Erstellt am 16.10.2009 um 10:55 Uhr von DonJohnson
Nein, der BRV muß neu gewählt werden. Wird der Stelli dann gewählt, muß auch der Stellvertreter neu gewählt werden...
Erstellt am 16.10.2009 um 10:59 Uhr von Petrus
Nein. Er vertritt den ausgeschiedenen Vorsitzenden genauso, als ob der dauerkrank wäre.
Der einzige Unterschied: Er hat unverzüglich zu einer BR-Sitzung mit dem TOP "Wahl des BRV und gegebenenfalls des Stellv." einzuladen.
Erstellt am 16.10.2009 um 11:03 Uhr von DonJohnson
Was ich noch vergessen habe. Für den ausscheidenden BRV wird dann das nächste EBRM ordentliches BRM (eventuelle Minderheit beachten).
Sollte kein EBRM zum Nachrücken zur Verfügung stehen, sind Neuwahlen einzuleiten...
Erstellt am 17.10.2009 um 10:26 Uhr von pirat
@ lanikai,
ergänzend zu meinen Vorschreibern,
last but not least, veröffentlichen.
....die Veränderungen in Euerer BR-Landschaft umgehend an die MA/GL infomässig bekannt geben!