Verhandlungen über betriebsbedingte Kündigungen mit Namensliste ohne vorherigen Interessenausgleich
Hallo BR'ler eine Frage oder auch mehrere. Wir sind seit Monaten in Kurzarbeit. Da der Umsatz noch immer nicht den Vorgaben entspricht, wird nun die Belegschaftsgröße an den Umsatz angepasst. Der BR verhandelt bereits über Namen, ohne vorher eine Versammlung abgehalten zu haben. Er hat weder Interessenausgleich noch Sozialplan abgeschlossen. Das kommt erst, nachdem die Namen der Kollegen die gehen sollen, feststehen. Die Reihenfolge ist doch falsch oder? Die 2. Frage- sollte man nicht einen Interessenausgleich machen und dabei älteren Kollegen die Möglichkeit geben, freiwillig den Betrieb zu verlassen (mit entsprechender Abfindung)? Oder aber eineTransfergesellschaft gründen? Es gibt Einige, die das gerne in Anspruch nehmen würden (ich gehöre dazu). Ich befürchte aber, dass Personal reduziert wird und die verbleibenden Kollegen/innen einen erhöhten Arbeitsanfall bewältigen müssen. Bin vor Freude außer mir, dass ich dann im hohen Alter, 10 - 12 Stunden tägl. arbeiten darf. Unser Betriebsrat macht sich um Kleinigkeiten wie, Arbeitszeitgesetz oder ähnl. keine Gedanken. Sie sind sich mit dem Arbeitgeber einig, dass wir endlich etwas für unser Geld tun müssen. Im übrigen- Betriebsräte gehören nicht zu den Leuten, die entlassen werden. Zumindest nicht zu diesem Zeitpunkt bösegrins Ich hoffe, dass der Arbeitgeber sie nach erfolgreicher Hilfestellung zum Teufel jagt. Gewählt werden sie nicht mehr!! Zumindest da ist sich die Belegschaft einig.
Community-Antworten (2)
21.10.2009 um 02:14 Uhr
sicher ungeschickt wie der BR hier kommuniziert. Um eine valide Aussage machen zu können, müßte man wissen was in den Verhandlungen abgeht. Das wissen wir hier aber nicht...
Sicher kann man mittels IA verschiede Szenarien vereinbaren. Aber vielleicht wird ja auch das besprochen.
Macht Druck bei Eurem BR. Personalabbau ist für einen BR nie einfach und viele fühlen sich da auch überfordert aber man muss die Kollegen mit ins Boot holen
21.10.2009 um 02:22 Uhr
sinope, ein interessenausgleich heißt zwar so, "gleicht aber keine interessen aus" sondern beschreibt lediglich die vom AG gewünschten änderungen, der sozialplan dient dann dazu, die wirtschaftlichen nachteile abzumildern bzw. auszugleichen, durch z.b. ersatzarbeitsplätze, abfindungen etc.
vorraussetzung für beides ist jedoch eine betriebsänderung nach § 111 BetrVG und in der folge §§ 112, 112a und 113 BetrVG
insbesondere der 113, 3 gibt, sofern vorher (ausschlaggebend ist der zeitpunkt der betriebsänderung) nicht zumindest "versucht" wurde, einen interessenausgleich zu vereinbaren, dem entlassenen arbeitnehmer das recht auf nachteilsausgleich bis zu 12 monate bzw. abfindung (zu klagen)
also ist es für den gekündigten nicht unbedingt ein nachteil, falls kein interessenausgleich vereinbart wurde........................
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