Erstellt am 19.10.2009 um 13:23 Uhr von Werner
Moinsen,
wenn nicht nach dem Verbandsaustritt ein neuer TV zu den Schichtzulagen rausgekommen ist, wirkt der alte TV nach.
Er kann nicht einfach die Schichtzulagen nicht mehr zahlen.
Geh mal zu eurer Gewerkschaft. Die können dir da weiterhelfen.
Erstellt am 19.10.2009 um 14:26 Uhr von tiktak
@ einerfüralle (undallefüreiner)
Wenn in deinen AV von damals steht das die Tarifliche Regelungen gelten
dann muss er auch weiter zahlen obwohl er aus der AGV ausgetretten ist.
(14. Dezember 2005, Az.: 4 AZR 536/04) und 2007 (18. April 2007, Az.: 4 AZR 652/05)
Gemäß § 3 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) bleiben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die den tarifschließenden Verbänden angehören, auch nach dem Austritt so lange Zeit an den vermeintlich verlassenen Tarifvertrag gebunden, bis dieser durch Kündigung, Befristung oder eine sonstige Veränderung beendet ist.
Aber habe etwas noch.Du sprichts über --"Vereinbarung mit den Zulagen einfach so aufkündigen"-- die Betriebsvereinbarung darf nicht die gleiche Materie regeln,wie die der „verlassene Tarifvertrag“.
Betriebsvereinbarungen über materielle Leistungen – beispielsweise über die Dauer der Arbeitszeit oder die Höhe des Entgeltes – sind gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam, wenn ein Tarifvertrag in der Branche üblich ist, und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht.
tik-tak
Erstellt am 19.10.2009 um 14:32 Uhr von DonJohnson
@tiktak
*Aber habe etwas noch.Du sprichts über --"Vereinbarung mit den Zulagen einfach so aufkündigen"-- die Betriebsvereinbarung darf nicht die gleiche Materie regeln,wie die der „verlassene Tarifvertrag“.
Betriebsvereinbarungen über materielle Leistungen – beispielsweise über die Dauer der Arbeitszeit oder die Höhe des Entgeltes – sind gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam, wenn ein Tarifvertrag in der Branche üblich ist, und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht.*
Es sei denn der TV ist in der Nachwirkung - dann entfällt die Regelungssperre nach 77,3...
Erstellt am 19.10.2009 um 14:58 Uhr von einerfüralle
Hallo DonJohnson,
na du bist mir ja lustig "Es sei denn der TV ist in der Nachwirkung - dann entfällt die Regelungssperre nach 77,3...", das hättest du aber auch zu Ende schreiben können. Was passiert nach 77,3 (was Monaten,Jahren )? Wolltest du damit sagen daß nach einer gewissen Nachlaufzeit der BR mit dem AG bestimmte Punkte aus dem TV in einer BV anders regeln kann? MfG einerfüralle(ja und alle für einen)
Erstellt am 19.10.2009 um 15:02 Uhr von DonJohnson
@einerfüralle
Ich wollte damit ausdrücken, dass die Regelungssperre nach § 77 Abs 3 BetrVG bei einem in der Nachwirkung befindlichen TV entfällt.
Ja, wenn ein TV in der Nachwirkung ist, kann ein BR rechtsgültig eine BV mit dem AG abschließen.
Erstellt am 19.10.2009 um 15:06 Uhr von einerfüralle
Also könnte unser Chef darauf drängen daß wir mit ihm eine BV schliessen wonach er keine Schichtzulagen mehr zu zahlen braucht? Können wir uns weigern und das blockieren? MfG einerfüralle
Erstellt am 19.10.2009 um 15:14 Uhr von DonJohnson
Na die Frage ist, ob sich der TV in der Nachwirkung befindet... Weiterhin finde ich, ist das die falsche Frage. Auch wenn der AG aus dem AGV ausgetreten ist, könntet ihr doch mit der GEW einen HTV anstreben und aushandeln... Das sollte eurer Bestreben sein (zumindest meiner Meinung nach).
