Informations-Mitbestimmungsrecht bei fremden AN im Betrieb
Unser BR hat mal wieder durch die Zeitung erfahren, das in unserem Thermalbad Gymnastik abgegeben wird, aber nicht von unseren Mitarbeitern, sondern von einer uns Fremden Person.
In wieweit hat der BR da ein Informations bzw. Mitbestimmungsrecht???
Community-Antworten (1)
19.01.2006 um 10:28 Uhr
Es unterliegt ja der unternehmerischen Freiheit zu entscheiden, ob eine Tätigkeit fremd vergeben wird oder nicht. Einen Informationsanspruch hat der BR allemal. Ob der § 99 BetrVG anzuwenden ist, muss an Hand des Einzelfalls geprüft werden (ob - und ggf. wie - "der Fremdling" mit seiner Tätigkeit im Betrieb integriert ist und z.B. Weisungen erhält u.s.w.)
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