Wer ist Verhandlungspartner fuer Betriebsrat ?
Bisher hatten wir 2 Geschäftsführer(GF) unserer Firma vor Ort, die unsere Verhandlungspartner waren. In der jetzt neu etablierten Struktur sind 2 Abteilungsleiter vor Ort, von welchen einer GF ist. Der andere Abteilungsleiter ist kein GF, jedoch sitzt ein anderer GF außerhalb in der Mutterfirma. Wer ist unser Verhandlungspartner, der lokale GF + der GF ausserhalb oder die beiden Abteilungsleiter vor Ort von denen einer auch GF ist ? Wo ist diese Frage gesetzlich geregelt ?
Community-Antworten (1)
20.10.2009 um 18:32 Uhr
Der Verhandlungspartner ist "der Arbeitgeber", vgl. §§2(1), 74, 77 u.a.m BetrVG. Da es aber relativ schwierig sein dürfte, mit einer juristischen Person, z.B. einer GmbH, zu verhandeln, gibt es in den entsprechenden Gesetzen auch für diese Fälle Regeln, z.B. §35(1) GmbHG: Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Bei anderen Rechtsformen gibt es ähnliche Regelungen. Da auch dies manchmal schwierig wird, wenn ein GF für alle Filialen in DE zuständig ist, gibt es auch noch §§ 48f+49(1), 54+55 HGB (Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte), durch die sich der GF vertreten lassen kann.
Da ihr einen GF "vor Ort" habt, sprecht doch einfach diesen an und fragt ihn, wie es zukünftig von ArbGeb-Seite gehandhabt werden soll...
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