Hallo Kollegen.

Wir machen eine Betriebsversammlung. Inzwischenkommt ein Drittel unserer Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen.

Meine Frage

dürfen diese Kollegen an der Betriebsversammlung teilnehmen?
wird diese Zeit bezahlt?
wo steht dafür die rechtliche Grundlage da ja diese Kollegen keine Betriebsangehörigen im Sinne des BetrVG sind.

Danke für Eure Hilfe

Grete