Erstellt am 19.10.2009 um 15:24 Uhr von einerfüralle
Also soweit ich informiert bin sind wir in der Nachlaufzeit. Also als erstes müßte unser Chef den Tarifvertrag also kündigen aber er bleibt bis ein neuer gültiger besteht gültig, richtig? Wenn es nicht gelingt zwischen AG und BR eine BV zu schliessen passiert was? Gehen wir dann zur Gewerkschaft und bitten die mit unserem Chef einen Haustarif abzuschliessen? Und wenn wir das nicht machen geht der Arbeitgeber wohin??? Zur Schiedsstelle? Hört sich alles ziemlich kompliziert an. Ich werd erstmal abwarten was der Chef uns Mittwoch zu sagen hat (der Termin wurde verschoben). Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden und frag dann wenn es ernst wird noch mal nach. Danke schon mal für eure Mühe, für eure Antworten, für eure Hilfe. MfG einerfüralle
Erstellt am 19.10.2009 um 15:36 Uhr von DonJohnson
Der AG kann den TV nicht kündigen - das machen die Tarifparteien - oder eine davon. Solange der TV nicht in der Nachwirkung ist, könnt ihr keine BV abschließen ("was durch TV geregelt ist oder üblicherweise geregelt wird") Schau dir echt mal den 77,3 an...
Über die Einigungsstelle sollten wir uns dann unterhalten wenn es akut werden sollte, In der Zwischenzeit wären auch Seminare nciht verkehrt ;-)
Erstellt am 19.10.2009 um 15:47 Uhr von Uranos
#Ich wollte damit ausdrücken, dass die Regelungssperre nach § 77 Abs 3 BetrVG bei einem in der Nachwirkung befindlichen TV entfällt. #
Warum stehen dann im 77.3 diese uminösen Wöter #oder üblicherweise geregelt werden# ?
Erstellt am 19.10.2009 um 15:57 Uhr von DonJohnson
@Uranos
Nun, das betrifft selbstverständlich nur solche Dinge, die nach § 87 BetrVG dem MBR des Gremiums unterliegt...
Erstellt am 19.10.2009 um 16:09 Uhr von Uranos
Du meinst also die Zulagen. Okay.
Erstellt am 19.10.2009 um 16:12 Uhr von DonJohnson
@Uranos
Na, ging es hier nicht genau darum?
Erstellt am 19.10.2009 um 16:17 Uhr von Uranos
#Spät,- und Nachtschichtzulagen abschaffen wird.# Das geht nicht. Da sind wir doch haarscharf beim 77.3
Allgemeine Zulagen schon , die fallen unter 87.
Oder habe ich dich da falsch verstanden?
Erstellt am 19.10.2009 um 16:26 Uhr von DonJohnson
Also, ich bin da eher bei § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG. Von daher wäre IMHO eine MBR des Gremiums gegeben. Nun fehlt für eine Rechtsgültigkeit der BV also der TV in der Nachwirkung - das kann ich so nciht sagen. Es reicht nicht, dass der AG sich aus dem AGV verabschiedet hat. Der TV als solches müßte in der Nachwirkung sein. Ist dieses nciht der Fall, kommt der § 77 Abs 3 zu tragen...
Erstellt am 19.10.2009 um 16:35 Uhr von Uranos
Ich stimme Dir voll und ganz zu.
Erstellt am 19.10.2009 um 16:38 Uhr von DonJohnson
@Uranos
Sorry, ich denke du redest im Wahn - zumindest ist deine letzte Äußerung Dummfug!!!
Erstellt am 19.10.2009 um 16:39 Uhr von Uranos
Willst Du mir jetzt sagen , das Du doch nicht richtig liegst mit Deiner Antwort?
Erstellt am 19.10.2009 um 16:45 Uhr von DonJohnson
@Uranos
Ich denke du weißt sehr wohl was ich meinte...
Erstellt am 19.10.2009 um 16:51 Uhr von Uranos
Woher glaubst Du denn so genau zu wissen was ich meinte?
Entspann Dich und warte ab.
