Mitarbeiterbefragung ?
Hallo Boy´s und Girl´s auch ich möchte euch mal an die Arbeit kriegen und ne Frage stellen. Bei uns sollen 2 von 7 Abfüllanlagen ab mitte nächsten Monat von 3 Ins 4- Schichtsystem übergehen. Ohne uns zu unterrichten oder einzubinden hat man nun einfach eine Liste rum gehen lassen auf der sich MA eintragen können, die gerne das komplette nächste Jahr 4 schichtig arbeiten würden. Alles mit dem Deckmantel der Freiwilligkeit. Wenn man aber einmal unterschrieben hat, ist es aber verbindlich. Ich stell mir nun die Frage ob man da nicht auch eine Mitarbeiterbefragung sehen kann; wegen der mitbestimmung. Denn wir wissen ja auch noch nicht mal was passiert anschließend mit dieser Liste. Wie schnell könnte auch hier dann mal gesagt werden du, du und du, ihr wollt den Betrieb nicht nach vorne bringen. Und solche MA stehen dann als erstes auf der Abschussliste.
Community-Antworten (6)
23.10.2009 um 10:35 Uhr
@rainer Meiner Meinung nach habt ihr auch noch immer ein MBR nach 87,1,2. Die eventuelle Freiwilligkeit schließt das MBR nicht aus.
23.10.2009 um 10:50 Uhr
rainerw,
..kleine Hilfe?: BAG: Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
23.10.2009 um 11:39 Uhr
Thanks liebe Kollegen, aber hilft mir nicht wirklich weiter. Beim Wechsel der Schichtsysteme, das haben wir ja per BV geregelt. Hier muss ein Antrag bei uns 14 Tage vorher rein schneien. Mir geht es hier lediglich um diese Unterschriftenaktion.
23.10.2009 um 11:42 Uhr
Eine Schichtumstellung ist zwingend in der Mitbestimmung des BR. Da diese noch nicht verhandelt ist , würde ich genau aus diesem Grund den AG auffordern solche Umfragen zu unterlassen. Zur Not mit einer einstweiligen Verfügung. Und dann noch schnellstens eine Info an die AN rausgeben.
23.10.2009 um 11:51 Uhr
@rainerw Nun, ich kenne natürlich die BV nicht. Das hier geschilderte sehe ich erstmal als Umfrage, da sie nicht anonym gestellt wurde. Da hätte der AG euch auch informieren müssen, aber ein MBR sehe ich hier nicht. Diese Umfrage müß0te man sich IMHO auch genau ansehen - wird sie durch Unterschrift Bestandteil des AV?
Schau mal hier. Ist zwar ne AG Seite, aber manchmal sinde diese ja auch nicht übel ;-)))
23.10.2009 um 12:38 Uhr
@rainerw, das einzige Beteiligungsrecht, liegt meiner Meinung nach, im § 80 BetrVG. Denn eine Mitarbeiterbefragung, wie in Eurem Fall, benötigt nicht die ausdrückliche Zustimmung des BR, da es sich hierbei um keinen Personalfragebogen ( § 94 BetrVG) handelt. Ebenso kommt auch der § 87 BetrVG nicht in Betracht, da die Mitarbeiter befragung keine soziale Angelegenheit darstellt. Was der vertrauensvollen Zusammenarbeit jedoch hinderlich ist.
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