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Versetzung ..still und heimlich - welche Fristen hat man, wenn man dagegen was unternehmen will?

T
tiggerbb
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen

unser betriebsleiter hat einen kollegen sozusagen als oberschichtleiter eingesetzt

dadurch ist eine neue stelle geschaffen worden ( gabs vorher nicht )

der kollege arbeitet nicht mehr im schichtsystem

der kollege verdient mehr geld

der betriebsrat wurde weder informiert noch gefragt

meine sicht

es fehlt eine stellenausschreibung

es liegt eine versetzung vor

wir wurden übergangen

meine frage:

welche fristen hat man, wenn man dagegen was unternehmen will

5.14903

Community-Antworten (3)

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pesusi

21.10.2009 um 15:43 Uhr

es handelt s. hier um eine personelle einzelmaßnahme, die der zustimmung des br bedarf s.§99BetrVG

T
tiktak

21.10.2009 um 17:04 Uhr

@ tiggerbb Nur wenn mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern in Betrieb sind. sonst zeigen Sie der AG § 121 Bußgeldvorschriften BetrVG. tik-tak

K
Kriegsrat

21.10.2009 um 19:29 Uhr

" es fehlt eine stellenausschreibung"

...nur dann, wenn sie "erforderlich" wäre, d.h. sie wurde von euch zuvor bzw. wurde von euch generell verlangt....

" es liegt eine versetzung vor"

wenn folgendes erfüllt ist :§95 Abs.3 Satz 1 BetrVG "Versetzung im Sinne des Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.

"wir wurden übergangen"

§ 101 BetrVG: Führt der Arbeitgeber eine Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrats oder entgegen den Bestimmungen des §100 BetrVG durch, dann kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die Versetzung rückgängig zu machen. Entscheidet das Gericht, dass die Versetzung nicht rechtens ist und macht der Arbeitgeber die Versetzung nicht rückgängig, dann kann das Gericht ein Zwangsgeld gegenüber dem Arbeitgeber verhängen. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro

explizite fristen dafür sind im gesetz nicht erwähnt...........

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