Erstellt am 09.05.2016 um 13:27 Uhr von paula
es ist die Frage was ihr da genau regeln wollt. Die steuerrechtliche Behandlung kann man ja nicht regeln, denn das Steuerrecht ist wie es ist.
Wir haben bei uns ein Angebot des AG für geleaste Pedelecs zur privaten Nutzung. Das ist gegenwärtig noch ein Pilot und der AG hat wegen aller steuerrechtlichen Fragen die hier anfallen (1% Regelung, Freibetrag Rabatte etc.) eine offizielle Anfrage an das Finanzamt am laufen. Sollte es negativ für die MA ausgehen trägt der AG die Steuer.
Das kann man aber mit Euch kaum vergleichen. Unser Modell ist aber so einfach umzusetzen, dass man sich die Frage stellt, warum das nicht mehr AG so machen
Angezettelt wurde das Thema übrigens vom BR ;)
Erstellt am 09.05.2016 um 13:46 Uhr von PeterM
Wir wollen das Ganze nur soweit regeln, wie es notwendig ist. Ohne private Nutzung braucht man ja eigentlich keine BV, aber private Nutzung soll ausdrücklich möglich sein, als Anreiz an die AN, sich ein Pedelec zuzulegen (Umweltgedanke).
Erstellt am 09.05.2016 um 14:12 Uhr von Pjöööng
Wieso ist die Möglichkeit etwas auszuleihen ein Anreiz sich das Gleiche zu kaufen?
Erstellt am 09.05.2016 um 14:33 Uhr von PeterM
Das Ausleihen z.B. eine Woche oder ein Monat, um so etwas kennen zu lernen, kann einen doch dazu veranlassen, aus Umweltgedanken eine solche Investition (ca. 2300 €) zu tätigen. Diese Summe gibt man vielleicht nicht so leicht ins Blaue hinein aus. Und wie es ist, auch "gezwungenermaßen" im Regen damit zur Arbeit zu fahren, hat auch noch nicht jeder kennen gelernt.
Erstellt am 09.05.2016 um 15:52 Uhr von ganther
https:www.jobrad.org/
kosten den AG eigentlich nichts und hilft den MA wirklich. Mit denen läuft das bei uns...
Erstellt am 09.05.2016 um 17:36 Uhr von gironimo
Wenn private Nutzung (wenn auch nur gelegentlich) und u.U. gegen ein geringes Entgelt möglich sein soll, sollte es Euch die BV wert sein.
Wenn es ausdrücklich keine zu Pedelec gibt, dann vielleicht eine andere zu Dienstwagen oder ähnliches mit Privatnutzung. Da kann man sicherlich so einiges von ableiten.
Vielleicht findet Ihr da was im Boekler-Archiv/Betriebsvereinbarungen
Erstellt am 09.05.2016 um 21:23 Uhr von Globus
Auch bei uns ist dass ein thema, da wir ja "grüner" werden wollen. Wir sehen für uns da aber keine Möglichkeit der Mitbstimmung, dass s sich um individualrechtliche Angelegenheiten habelt, vorgeschlagen haben wir dieses Projekt dennoch. Außerdem sind die E-Bikes uneingeschrenkt zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt.
Im übrigen werden die vom firmeigenem "Solarpark" geladen während man arbeitet...
Erstellt am 10.05.2016 um 09:50 Uhr von Pjöööng
Zitat (ganther):
"https:www.jobrad.org/"
Bei all diesen Angeboten ist zu beachten, dass die von den Anbietern errechnete Ersparnis im wesentlichen darauf beruht, dass eine recht teure (im wesentlichen Kasko-) Versicherung abgeschlossen werden muss. Betrachtet man diese Versicherung als unnötig, so werden aus 25% Ersparnis schnell nur noch 10% Ersparnis.
Erstellt am 10.05.2016 um 13:09 Uhr von ganther
@pjööng
guter Hinweis. Das Interessante ist aber (leider nicht vertraglich absicherbare) Kauf des Rades zum Ende der Leasingzeit. Da kann man nämlich die Rendite merklich aufbessern. Laut Aussage aller Referenzfirmen (und das waren mehrere Dax Unternehmen, mit deren BRs wir hier in kontakt standen) die mit dem Anbieter zusammen arbeiten werden die Räder nämlich zu max 10% des Kaufpreises abgeben und erzielen weitaus höhere Preise auf dem Markt.
Erstellt am 10.05.2016 um 13:28 Uhr von Pjöööng
Die Rechnung beinhaltet ja bereits die Übernahme des Fahrrades nach Ende der Leasingdauer. Ohne diese Übernahme rechnet sich das Ganze ja überhaupt nicht.
Setzt man für ein vernünftiges E-Bike einen Listenpreis von 4000 Euro an, so zahlt man etwa 110 Euro brutto im Monat, was z.B. 80 Euro netto entsprechen kann. In 36 Monaten also ca. 4000 Euro brutto oder 3000 Euro netto. Ohne Übernahme würde sich das wohl kaum rechnen.
Erstellt am 10.05.2016 um 14:22 Uhr von ganther
wir haben am Standort nun über 500 Nutzer des Angebots und die Rechnung ist etwas günstiger. Zum einen geht es nicht nach dem Listenpreis sondern nach dem tatsächlichen Preis beim Händler und zum anderen besteht ja noch die Möglichkeit der Übernahme. In deinem Beispiel bleibend habe ich nach 36 Monaten die Möglichkeit das Rad für 400 Euro zu übernehmen und das Rad hat aber einen Wert von über 1000 Euro. Aus meiner Sicht und der nutzenden Kollegen stimmt da die Rendite. Wenn du es anders siehst ist das aus meiner Sicht aber auch ok. Ist ja nur ein Angebot an die Mannschaft und keine Pflicht. Jeder kennt die finanziellen Auswirkungen und kann selber entscheiden.
Erstellt am 10.05.2016 um 17:05 Uhr von Globus
Also wir hatten heute wieder eine "Verhandlungsrunde" darüber. Wir haben uns wie folgt geeinigt:
1. Die AN die sich beteiligen wollen, bekommen eine Entgelterhöhung über die Leasing Rate
2. Die Versicherung über die drei Jahre (9,90 im Monat) zahlt der AN
3. Sollte das Rad nach drei Jahre vom AN nicht übernommen werden sollen, hat er keinen Anspruch mehr auf Nutzung.
4. Bei Firmenaustritt vor den drei Jahren entsteht kein Anspruch des AN auf eine eventuelle Übernahme - das Bike ist dem AG auszuhändigen.
5. Der Gesldwerte Vorteil ist vom Arbeitnehmer über die Entgeltabrechnung zu begleichen und wird automatisch vom Bruttoentgelt einbehalten
usw usw usw...
Ist noch nciht unterschrieben, aber in der nächsten Sitzung kommt der Beschluss des Gremiums...
Warum unser AG das macht? Na, eigentlich einfach... gut aussehen in der Öffentlichkeit, weiterhin mehr Bewegeung und daraus resultierender besseren Gesundheit der AN
Außerdem wird alles in den großen Topf des Marketing geworfen und die Leasing Raten sind absetzbar.
Wenn genug flüssiges Vermögen da ist, sind das ergo keine Ausgaben, sondern stehen nur auf einer anderen Haben Seite des Betriebes...
Aber ja, dafür muß dieser schon eine gewisse Größe und Bonität haben ;-)