnen nicht zufrieden geben. Um in Zukunft weder Zweifel noch Unstimmigkeiten aufkommen zu lassen, schlagen wir eine BV bezüglich dieses Themas vor.
In der Anlage übersenden wir Ihnen unseren Entwurf.
Als ersten Verhandlungstag schlagen wir den XX.XX.XXXX vor.
Mit freundlichen Grüßen
BRV"
*Können wir als BR auf einen SCHRIFTLICHEN Antrag bestehen? *
Bestehen ja und ich denke für den Fall wenn Fall würdet ihr das auch vor der Einigungsstelle durchsetzen
*Sorry, dass der Text so viel wurde. *
Kein Problem ;-)))
Erstellt am 24.10.2009 um 13:37 Uhr von ridgeback
Meldung an den Betriebsrat
Anordnung von Überstunden
Die Anordnung gilt für folgende Mitarbeiter
Es wird Mehrarbeit/Überstunden in folgendem Umfang angeordnet:
__ Stunden pro Arbeitstag
Zeitrahmen der Anordnung:
Beginn: __ . __ 200_
Ende: __.__ 200_
Für die Abgeltung der Überstunden gilt folgende Regelung:
O Wir gewähren entsprechende Freizeit, deren zeitliche Festsetzung mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden muss.
O Vergütung in Geld
O sonstige Kompensation, nämlich (bitte beschreiben):
Anmerkung:
Ort / Datum und Unterschrift Vorgesetzten
Ort / Datum und Unterschrift des Betriebsrates
Erstellt am 24.10.2009 um 16:34 Uhr von singular
*Können wir als BR auf einen SCHRIFTLICHEN Antrag bestehen? *
Bestehen ja und ich denke für den Fall wenn Fall würdet ihr das auch vor der Einigungsstelle durchsetzen
Zweifel... sehr große Zweifel. Zumindest sagt das uns unser Gewerkschaftssekretär und auch unser Fachanwalt den wir mal da hatten. Auch beim Seminar hat man das uns anders gesagt. Wir haben da nämlich auch Stress mit unserem Seniorchef
Erstellt am 24.10.2009 um 16:41 Uhr von DonJohnson
@singular
Wie du sicher gelesen hast, habe ich von einer BV die dieses regelt gesprochen. Schon alleine wegen dem Nachweis gehe ich von einer positiven Reaktion des Vorsitzenden aus. Selbstverständlich ist auch das wie und wann Bestandteil einer solchen BV.
Ich bleibe bei meiner Meinung...
Erstellt am 24.10.2009 um 16:42 Uhr von Lotte
betriebsraetin,
auch ich teile singulars Bedenken vollkommen.
Wenn Ihr allerdings eine BV zum Thema abschließt, dann könnte so etwas festgelegt werden. (siehe DJ)
Erstellt am 24.10.2009 um 17:09 Uhr von Oluscha
@ all
Wie will der AG bei mündlicher Beantragung zu Überstunden denn nachweisen (wenn es
Spitz auf Knopf kommt), dass er diese überhaupt beantragt hat?
Alleine dieses Argument hat bei uns ausgereicht, dass der AG die Schriftform bevorzugt.
Erstellt am 24.10.2009 um 17:22 Uhr von Lotte
Oluscha,
also mich würdest Du mit diesem Argument auch überzeugen ;-)
Erstellt am 24.10.2009 um 18:11 Uhr von Oluscha
@ ridgeback
In deinem vorgestellten Formformular setzt der AG euch nur darüber in Kenntnis, dass er Überstunden angeordnet hat, er beantragt aber nicht eure Zustimmung. Rein formell gesehen gebt ihr mit eurer Unterschrift keine Zustimmung zu den Überstunden, oder liege ich da falsch???
Erstellt am 24.10.2009 um 19:25 Uhr von ridgeback
Oluscha,
..in Anmerkung erhält der AG die Zu/Absage. Das ist in der BV vermerkt.
Erstellt am 24.10.2009 um 19:28 Uhr von betriebsraetin
Hallo @ all,
vielen Dank für Euren guten Antworten. Es wird nicht leicht werden für uns eine BV zu vereinbaren, da der AG sich immer NICHT fest legen will. Aber wir sind uns sicher, dass wir dies in nächster Zeit durch bekommen, auch wenn dann wieder mächtig Ärger ins Haus steht. Aber das ist ok.
Und der BRV muss als Sprachrohr ja mitziehen, auch wenn er anderer Meinung ist.
Erstellt am 24.10.2009 um 19:31 Uhr von Oluscha
@ ridgeback
Wäre nur interessant, wenn ihr darauf gar nicht reagiert und der AG die Überstunden ableisten läßt. Defakto hat er ja keine Zustimmung von Euch, auch nicht durch Fristablauf, denn er hat sie ja gar nicht beantragt. Nettes Hintertürchen für euch! ;-)
Erstellt am 24.10.2009 um 19:40 Uhr von ridgeback
Oluscha,
so breit ist der Graben noch nicht. Wir können uns noch die Hand geben. ;-))
Er fragt aber immer nach.
Erstellt am 24.10.2009 um 19:49 Uhr von Oluscha
@ ridgeback
AAACCCHHH - Beneidenswert!!! ;-)))