Erstellt am 21.10.2009 um 21:34 Uhr von pirat
@Nemeth,
solche Fragen können, wenn sie den gestellt werden, maximal mit NEIN beantwortet werden.
Erstellt am 04.11.2009 um 23:04 Uhr von Andreasss
GEW? Wa soll das bedeuten? Gewerkschaft?
Natürlich kann z.B. ein Vertreter der Gewerkschaft (Bezirksleiter) an den Verhandlungen teilnehmen. Dafür muß er vorher in der Teilnehmerliste eingetragen werden.
Erstellt am 05.11.2009 um 07:24 Uhr von Nemeth
Hallo Andreass,
bitte genau lesen!! Dass ein Vertreter der GEW ( natürlich heißt das Gewerkschaft )teilnehmen kann ist doch klar. Die Frage war, ob es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt. Das heißt, ob es die GEW erzwingen kann.
Gruß
Erstellt am 05.11.2009 um 13:46 Uhr von Andreasss
Hallo Nemeth!
Da muß ich dann doch passen. Aber wenn Du schon danach fragst, nehme ich an, dass die Geschäftsleitung versucht dies zu unterbinden. Wenn der BR festlegt, das jemand von der Gewerkschaft mit im Verhandlungsraum sitzt, dann hat die gegnerische Partei das zu akzeptieren. So war es jedenfalls damals bei uns im Betrieb, als es zur Schließung kam.
Schönen Gruß,
Erstellt am 05.11.2009 um 14:02 Uhr von Nemeth
Hallo Andreas
nochmals sorry, die GF versucht bei uns gar nichts zu verhindern. Die Sache ist bei uns so gelagert, dass wir ein sehr gutes Verhandlungsteam haben und der Vertreter der GEW, sagen wir mal teamtechnisch, einfach nicht dazu passt. Deshalb die Frage. Hat sich aber in der Zwischenzeit durch seinen Verzicht von selbst gelöst.
Gruß
Erstellt am 05.11.2009 um 14:34 Uhr von Andreasss
Hallo Nemeth!
Gut, dann habt Ihr ja eine Sorge weniger.
Alles Gute!
Erstellt am 05.11.2009 um 15:07 Uhr von derdermalwjlwar
Nemeth,
das ist ein blödes Problem hier, diese wilde Abkürzerei. Wenn Du schon abkürzen willst, dann Gew.
GEW ist nämlich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
Allerdings sehe ich das nicht so natürlich an, dass ein Externer Gewerkschaftsvertreter an den Sozialplanverhandlungen teilnehmen kann, und schon gar nicht, wenn der BR das nicht will.
Wenn er es will, dann kommt er den Gew.Vertreter allenfalls über die Einigungsstelle zum Sozialplan mit an den Verhandlungstisch.