Aufsichtsrat Wahl
Hallo Eine Frage bei der Wahl sind 2 Mitarbeiter vergessen worden auf der Wahl liste ,sie haben erst am 01.09 angefangen die Wahl war am 13.09.Standen nicht drauf zu dem Zeitpunkt. Es wurden aber auch schon Briefwahlen abgegeben, erst am Wahltag ist es aufgefallen, und nachträglich eingetragen worden.(Namen der 2 MA)...und es sind Namen falsch geschrieben worden . Ist das ein Grund für Neuwahlen? Habe den Wahlvorstand bescheid gegeben ,die sagen man soll sich selber bei Gericht melden ???Habe das Gefühl es wird unterm Tisch gekehrt ..
Was kann man noch tun.?????
Community-Antworten (17)
19.09.2020 um 15:47 Uhr
Namen falsch zu schreiben ist kein Grund für eine Neuwahl. Das 2 MA vergessen wurden, wäre auch nur wirklich relevant, wenn diese 2 Stimmen groß was ausmachen könnten (also in sehr kleinen Betrieben ggf.
Haben die beiden Personen denn mitwählen wollen und wurde ihnen das verweigert?
19.09.2020 um 15:58 Uhr
Hallo nein sind einfach vergessen worden... Weil sie 14 Tage vorher erst angefangen haben.
20.09.2020 um 01:30 Uhr
Und wie groß ist der Betrieb? Eine Anfechtung könnte wie gesagt funktionieren, wenn die Möglichkeit besteht, das mit den beiden Wählern sich das Ergebnis ändert.
21.09.2020 um 09:28 Uhr
Wenn du die Wahl anfechten möchest musst du dich aber wirklich selbst an das Gericht wenden. Dafür ist der WV nicht zuständig.
21.09.2020 um 09:39 Uhr
OK danke fuer eure Antworten...
23.09.2020 um 11:38 Uhr
Hallo Eine Frage habe ich noch muss ich wenigstens schriftlich auch bescheid bekommen was mit mein einspruch ist.? Sonst Weiss ich ja garnicht wie es jetzt weitergeht... Gruss m. B
23.09.2020 um 12:11 Uhr
Was für ein Einspruch?
23.09.2020 um 12:52 Uhr
Hallo Zusammen So Heute ist der Letzte Tag für den Einspruch der Aufsichtsrat Wahl, habe allerdings vom Wahlvorstand keine Schriftliche Aussage bekommen vom meinen Einspruch gegen die Wahl. Kann mir einer sagen wie es jetzt weitergeht für eine Anfechtung der Aufsichtsrat Wahl. Bei wem muss ich mich jetzt melden (Gericht ??) PS: Bei der Frage des Kollegen vorher ,ob es was gebracht hätte die 2 Personen die nicht wählen konnten weil sie vergessen worden sind, ja es hätte eine Auswirkung auf die Wahl gehabt.
23.09.2020 um 12:59 Uhr
Anfechten müsste man bei Gericht, nicht beim Wahlvorstand. Wenn die Frist aber heute abläuft, musst Du Dich beeilen.
23.09.2020 um 13:02 Uhr
Hallo Kann ich es jetzt hier Schriftlich per Fax an das Arbeitsgericht senden. Ich fechte die Wahl ...... an aus den und den Gründen würde es reichen das es heute per Fax ans Gericht geht ..Arbeitsgericht gehe ich mal von aus ...
23.09.2020 um 13:30 Uhr
Oespel3 wie wäre es, wenn du einfach mal beim zuständigen Arbeitsgericht anrufst und fragst, wie du es am Besten machen kannst, da kann dir in der Rechtsantragsstelle bestimmt jemand weiterhelfen.
23.09.2020 um 13:31 Uhr
Hallo
Habe ich konnte mir nicht helfen ?Sollte zum Anwalt usw. gehen ...+
23.09.2020 um 13:36 Uhr
Wie so etwas genau aussehen muss kann ich nicht sagen. Aber bevor gar nichts passiert, würde ich es so machen.
23.09.2020 um 13:40 Uhr
Hallo Danke erstmal für eure Infos. Habe einfach den Einspruch an das Gericht gesendet. Mit den Infos Adressen um was es geht usw. .
mal sehen was passiert.
23.09.2020 um 13:43 Uhr
Die "Rechtsantragsstelle" ist genau für so etwas zuständig (also dem Bürger dabei zu helfen, das korrekt zu machen). Denke mal, Du hast da irgendwen an der Pforte oder so am Apparat gehabt.
"PS: Bei der Frage des Kollegen vorher ,ob es was gebracht hätte die 2 Personen die nicht wählen konnten weil sie vergessen worden sind, ja es hätte eine Auswirkung auf die Wahl gehabt."
Das Ergebnis war so knapp, dass diese 2 Stimmen eine Auswirkung hätten haben können?
23.09.2020 um 13:57 Uhr
Wie gesagt sie hatte mir gesagt kann nichts tun ... ..Achso die 2 Stimmen wenn diese Personen sich für jemand anders hätten endschieden, ja dann währe das Ergebnis ein anderes.
23.09.2020 um 14:29 Uhr
Dann bin ich mal gespannt, wie es weiter geht.
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