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Rückkehr aus Elternzeit - Versetzung Mitbestimmung durch BR?

R
RheinMainKurier
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen BR's

eine Mitarbeiterin kommt aus der Elternzeit wieder. Der AG gibt ihr einen anderen Arbeitsplatz als vor der Elternzeit. Der neue Arbeitsplatz ist nur ein Zimmer weiter und die Aufgabe ist auch eine andere.

Hat der BR hier nicht eine Mitbestimmung wegen Versetzung???? Ist eine Änderungskündigung korrekt????

Gruß RheinMainKurier

6.86803

Community-Antworten (3)

U
Uranos

23.10.2009 um 11:31 Uhr

Eine Änderungskündigung geht gar nicht , da der Arbeitsplatz ja #vergleichbar# sein muß.

K
Kriegsrat

23.10.2009 um 15:16 Uhr

....was wiederum heißt, daß es nicht derselbe arbeitsplatz wie vorher sein muß.....

A
Alessio

23.10.2009 um 18:30 Uhr

Hallo RheinMainKurier,

ein blick auf Arbeitsvertrag könnte die Kollegin vielleicht weiter helfen. Kollegin könnte Anspruch auf seine alte Stelle haben, sofern der Arbeitsvertrag dies entsprechend hergibt. Dies bedeutet, dass die Chancen auf die alte Stelle umso größer sind, je genauer der Arbeitsvertrag ausgestaltet ist, bzgl. der Stellen- und Tätigskeitsbeschreibung.

Heißt es dort zum Beispiel: Frau ........ ist als Mitarbeiterin in unsere Firma, in der Abteilung Marketing im Bereich Anzeigenschaltung eingestellt. Dann hat man auf jeden Fall Anspruch auf seine alte Stelle, in der Anzeigenschaltung. Heißt es im Arbeitsvertrag, Frau ....... ist Mitarbeiterin unsere Firma, so hat man keinen Anspruch auf eine konkrete Stelle bzw. auf seinen alten Arbeitsplatz, zumindest aber auf eine vergleibare / adäquate Stelle. Das bedeutet, wer vorher z.B. in leitender Position gearbeitet hat, kann nicht als Empfangsdame eingesetzt werden. Jedoch gilt immer: Das Gehalt bleibt immer das Gleiche.

Mfg Alessio

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