GL hält sich nicht an Geheimhaltungsabsprache
Wir sind mit der GL in Verhandlungen über eine neue Betriebsvereinbarung. Mit der GL wurde strikte Geheimhaltung vereinbart, damit die BV erst wenn sie fertig ist den Beschäftigten vorgestellt werden kann.
Nun hat ein Mitglied der GL sich doch an einen Mitarbeiter gewandt und so eine riesen Diskussion in Gang gesetzt (genau das, was vermieden hätte werden sollen).
Wie kann der BR nun agieren? Kann gegen das Mitglied der GL vorgegangen werden, wenn ja, wie?
Danke
Community-Antworten (13)
20.10.2009 um 14:56 Uhr
@mausibär Warum wurde eine strikte Geheimhaltung über eine BV vereinbart, so brisant kann das Thema doch nicht sein, als das die Belegschaft vorab davon keine Kenntnis haben sollte, zumal es genau die Leute doch wohl betrifft. Was ist aus eurer Sicht schlecht daran, wenn Diskussionen über eine BV innerhalb des Betriebes beginnen, ich kann nichts schlechtes daran erkennen. Da solche Verhandlungen nicht der Geheimhaltung unterliegen, könnt ihr wohl nicht viel gegen das Mitglied der GL machen.
20.10.2009 um 15:00 Uhr
Das Problem ist nur, dass nun über "ungelegte Eier" diskutiert wird und der BR mit der GL mitten in den Verhandlungen steckt, die nun von einem übereifrigen Mitarbeiter torpediert werden...
20.10.2009 um 15:01 Uhr
Ich schließe mich da BRHexe an. Oder aber ist die bv die ihr abschliessen wollt so negativ für die MA?
20.10.2009 um 15:05 Uhr
Dann würde ich versuchen mit der GL ein gemeinsames Schreiben raus zu hängen in dem ihr erklärt das ihr über Thema XY in Verhandlung steht und zu gegebener Zeit wieder an gleicher Stelle weiter informieren werdet.
20.10.2009 um 15:07 Uhr
Wenn das Thema so interessant ist für Eure Kollegen, dann macht doch eine Betriebsversammlung mit Infos zum derzeitigen Stand und fragt die Interessen der Kollegen ab. Ich verstehe Euer Geheimhaltungsinteresse noch nicht so ganz. Wenn es schwierige Verhandlungen sind, braucht Ihr doch die Unterstützung der Kollegen...
20.10.2009 um 15:09 Uhr
ich bin völlig der meinung von mausibär
ich halte das verhalten des GF-Mitglieds für einen verstoß gegen die vertrauensvolle zusammenarbeit, die verhandlungen sind nichtöffentlich, da kann nicht jeder geschichten erzählen......, zudem ja noch zusätzlich stillschweigen vereinbart wurde
ich finde, es stört die verhandlungen und erschwert das ergebnis, wenn schon im vorfeld irgendwelche einzelheiten bekannt werden, die aus dem zusammenhang gerissen den mitarbeitern ein völlig falsches bild vermitteln und lediglich unruhe und "gerüchteküche" provozieren.........................
gerade wenn mitglieder der GF solche indiskretionen begehen, hat das ja meistens ein bestimmtes ziel, das nicht unbedingt im interesse der AN und des BR liegt...............
20.10.2009 um 15:12 Uhr
@mausibär, worum geht es eigentlich in dieser BV und habt ihr mal darüber nachgedacht, das gerade eine solche Geheimniskrämerei zu Diskussionen und Mißverständnissen führt? Da hilft eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit von Seiten des BR ungemein weiter, vo allem da die MA das Recht haben zu wissen, worum es geht und wie der Stand der Verhandlungen ist
20.10.2009 um 15:12 Uhr
@kriegsrat Da wiederspricht ja im Grundsatz keiner gegen. Nun aber ist das Kind in den Brunnen gefallen und man muß das beste draus machen.
20.10.2009 um 15:17 Uhr
Es handelt sich um eine BV zum Thema AZ. Die Interessen der AN haben wir selbstverständlich vorab abgefragt und in unseren Entwurf eingebaut. Ziel ist die Arbeitszeiten möglichst fair zu verteilen. Bisher war dies eben nicht so. Einzelheiten kann ich hier nicht aufzählen. Natürlich gibt es einige wenige MA, die mit der neuen BV schlechter im Sinne von verbindlichen Anwesenheitszeiten gestellt werden. Es handelt sich dabei aber um ca. 1 Std./Woche. Und genau diese AN wurden eben von der GL informiert, dass sie "sich warm anziehen sollen", was a) völliger Quatsch ist und b) die MA nun den BR als Handlanger der GL verdammen und die neue BV im Vorfeld als Zumutung brandmarken, obwohl sie deren kompletten Inhalt überhaupt nicht kennen.
20.10.2009 um 15:55 Uhr
ohne jetzt einzelheiten zu kennen, hoffe ich mal, daß ihr durch falsch verstandenen "gerechtigkeitssinn"oder aus "fairness" einigen arbeitnehmern nichts wegnehmt, was denen vielleicht durch konkludente änderung des arbeitsvertrages und/oder betriebliche übung zustehen würde..... ich hoffe auch, ihr habt einen sachverständigen (anwalt) an eurer seite während den verhandlungen
liege ich falsch, wenn ich annehme, daß die initiative zum abschluß dieser BV vom AG ausging .....?
ich weiß, ich bin ein alter pessimist....;-))
20.10.2009 um 16:55 Uhr
ich weiß, ich bin ein alter pessimist....;-)) Es muss auch diese geben, sonst wüsste man ja gar nicht um den Unterschied und manchmal sind die Pessimisten ja eigentlich eher die Realisten! ;-)))))
20.10.2009 um 17:05 Uhr
wenn es umgekehrt wäre würden wir hier nun sicher darüber diskutieren, wie es denn sein kann, dass man einzelnen BRM den Mund verbieten möchte. Es handelt sich sicher nicht um einen Fall des § 79 BetrVG.
Jetzt kann man ggf. mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit argumentieren, aber rein rechtlich wird Euch das sicher auch nicht weiterhelfen.
Es immer die Frage, ob es sinnvoll ist bei solchen Verhandlungen die MA zu informieren. Ich bin kein Freund davon, dass man jede Kleinigkeit kommuniziert. Das bringt letztlich auch nichts.
Evtl. kann es auch sinnvoll sein, die Kommunikation abzustimmen. Aber ihr seht ja gerade was passieren kann. Das geht eben nur mit einem verlässlichen Partner
20.10.2009 um 17:06 Uhr
na, nicoline, du hast ja heute schon wieder vom lustigen tee genascht ;-))
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