Hallo BR-Profis,

wir sind ein neu gegründeter BR; heute habe ich eine Frage bzgl. personeller Angelegenheiten.

Hintergrund: Unser Betrieb hat knapp 500 MA mit einer Niederlassung, in welcher etwa 25 Kollegen arbeiten. Alle anderen sind üblicherweise das ganze Jahr über bei Kunden eingesetzt (bundesweit). Die AV sind mit der deutschlen Niederlassung abgeschlossen, Tätigkeitsort laut AV ist Deutschland.

Fall: Ein Kollege wir nun bei einem Kunden nicht mehr benötigt. Es wird von ihm nicht erwartet von nun an von der Niederlassung aus zu arbeiten, sondern er kann zu Hause bleiben (bei voller Bezahlung), bis ihm unser Betrieb ein Projekt bei einem anderen Kunden anbietet.

Handelt es sich hierbei um eine Versetzung nach §99, über welche der BR unterrichtet werden muss?

Danke für eure Hilfe!