Erstellt am 19.10.2009 um 16:54 Uhr von DonJohnson
@Uranos
Ich bin vielleicht Blond, aber nciht blöd!!!
Und abwarten ist immer schwierig für so einen wie mich...
Erstellt am 19.10.2009 um 16:57 Uhr von Uranos
Was möchtest Du denn gerne wissen? Vielleicht können wir uns nachher im anderen Forum treffen. Da kann man ungestört plaudern.
Erstellt am 19.10.2009 um 16:57 Uhr von nicoline
DJ
*zumindest ist deine letzte Äußerung Dummfug!!!*
Die letzte Äußerung war:
Ich stimme Dir voll und ganz zu.
Uranos
*Macht richtig Spaß hier , ohne den BRGrafen und sein Prinzesschen.*
Nur der Korrekheit halber: zu Grafen gehören Komtessen, Prinzessinen gehören zu Königen!
Erstellt am 19.10.2009 um 17:02 Uhr von DonJohnson
nicoline
Autsch... Stimmt es war der erste Teil dessen ;-)))
Erstellt am 19.10.2009 um 17:09 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 19.10.2009 um 17:14 Uhr von Uranos
nicoline
Eine Comtesse ist die unverheiratete Tochter eines Grafen.
Erstellt am 20.10.2009 um 20:08 Uhr von einerfüralle
Noch mal so zum mitschreiben, der TV befindet sich in der Nachlaufzeit wenn der AG lange genug aus dem AGV ausgetreten ist und dann kann er hergehen und einelne Punkte aus dem TV mit dem BR in ein BV anders gestalten? Er könnte also den BR dazu drängen die BV zu unterschreiben in der dann geregelt würde daß er Nacht und Spätschichtzulagen nicht mehr zahlen muß, hab ich das jetzt richtig so verstanden? MfG einerfüralle
Erstellt am 20.10.2009 um 21:18 Uhr von DonJohnson
Nein. Wenn einer der beiden (GEW oder AGV) den TV gekündigt haben und nciht weiter darüber verhandeln oder einen neuen abgeschlossen haben, befindet sich der TV in der Nachwirkung.
Drängen zu unterschreiben kann er so auch nciht. Wenn eine BV möglich wäre, muß verhandelt werden. Jede Seite kann die Verhandlungen irgendwann als gescheitert erklären. In dem Fall ist die Einigungsstelle einzuberufen...
Habe ich mich jetzt klar genug ausgedrückt?
Erstellt am 21.10.2009 um 12:24 Uhr von einerfüralle
Hallo DonJohnson,
jau danke,das war deutlich. Das ist aber auch eine Crux mit diesem Paragraphendeutsch. Es war mir eben wichtig es ganz genau und richtig zu verstehen. Heute ist die Sitzung wo unser Chef uns wahrscheinlich verkünden wird daß er die Schichtzulagen abschaffen will. Ich werd euch auf jeden Fall mal berichten was da abgegangen ist. Nur mal so zur allgemeinen Erheiterung, vor kurzem hat er auf einer Betriebsversammlung erklärt daß er wegen der Kriese kein Weihnachtsgeld zahlen will. Mittlerweile wurden ca 20 Mitarbeiter für die Kündigung nominiert und wir fahren seit Februar 2009 Kurzarbeit aber bei uuns werden ständig Überstunden fahren und alle Maschinen laufen während an jeder Stelle mindestens einer oder mehrere Leute fehlen. Jetzt habe ich gestern erfahren daß bei uns am Wochenende gearbeitet werden soll weil wir sonst die Aufträge nicht mehr schaffen. Kann mir bitte mal einer erklären was los ist in Deutschland? MfG einerfüralle
Erstellt am 21.10.2009 um 12:36 Uhr von DonJohnson
@einerfüralle
Erstmal viel Erfolg für die Sitzung...
Sollte er von den Schichtzulagen wirklich weg wollen, solltet ihr ihn mal zu bedenken geben, dass dann auch die Schichtarbeit als solches von euch überdacht wird...
Manchmal habe ich das Gefühl, dass einigen AG´s diese "Kriese" sehr passent kam ;-)))