Nutzung Betriebsfremder Personen für neuen Teilbereich
Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen entsteht derzeit ein neuer Teilbereich, der nach neustem inoffiziellen Kenntnisstand nicht mit den eigenen Personal besetzt werden woll. Stattdessen sollen die Mitarbeiter dieses Bereichs in der Mutterfirma unseres Betriebs, welcher eine eigenständige GmbH ist, eingestellt und dauerhaft bei uns verwendet werden. Der neue Bereich wird eng mit unserem bestehenden Betrieb verzahnt sein und es ist davon auszugehen, dass Teile unseres Personals dort ebenfalls aushelfen sollen, Weisungsbefugnis hin oder her...
Eine offizielle Information des Betriebsrates fand bisher nicht statt. Könnt ihr mir sagen was wir hier für Möglichkeiten haben?
Community-Antworten (1)
19.09.2020 um 17:53 Uhr
Der Einstellung nicht zustimmen , wenn ihr Nachteile für eure Kollegen seht. Der Versetzung nicht zustimmen, wenn ihr Nachteile seht. Den AG auffordern euch nach § 92 BetrVG zu informieren und zu beraten. Prüfen, ob eine Betriebänderung vorliegt (§ 111 BetrVG) usw.
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