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Ignorieren der Informations-Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats - Was sollen wir machen?

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Petra25
Jan 2018 bearbeitet

Wie verhält sich ein relativ neuer Betriebsrat (in neuer Besetzung) 4 Nachrücker richtig, uns ist aufgefallen, dass sich der Arbeitgeber nicht an die Informations- und Mitspracherechte hält, er gibt Schreiben heraus, die in keiner Weise mit dem Betriebsrat abgesprochen sind, z. B. zum Rauchen, zum Urlaub (Betriebsurlaub) außer dieser Zeit in bestimmten Zeiten Urlaubssperre usw. Anscheinend wurde das in der vorherigen Besetzung, wovon wir jetzt noch 5 "Altbestände" haben nicht so eng gesehen. Text: Wieso sollten wir hier einen Streit vom Zaume brechen, kommt lassen wir das laufen, wäre ja nichts weltbewegendes. Wir sind aber der Meinung das der Arbeitgeber verpfichtet ist uns von solchen Vorgängen zu Informieren, und auch bei einem Mitspracherecht dieses dem Betriebsrat zu gewähren. Wie machen wir das deutlich, wir denken anhand von einem "Beschwerdeschreiben" - aber kann uns hier jemand sagen wie wir das richtig , für die Geschäftsleitung, abfassen. Was sollen wir machen wenn sich der "Altbestand" 5 (Mehrzahl) dagegen sträubt - Recht soll doch Recht bleiben , zu was braucht man sonst einen Betriebsrat oder ? Danke für Eure schnelle Hilfe

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Community-Antworten (5)

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Konrad

19.03.2009 um 12:13 Uhr

Hallo Petra25 der AG verhält sich so wie er es gewohnt ist und wie „nachsichtig“ der BR damit umgeht.

Ich würde vorschlagen, dass ihr als Erstes euch im BR „Altbestand“ und Neue BRs auf Punkte einigt die ihr ändern solltet. Wer ist BR Vorsitzender und wie mutlos ist dieser ? Man kann in Einzelgesprächen manchen Menschen ins Gewissen reden und an die Aufgaben und Wählerauftrag erinnern. Anonsten gilt: Jede Belegschaft verdient den BR den sie gewählt hat !!!

Wenn eine Mehrheit im BR sich einig, ist, kann ein Beschwerdebrief verfasst werden.

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Kriegsrat

19.03.2009 um 17:19 Uhr

bevor ihr euch in den clinch mit dem AG begebt, solltet ihr euch erstmal gründlich schulen........

vorher habt ihr keine chance.......

und wenn die mehrheit aus untätigem "altbestand" besteht, die kein interesse daran haben, umzudenken, sehe ich sowieso schwarz, denn die haben ja die jetzigen zustände bei euch geduldet und damit mitverursacht...

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Petra25

19.03.2009 um 17:25 Uhr

Danke Konrad, Betriebsrats-Vorsitzender und Stellvertreter sind noch "Altbestand", ja leider hatten die Wähler damals wohl nicht die richtige Wahl getroffen, wir denken das ging nach dem Bekanntheitsgrad der Personen, gerade die die sonst eine "große Kl....." hatten wurden im Betriebsrat - Arbeitgebertreu. Nun, wir konnten auch nur nachrücken, weil 1 Alterwegen und 1 Gesundheitswegen aufhörte, die anderen 2 haben so das Handtuch geworfen, wohl auch aus Gründen der Uneinigkeit. Aber jetzt gäbe es nur noch 2 Nachrücker die bei weiteren Rücktritten einspringen könnten. Also wir werden jetzt mal versuchen den Herren und 1 Dame ins Gewissen zu reden und hoffen das wir dann einen Beschwerdebrief verfassen können, aber wie soll dieser formuliert werden, könnt ihr uns hier weiterhelfen.

K
Kriegsrat

19.03.2009 um 17:36 Uhr

@ petra 25

lasst das mit dem "beschwerdebrief".....

sprecht die thematik bei einem monatsgespräch (jetzt frag mich bitte nicht, was das ist!) an, nehmt das BetrVG mit, weißt darauf hin, was falsch gelaufen ist und daß ihr zukünftig verstärkt darauf achtet, daß ihr entsprechend eurer betriebsverfassungsmässigen rechte informiert und beteiligt werdet........

und wenn ihr gelernt habt, wie man seine rechte durchsetzt und eure "altbestände" insoweit überzeugen konntet, daß eine mehrheit zustandekommt, könnt ihr loslegen.........

L
Lotte

19.03.2009 um 17:53 Uhr

kriegsrat, na das ist ja nett...;-)))

Petra, ich würde auch keinen Beschwerdebrief verfassen. Nehmt Euch lieber eine konkrete Situation und besprecht im BR, dass Ihr Euch darum kümmern wollt. Dann fordert in dieser Situation Eure MB ein. So bekommt der AG schon mal Wind von vorne und Eure BR Kollegen merken, dass Ihr etwas bewirken könnt. Aber diese Situation, die müsst Ihr dann auch notfalls bis vor Gericht bringen. Natürlich müsst Ihr dafür noch mindestens einen "Alten" überzeugen.

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