W.A.F. LogoSeminare

Betriebsversammlung und Leiharbeiter

G
Grete
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen.

Wir machen eine Betriebsversammlung. Inzwischenkommt ein Drittel unserer Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen.

Meine Frage

dürfen diese Kollegen an der Betriebsversammlung teilnehmen? wird diese Zeit bezahlt? wo steht dafür die rechtliche Grundlage da ja diese Kollegen keine Betriebsangehörigen im Sinne des BetrVG sind.

Danke für Eure Hilfe

Grete

5.49102

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

19.10.2009 um 13:47 Uhr

Siehe dazu §§ 42 ff BetrVG...

W
Werner

19.10.2009 um 13:49 Uhr

Moin Grete, hier die Rechtsgrundlage für die Teilnahme an BetrVers. für Leiharbeitnehmer: §14 Abs.2 S.2 AÜG

Ihre Antwort