Schwerbehindertenvertretung als Verhandlungspartner in Betriebsvereinbarung
Hallo zusammen, wir sind derzeit über der Ausarbeitung mehrerer Betriebsvereinbarungen. Alle BR-Mitglieder sind in der ersten Amtszeit. Ich war mit 2 weiteren Mitgliedern bereits auf der Schulung "Betriebsvereinbarung" und können uns daran erinnern, dass wohl aufgrund des AGG auch die Schwerbehindertenvertretung als Verhandlungspartner mit an den Verhandlungen teilnehmen und auch als diese mit in die BV aufgenommen werden soll.
Das die SBV bei den Verhandlungen mit dabei ist stellt nicht das Problem dar, da der Vorsitzende der SBV auch im BR mit ist. Jedoch wurde bei einer BV schon durch die Geschäftsleitung abgelehnt das die SBV mit in der Betriebsvereinbarung auftaucht und einige andere BR-Mitglieder meinen, dass es für die BV nicht möglich ist.
Wie ist eure Meinung bzw. wie handhabt ihr es. Wir 3 die auf der Schulung waren sind der Meinung, dass die SBV mit als Verhandlungspartner aufgeführt werden sollte.
Vielen Dank schon mal für Antworten
Community-Antworten (4)
28.02.2007 um 09:22 Uhr
hallo ich,
Bin nicht ganz sicher, aber aus § 77 BetrVG geht hervor, dass Verhandlungspartner für eine BV der BR und der AG sind. Aber, bevor eine BV mit dem AG abgeschlossen wird, wird sie/sollte sie im Vorfeld mit dem BR-Gremium in einer BR-Sitzung besprochen werden. Zu dieser Sitzung ist ja eigentlich auch immer die SBV einzuladen und hat Rederecht. Somit hat die SBV ja die MÖglichkeit, Bedenken anzumelden oder Änderungsvorschläge zu machen.
Mir ist nur bekannt, dass die SBV mit AG und BR eine Integrationsvereinbarung abschließen kann. ABer dass die SBV eine BV mit unterschreiben kann, konnte ich nicht finden. Sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gern eines Besseren belehren.
Habt ihr mal in eurem Seminar nachgefragt, wie es mit der Beteiligung an der BV durch die SBV aussieht.
LG Dana
28.02.2007 um 10:21 Uhr
Hallo Dana,
wir haben ja selber in dem Seminar das erste mal davon gehört durch den Referenten das die SBV mit rein soll als Verhandlungspartner. Soweit ich mich erinnern kann das somit auch klar ist das die SBV von dem ganzen Kenntnis hat und nicht hinterher durch jemanden behauptet werden kann das Schwerbehinderte benachteiligt werden, man weiß ja nie wer sowas mal denkt, also ich schätze wegen dem AGG.
LG zurück
28.02.2007 um 10:58 Uhr
Wenn die SBV an den entsprechenden Verhandlungen teilgenommen hat, was spricht dagegen, an passender Stelle (zu Beginn oder zum Ende) einen Satz einzufügen, dass die BV unter Beteiligung der SBV erstellt worden ist?
Zu unterschreiben ist die BV jedoch nur von BRV und AG!
28.02.2007 um 11:02 Uhr
Hallo Ich,
dann frag doch den Seminarleiter nochmal (wenn ich auf WB war, hat der Seminarleiter immer angeboten, dass wir uns bei Fragen an ihn wenden können), ob es da eine rechtliche Grundlage gibt, würde mich auch interessieren.
ich bin selbst VP der sbMA und kein BR-Mitglied (aber BR-Sekretärin :-) ). Deshalb bin ich bei jeder BR-Sitzung dabei und weiß auch im Vorfeld, was abläuft. Wenn bei uns BV'n abgeschlossen wurden, war ich immer dabei, wenn der BR über Inhalt und Ausgestaltung gesprochen hat. Für mich war immer "nur" wichtig, dass die Regelungen in den BV'n sbMA nicht benachteiligen oder ähnliches. Konnte auch immer meine Meinung sagen und wurde mit einbezogen. Unterschrieben wurden den BV'n jedoch immer vom AG und BRV. Aber anhand der BR-Sitzungsprotokolle ist ersichtlich wann der BR über eine BV gesprochen hat und anhand der angehefteten Unterschriftenliste, war immer ersichtlich, dass entweder ich oder mein Stellvertreter anwesend war. Ich persönlich habe kein Problem damit, dass ich nicht mit unterschreibe. Mir ist nur wichtig, dass ich informiert bzw. vor Abschluss beteiltigt werde und evtl. Bedenken äußern kann.
LG Dana
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