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Schweigepflicht bei betriebsbedingten Kündigungen?

A
AnfängerinHH
Nov 2016 bearbeitet

Der AG ist der Meinung, dass der BR der Schweigepflicht unterliegt, wenn der AG dem BR mitteilt, dass er Änderungskündigungen bzw. Kündigungen plant.

Wo steht, dass dies nicht so ist?

7.26501

Community-Antworten (1)

M
monalisa

15.10.2009 um 18:19 Uhr

@AnfängerinHH, § 79 im BetrVG sagt dir genau, was unter Geheimhaltung (Schweigepflicht) zu verstehen ist. Garantiert fallen Änderungskündigungen und geplante Kündigungen nicht darunter.

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