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Rücktritt, wer folgt nach?

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Vectra
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammmen, meine Frage wäre: Vor 2 Monaten bin ich (schweren Herzens) aus unserem 3 köpfigen BR ausgetreten. Meine Funktion war stellvertretender BR Vorsitzender und Schwerbehindertenvertreter. Mein Nachrücker sagte zu, meine Aufgaben zu übernehmen. Nun hat nicht mein Nachrücker, sondern unsere 3. Bertiebsrätin und Gleichstellungsbeauftragte meine Funktion als Stellvertreter übernommen. Wäre nicht automatisch mein Nachrücker in diese Funktion gekommen, oder wie muss es korrekt ablaufen? Ich bedanke mich vorab für die Hilfe!

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Community-Antworten (3)

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AlterMann

20.10.2009 um 00:49 Uhr

Was heißt hier konkret "übernommen"? Der BV-Stellvertreter wird vom BR gewählt. Irgendwelche Rechte auf Übertragung dieser Funktion auf einen Nachrücker gibt es nicht - und wären ja wohl auch abwegig: Warum sollte ein Neuer im BR gleich automatisch Stellvertreter werden? Und wieso ist das "Dein" Nachrücker? Deine Funktion als Schwerbehindertenvertreter ist davon unabhängig und hat nichts mit dem BR zu tun. Wenn Du auch in dieser Funktion zurückgetreten bist, dann muss diese Vertretung von den Schwerbehinderten neu gewählt werden. Wenn nicht, hättest Du über diese Funktion ein (eingeschränktes) Beteiligungsrecht im BR.

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Vectra

20.10.2009 um 01:14 Uhr

@AlterMann Konkret übernommen heißt, sie hat in der Bekanntmachung für die Wahl nächstes Jahr handschriftlch dazu geschrieben "stellvertretende BR Vorsitzende". Meines Wissens gab es keine Abstimmung dazu, mein ehemaliger BR Vorsitzender gibt auf Nachfrage keine oder ausflüchtige Auskunft (Es wäre wohl nicht ganz korrekt gelaufen!?). Recht auf Übertragung dieser Funktion gibt es natürlich nicht. Nur wer nimmt dann diese Position ein, muss hier nicht (innerhalb BR) gewählt oder abgestimmt werden? Oder fällt das Amt bis zur nächsten Wahl ganz weg? Zurückgetreten bin ich aus beiden Funktionen und unser z.Zt. einziger Schwerbehinderter hat kein Interesse, das seine Behinderung ausser das ich informiert bin, bekannt wird. Wir hatten früher 3 Schwerbehinderte, wovon uns leider 2 verlassen haben.

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DonJohnson

20.10.2009 um 11:59 Uhr

Schau mal in § 26 BetrVg...

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