Vorsitz des BR
Hallo, bei uns hat die Betriebsratsvorsitzende ihr Amt niedergelegt und ist aus dem BR ausgeschieden. Ist damit der stellv. Vorsitzende automatisch Vorsitzender, bis ein neuer Vorsitzender gewählt ist? Grüße, lanikai
Community-Antworten (4)
16.10.2009 um 12:55 Uhr
Nein, der BRV muß neu gewählt werden. Wird der Stelli dann gewählt, muß auch der Stellvertreter neu gewählt werden...
16.10.2009 um 12:59 Uhr
Nein. Er vertritt den ausgeschiedenen Vorsitzenden genauso, als ob der dauerkrank wäre. Der einzige Unterschied: Er hat unverzüglich zu einer BR-Sitzung mit dem TOP "Wahl des BRV und gegebenenfalls des Stellv." einzuladen.
16.10.2009 um 13:03 Uhr
Was ich noch vergessen habe. Für den ausscheidenden BRV wird dann das nächste EBRM ordentliches BRM (eventuelle Minderheit beachten). Sollte kein EBRM zum Nachrücken zur Verfügung stehen, sind Neuwahlen einzuleiten...
17.10.2009 um 12:26 Uhr
@ lanikai, ergänzend zu meinen Vorschreibern, last but not least, veröffentlichen. ....die Veränderungen in Euerer BR-Landschaft umgehend an die MA/GL infomässig bekannt geben!
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