Erstellt am 23.10.2009 um 08:35 Uhr von DonJohnson
@rainer
Meiner Meinung nach habt ihr auch noch immer ein MBR nach 87,1,2. Die eventuelle Freiwilligkeit schließt das MBR nicht aus.
Erstellt am 23.10.2009 um 08:50 Uhr von ridgeback
rainerw,
..kleine Hilfe?: BAG: Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 559/03
Erstellt am 23.10.2009 um 09:39 Uhr von rainerw
Thanks liebe Kollegen, aber hilft mir nicht wirklich weiter. Beim Wechsel der Schichtsysteme, das haben wir ja per BV geregelt. Hier muss ein Antrag bei uns 14 Tage vorher rein schneien. Mir geht es hier lediglich um diese Unterschriftenaktion.
Erstellt am 23.10.2009 um 09:42 Uhr von Uranos
Eine Schichtumstellung ist zwingend in der Mitbestimmung des BR. Da diese noch nicht verhandelt ist , würde ich genau aus diesem Grund den AG auffordern solche Umfragen zu unterlassen. Zur Not mit einer einstweiligen Verfügung. Und dann noch schnellstens eine Info an die AN rausgeben.
Erstellt am 23.10.2009 um 09:51 Uhr von DonJohnson
@rainerw
Nun, ich kenne natürlich die BV nicht. Das hier geschilderte sehe ich erstmal als Umfrage, da sie nicht anonym gestellt wurde. Da hätte der AG euch auch informieren müssen, aber ein MBR sehe ich hier nicht. Diese Umfrage müß0te man sich IMHO auch genau ansehen - wird sie durch Unterschrift Bestandteil des AV?
Schau mal hier. Ist zwar ne AG Seite, aber manchmal sinde diese ja auch nicht übel ;-)))
http://www.bwr-media.de/themen/personal/mitarbeiterfuehrung/03023_mitarbeiterfuehrung--nicht-immer-hat-ihr-betriebsrat-mitzureden.php
Erstellt am 23.10.2009 um 10:38 Uhr von ridgeback
@rainerw,
das einzige Beteiligungsrecht, liegt meiner Meinung nach, im § 80 BetrVG.
Denn eine Mitarbeiterbefragung, wie in Eurem Fall, benötigt nicht die ausdrückliche Zustimmung des BR, da es sich hierbei um keinen Personalfragebogen ( § 94 BetrVG) handelt. Ebenso kommt auch der § 87 BetrVG nicht in Betracht, da die Mitarbeiter befragung keine soziale Angelegenheit darstellt. Was der vertrauensvollen
Zusammenarbeit jedoch hinderlich ist.