Betriebsversammlung und Leiharbeiter
Hallo Kollegen.
Wir machen eine Betriebsversammlung. Inzwischenkommt ein Drittel unserer Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen.
Meine Frage
dürfen diese Kollegen an der Betriebsversammlung teilnehmen? wird diese Zeit bezahlt? wo steht dafür die rechtliche Grundlage da ja diese Kollegen keine Betriebsangehörigen im Sinne des BetrVG sind.
Danke für Eure Hilfe
Grete
Community-Antworten (2)
19.10.2009 um 13:47 Uhr
Siehe dazu §§ 42 ff BetrVG...
19.10.2009 um 13:49 Uhr
Moin Grete, hier die Rechtsgrundlage für die Teilnahme an BetrVers. für Leiharbeitnehmer: §14 Abs.2 S.2 AÜG
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