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Befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund möglich bei früherer Beschäftigung?

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Maria
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, liebe Forumsteilnehmer. Eine Krankenschwester hat einen Zweijahresvetrag ohne Sachgrund nach TzBfG §14 Abs.2, welcher am 31.12.09 ausläuft. Diese Kollegin war bereits bei uns von 1984 bis 1989 angestellt. 1995 sind wir in eine GmbH (Zusammenschluss von 3 Häusern) umgewandelt worden.

Somit hat unsere Kollegin doch Anspruch spätestens innerhalb drei Wochen nach Vetragsende auf ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu klagen. Frage: Oder ändert sich daran etwas, weil wir in der Zwischenzeit zu einer GmbH zusammen geschlossen wurden?

Vielen Dank für eure Hilfe. Maria

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Community-Antworten (5)

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rolfo

19.10.2009 um 15:56 Uhr

Sie hatte mit der GmbH noch keinen Arberitsvertrag, also ist die Befristung rechtmässig.

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Maria

19.10.2009 um 17:19 Uhr

@rolfo Hallo rolfo, früher gehörten wir zu 100% zum Landkreis. Seit Gründung der GmbH hält der Landkreis immer noch 85% und die (dazu gekommene) Knappschaft 15%. Ändert dies etwas an deiner ersten Antwort? Beim Übergang blieben alle Bestandteile der ursprünglichen Verträge erhalten.

Maria

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rolfo

19.10.2009 um 17:26 Uhr

Ihr habt den Bestandsschutz durch den Betriebsübergang die Kollegin aber nicht. Egal, wer jetzt in der GmbH ist, es ist ein neues Unternehmen.

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Maria

19.10.2009 um 17:29 Uhr

@rolfo Kurz und knapp: DANKE, damit ist alles umfassend für mich beantwortet. Maria

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Petrus

19.10.2009 um 17:34 Uhr

@Maria Kurze Antwort: Nein. Längere Antwort: Bei euch fand vermutlich ein Betriebsübergang nach §613a BGB statt. Der neue Inhaber tritt in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Da mit der Kollegin 1995 kein Arbeitsvertrag bestand, ging auch kein Befristungsverbot über. Daher durfte vor zwei Jahren mit ihr ein kalendermäßig befristeter Vertrag ohne Sachgrund abgeschlossen werden.

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