Ist die Befristung so korrekt??? BR ist neu
Guten Morgen Forum
ist die nachfolgende Befristung ok??
Im AV von 24.06.08 ist eine Befristung vom 01.08.08 - 31.12.09 geregelt. Eine Verlängerung läuft bis 31.07.10.
Wenn wir unerfahrener BR dies richtig sehen, sind nach Ablauf der Zeit 24 Monate vorbei und eine weitere Befristung ist nicht möglich, es sei, höchstens mit Sachgrund.
Kann uns jemand Sagen ob die Sache so richtig ist???
Vielen Dank BRganzNeu
Community-Antworten (10)
16.10.2009 um 10:41 Uhr
so ist es ganz korrekt. Eine weitere Befristung nach dem 31.07.10 ist nur mit Sachgrund möglich
16.10.2009 um 11:20 Uhr
seit wann gibt es denn Euer Unternehmen? Wie alt ist der AN?
16.10.2009 um 11:31 Uhr
Hi,
ist es nicht so, dass bei einer Verlängerung der Befristung während einer Befristung, es automatisch in ein Festanstellung übergeht?
Oder war das nur der Fall, wenn die Verlängerung der Befristung, vertraglich von der vorherigen Befristung abweicht?
16.10.2009 um 13:15 Uhr
zu prüfen wäre noch, neben den von paula erwähnten punkten,ob bei euch evtl. ein tarifvertrag gilt, der längere sachgrundlose befristungen zulässt
16.10.2009 um 21:29 Uhr
@all was ist denn so schwer. Der MA hat am 01.08.08 angefangen und war bis 31.12.09 befristet beschäftigt ohne sachgrund. Der AG hat dann die Befristung Verlängert bis 31.07.2010.
Somit sind 24 Monate aufgebraucht und die Befristung ohne Sachgrund ist erledigt. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch eine Befristung mit Sachgrund möglich oder eine Übernahme in ein unbefristetes.
Gruß Wolfmühle
17.10.2009 um 03:21 Uhr
@Wolfmühle
tja und wenn kriegsrats und meine Fragen nicht beantwortet sind kannst Du mit deiner Antwort völlig daneben liegen....
17.10.2009 um 11:31 Uhr
@paula & kriegsrat
um euch zufrieden zu stellen unser unternehmen gibt es 7 Jahre der MA ist 35 und ein TV schreibt nichts anderes vor.
Also was Wolfmühle geschrieben hat leuchtet mir ein. Gebt ihr ihm jetzt auch recht???
Gruß BRganzNeu
17.10.2009 um 11:48 Uhr
@BRganzNeu
Hmmm, es kommt mir so vor, als hättest du die Antwort bei der Fragestellung schon gewußt, aber vielleicht irre ich mich auch... Die Fragen von paula und kriegsrat waren durchaus nötig um eine richtige Antwort finden zu können...
Jetzt mal was anderes, sollte man die Ausnahme der Befristung von älteren AN nicht mal aus den Augen des AGG betrachten???
17.10.2009 um 12:12 Uhr
@DonJohnson
wir sind zwar ein neuer BR aber nicht ganz dumm. Wir haben ja auch etwas gelesen oder vermutet so ist es ja nicht. Aber man sieht ja, dass auch ein neuer Br ja mal richtig liegt!!!!!
Schönens Wochenende
17.10.2009 um 12:20 Uhr
Aber man sieht ja, dass auch ein neuer Br ja mal richtig liegt!!!!!
Ich habe nie was anderes behauptet...
Aber eine Frage habe ich noch...
Die gefragte Angelegenheit ist ja nciht wirklich akut - warum wolltet ihr also weitere Meinungen dazu hören???
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