Wir sind als BR in der Zwickmühle, da offensichtlich manipuliert werden soll. Eine Stellen-ausschreibung setzt für die Stelle eines Controllers bestimmte Merkmale voraus, die u.a. in der Ausbildung und Erfahrung liegen. Kurzfristig soll von der GF ein Kollege mit Hauptschulabschluss auf diese Stelle gesetzt werden, eine bezahlte Schulung wird für 2010 angedacht. Der Kollege ist innerhalb kurzer Zeit von E4 (Lagerarbeiter) jetzt auf die E8 und soll mit Beginn der angedachten neuen Aufgabe auf E9 gesetzt werden. Auf eine Vereinbarung (E9 nach Schulung) will sich die GF nicht einlassen (§14 BetrVG). Ein ZAN mit Hochschulabschluss besetzt z.Zt. diesen Posten und soll eine endgültige Einstellung durch Wechsel mit o.a. Kollegen erhalten. Natürlich stossen wir den Kollegen vor den Kopf, müssen jedoch die innerbetriebliche Lohngerechtigung im Auge behalten. Hat jemand einen Rat ?