Erstellt am 19.09.2020 um 13:47 Uhr von celestro
Namen falsch zu schreiben ist kein Grund für eine Neuwahl. Das 2 MA vergessen wurden, wäre auch nur wirklich relevant, wenn diese 2 Stimmen groß was ausmachen könnten (also in sehr kleinen Betrieben ggf.
Haben die beiden Personen denn mitwählen wollen und wurde ihnen das verweigert?
Erstellt am 19.09.2020 um 13:58 Uhr von Oespel
Hallo nein sind einfach vergessen worden... Weil sie 14 Tage vorher erst angefangen haben.
Erstellt am 19.09.2020 um 23:30 Uhr von celestro
Und wie groß ist der Betrieb? Eine Anfechtung könnte wie gesagt funktionieren, wenn die Möglichkeit besteht, das mit den beiden Wählern sich das Ergebnis ändert.
Erstellt am 21.09.2020 um 07:28 Uhr von wdliss
Wenn du die Wahl anfechten möchest musst du dich aber wirklich selbst an das Gericht wenden. Dafür ist der WV nicht zuständig.
Erstellt am 21.09.2020 um 07:39 Uhr von Oespel
OK danke fuer eure Antworten...
Erstellt am 23.09.2020 um 09:38 Uhr von Oespel
Hallo
Eine Frage habe ich noch muss ich wenigstens schriftlich auch bescheid bekommen was mit mein einspruch ist.?
Sonst Weiss ich ja garnicht wie es jetzt weitergeht...
Gruss m. B
Erstellt am 23.09.2020 um 10:11 Uhr von celestro
Erstellt am 23.09.2020 um 10:52 Uhr von Oespel3
Hallo Zusammen
So Heute ist der Letzte Tag für den Einspruch der Aufsichtsrat Wahl, habe allerdings vom Wahlvorstand keine Schriftliche Aussage bekommen vom meinen Einspruch gegen die Wahl. Kann mir einer sagen wie es jetzt weitergeht für eine Anfechtung der Aufsichtsrat Wahl. Bei wem muss ich mich jetzt melden (Gericht ??)
PS: Bei der Frage des Kollegen vorher ,ob es was gebracht hätte die 2 Personen die nicht wählen konnten weil sie vergessen worden sind, ja es hätte eine Auswirkung auf die Wahl gehabt.
Erstellt am 23.09.2020 um 10:59 Uhr von celestro
Anfechten müsste man bei Gericht, nicht beim Wahlvorstand. Wenn die Frist aber heute abläuft, musst Du Dich beeilen.
Erstellt am 23.09.2020 um 11:02 Uhr von Oespel3
Hallo
Kann ich es jetzt hier Schriftlich per Fax an das Arbeitsgericht senden. Ich fechte die Wahl ...... an aus den und den Gründen würde es reichen das es heute per Fax ans Gericht geht ..Arbeitsgericht gehe ich mal von aus ...
Erstellt am 23.09.2020 um 11:30 Uhr von nicoline
Oespel3
wie wäre es, wenn du einfach mal beim zuständigen Arbeitsgericht anrufst und fragst, wie du es am Besten machen kannst, da kann dir in der Rechtsantragsstelle bestimmt jemand weiterhelfen.
Erstellt am 23.09.2020 um 11:31 Uhr von Oespel3
Hallo
Habe ich konnte mir nicht helfen ?Sollte zum Anwalt usw. gehen ...+
Erstellt am 23.09.2020 um 11:36 Uhr von celestro
Wie so etwas genau aussehen muss kann ich nicht sagen. Aber bevor gar nichts passiert, würde ich es so machen.
Erstellt am 23.09.2020 um 11:40 Uhr von Oespel3
Hallo
Danke erstmal für eure Infos.
Habe einfach den Einspruch an das Gericht gesendet. Mit den Infos Adressen um was es geht usw. .
mal sehen was passiert.
Erstellt am 23.09.2020 um 11:43 Uhr von celestro
Die "Rechtsantragsstelle" ist genau für so etwas zuständig (also dem Bürger dabei zu helfen, das korrekt zu machen). Denke mal, Du hast da irgendwen an der Pforte oder so am Apparat gehabt.
"PS: Bei der Frage des Kollegen vorher ,ob es was gebracht hätte die 2 Personen die nicht wählen konnten weil sie vergessen worden sind, ja es hätte eine Auswirkung auf die Wahl gehabt."
Das Ergebnis war so knapp, dass diese 2 Stimmen eine Auswirkung hätten haben können?
Erstellt am 23.09.2020 um 11:57 Uhr von Oespel3
Wie gesagt sie hatte mir gesagt kann nichts tun ... ..Achso die 2 Stimmen wenn diese Personen sich für jemand anders hätten endschieden, ja dann währe das Ergebnis ein anderes.
Erstellt am 23.09.2020 um 12:29 Uhr von celestro
Dann bin ich mal gespannt, wie es weiter geht.