Erstellt am 30.04.2010 um 08:20 Uhr von Kölner
@Hulkys
Gibt es einen Sachgrund in der Befristung?
Erstellt am 30.04.2010 um 08:49 Uhr von Hullkys
Jetzige und neue Vertrag ist kein sachliche Beristung.
Erstellt am 30.04.2010 um 09:01 Uhr von geploeg
Natürlich ist es eine sachliche Befristung. Hast Du doch selber geschrieben.
Zitat "...in den Somemrmonaten bzw. Ferienzeiträumen Urlaubsvertretungen..."
Somit nach §14 TzBfG (1) eine vorübergehender betrieblicher Bedarf.......
=> Saisonarbeitskräfte!!!
Erstellt am 30.04.2010 um 23:51 Uhr von StuWa
Dass die Kollegin 1993 mit Sachgrund befristet war, ist hier erstmal egal, weil immer die letzte Befristungsabrede zu prüfen ist - handelt es sich hierbei um eine sachgrundlose Befristung, so ist die hiesige Befristung wegen Vorbeschäftigung unwirksam. Das kann die Kollegin bis zu drei Wochen nach dem vertragsmäßigen Ende des befristeten Vertrages gerichtlich geltend machen. Sie muss also nicht im laufenden vertragsverhältnis klagen.
Genaueres findet sich bei conlegi.de "Die Sache mit den befristeten Arbeitsverhältnissen"
http://conlegi.de/?p=1869