Der AG ist der Meinung, dass der BR der Schweigepflicht unterliegt, wenn der AG dem BR mitteilt, dass er Änderungskündigungen bzw. Kündigungen plant. Wo steht, dass dies nicht so ist?
Erstellt am 15.10.2009 um 16:19 Uhr von monalisa @AnfängerinHH, § 79 im BetrVG sagt dir genau, was unter Geheimhaltung (Schweigepflicht) zu verstehen ist. Garantiert fallen Änderungskündigungen und geplante Kündigungen nicht darunter.