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Kurzarbeit

K
karlk
Nov 2016 bearbeitet

Ich hbe folgende Frage ,darf in einer Abteilung wo z.b. am 4 Arbeitstag(Wochentag) die Abteilung wegen Kurzarbeit komplett geschlossen ist an den anderen Arbeitstagen Leiharbeiter im selben Aufgabengebiet arbeiten ?

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Community-Antworten (3)

R
rolfo

20.10.2009 um 13:34 Uhr

ja, ausser ihr hättet in der BV zur Kurzarbeit beschlossen dass die Leiharbeiter erst gekündigt werden bevor Kurzarbeit eingeführt wird.

E
Erwin

20.10.2009 um 13:39 Uhr

@karlk

ich würde diese Frage einmal mit dem zuständigen SB bei der Arbeitsverwaltung besprechen. Denn hier entledigt sich ggf. ein Ag bezgl. der Lohnkosten. Er läßt sich Lohnkosten durch KUG ausgleichen ohne dass u.U. ein wirklicher Arbeits-/ Auftragseinbruch besteht.

R
rolfo

20.10.2009 um 15:10 Uhr

@ erwin das müsste doch der BR vorab schon überprüft haben ob die KUG erforderlich ist oder nicht. Die AfA verlangt nicht die Entlassung von Leiharbeitern in der Kurzarbeit. Der AG hat ja mit der Leiharbeitsfirma auch einen Vertrag zu erfüllen.

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