Eine Kollegin hat ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 30.04.2010 in der Produktion. Sie hat seit 1993 in den Sommermonaten bzw. Ferienzeiträume Urlaubsvertretungen mal geringfügig mal befristet im Bereich Produktion auch gearbeitet. Der Arbeitgeber hat erneut signalisiert, dass ab 10.05.2010 bis 30.09.2010 ein weiterer neuer befristeter Vertrag mit Ihr abgeschlossen wird. Die Kollegin möchte jetzt Ihre Rechte wahrnehmen und auf eine unbefristete Beschäftigung eine Feststellungsklage einleiten. Kann Sie die Feststellungsklage auch nach dem 30.09.2010 einleiten oder verursacht die Lücke von 01.05.-09.05.2010 ein rechtliches Problem. Für uns als Betriebsrat war in den Jahren klar, dass der Arbeitgeber wiederholt Fehler macht und haben dementsprechend uns bedeckt gehalten. Ich bitte um Antworten.