Hallo zusammen,
wir sind derzeit über der Ausarbeitung mehrerer Betriebsvereinbarungen. Alle BR-Mitglieder sind in der ersten Amtszeit. Ich war mit 2 weiteren Mitgliedern bereits auf der Schulung "Betriebsvereinbarung" und können uns daran erinnern, dass wohl aufgrund des AGG auch die Schwerbehindertenvertretung als Verhandlungspartner mit an den Verhandlungen teilnehmen und auch als diese mit in die BV aufgenommen werden soll.

Das die SBV bei den Verhandlungen mit dabei ist stellt nicht das Problem dar, da der Vorsitzende der SBV auch im BR mit ist. Jedoch wurde bei einer BV schon durch die Geschäftsleitung abgelehnt das die SBV mit in der Betriebsvereinbarung auftaucht und einige andere BR-Mitglieder meinen, dass es für die BV nicht möglich ist.

Wie ist eure Meinung bzw. wie handhabt ihr es. Wir 3 die auf der Schulung waren sind der Meinung, dass die SBV mit als Verhandlungspartner aufgeführt werden sollte.

Vielen Dank schon mal für Antworten