Sozialplanverhandlungen und GEW
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
hat die im Betrieb vertretene GEW eine rechtliche Grundlage an Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen teilzunehmen, die von einer Verhandlungskommission des GBR in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt und der Arbeitgeberseite (mit deren RA) geführt werden?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten
Community-Antworten (7)
21.10.2009 um 23:34 Uhr
@Nemeth, solche Fragen können, wenn sie den gestellt werden, maximal mit NEIN beantwortet werden.
05.11.2009 um 00:04 Uhr
GEW? Wa soll das bedeuten? Gewerkschaft? Natürlich kann z.B. ein Vertreter der Gewerkschaft (Bezirksleiter) an den Verhandlungen teilnehmen. Dafür muß er vorher in der Teilnehmerliste eingetragen werden.
05.11.2009 um 08:24 Uhr
Hallo Andreass,
bitte genau lesen!! Dass ein Vertreter der GEW ( natürlich heißt das Gewerkschaft )teilnehmen kann ist doch klar. Die Frage war, ob es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt. Das heißt, ob es die GEW erzwingen kann.
Gruß
05.11.2009 um 14:46 Uhr
Hallo Nemeth! Da muß ich dann doch passen. Aber wenn Du schon danach fragst, nehme ich an, dass die Geschäftsleitung versucht dies zu unterbinden. Wenn der BR festlegt, das jemand von der Gewerkschaft mit im Verhandlungsraum sitzt, dann hat die gegnerische Partei das zu akzeptieren. So war es jedenfalls damals bei uns im Betrieb, als es zur Schließung kam. Schönen Gruß,
05.11.2009 um 15:02 Uhr
Hallo Andreas
nochmals sorry, die GF versucht bei uns gar nichts zu verhindern. Die Sache ist bei uns so gelagert, dass wir ein sehr gutes Verhandlungsteam haben und der Vertreter der GEW, sagen wir mal teamtechnisch, einfach nicht dazu passt. Deshalb die Frage. Hat sich aber in der Zwischenzeit durch seinen Verzicht von selbst gelöst.
Gruß
05.11.2009 um 15:34 Uhr
Hallo Nemeth!
Gut, dann habt Ihr ja eine Sorge weniger. Alles Gute!
05.11.2009 um 16:07 Uhr
Nemeth, das ist ein blödes Problem hier, diese wilde Abkürzerei. Wenn Du schon abkürzen willst, dann Gew. GEW ist nämlich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
Allerdings sehe ich das nicht so natürlich an, dass ein Externer Gewerkschaftsvertreter an den Sozialplanverhandlungen teilnehmen kann, und schon gar nicht, wenn der BR das nicht will.
Wenn er es will, dann kommt er den Gew.Vertreter allenfalls über die Einigungsstelle zum Sozialplan mit an den Verhandlungstisch.
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