Günstigkeitsprinzip
Moin moin, ich hab mal eine Frage zum Günstigkeitsprinzip. Wenn im Vertrag steht, dass die Krankschreibung ab dem ersten Tag erfolgen soll, in einer Betriebsordnung aber, dass es nach Gesetz geregelt ist, würde dann dieses Prinzip gelten?
Community-Antworten (16)
15.10.2009 um 11:33 Uhr
was steht denn genau in der Betriebsordnung? Das Gesetz hat ja eine interessante Ausnahme....
15.10.2009 um 11:35 Uhr
ja ich weis, der AG kann auch verlangen, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht wird. In der BO steht, dass es nach den gesetzlichen Regelungen erfolgen soll, also § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz
15.10.2009 um 11:46 Uhr
Wo wir dann wieder bei dem Problem von letztens wären (Kollektivrecht und die Mitbestimmung des Gremiums vs Individualrecht)...
Es finde solche BO´s echt klasse, wo das MBR des Gremiums mit einem oder zwei Sätzen beschrieben wird...
Warum überhaupt solche BO`s? Warum nicht jeweils eine BV?
15.10.2009 um 11:55 Uhr
@DJ,
ich bin der festen Überzeugung, dass es 'Merseburger' im Moment sch.....egal ist,
ob "Warum überhaupt solche BO`s? Warum nicht jeweils eine BV?" oder nicht.......... :-))
@Merseburger, auch wenn in eurer Betriebsordnung sowas drinsteht, der oder die Kollegin hat im Arbeitsvertrag unterschrieben, dass er/sie ab dem ersten Tag eine AU vorlegt. Und das ist gültig!
15.10.2009 um 12:10 Uhr
ML *ich bin der festen Überzeugung, dass es 'Merseburger' im Moment sch.....egal ist, ob "Warum überhaupt solche BO`s? Warum nicht jeweils eine BV?" oder nicht.......... :-)) *
Stimmt, aber das war ja nur ein Teil meiner Antwort - quasi eine "Zugabe"...
auch wenn in eurer Betriebsordnung sowas drinsteht, der oder die Kollegin hat im Arbeitsvertrag unterschrieben, dass er/sie ab dem ersten Tag eine AU vorlegt. Und das ist gültig!
Aber doch nur, wenn in der BO "sowas" drinsteht. Ansonsten sehe ich die Ausnahme des § 5 Abs 1 Satz 3 hier nicht anwendbar (wo wir dann wirklich wieder bei der Diskussion von letztens wären ;-))) )
15.10.2009 um 12:11 Uhr
Wollen wir da wieder hin? ;-))
15.10.2009 um 12:13 Uhr
N E I N ! ! ! :-))
15.10.2009 um 12:14 Uhr
Bin da ganz eurer Meinung. Aus diesem Grund gab ich lediglich den Hinweis ;-)))
15.10.2009 um 12:14 Uhr
Merseburg schreibt ja, in der BO steht nach gesetzlichen Regelungen. Und die sind doch eindeutig. Dementsprechend sind wir wirklich wieder bei kollektiv vs individual. Ich habs geahnt.
15.10.2009 um 12:15 Uhr
Sollte ich das persönlich nehmen???
Eben war mein Sicherheitscode: LMAA
;-)))
15.10.2009 um 12:17 Uhr
DeWalt Aber nur, wenn der BR sein MBR ausüben will - darum mein Hinweis auf den Sinn von BO`s ;-)))
15.10.2009 um 12:20 Uhr
Don Den Sinn dieser BO! :-))
15.10.2009 um 12:24 Uhr
DeWalt Also die BO´s die ich mal gesehen habe, sind alle sehr kurz und knackig gehalten, also nciht wirklich was geregelt, sondern nur am Rande angekratzt...
Solltest du welche kennen, die besser sind, her damit... vielleicht ändere ich dann meine Meinung...
15.10.2009 um 12:35 Uhr
also ich sehe hier gar kein problem
BO sagt, nach gesetzlicher regelung AV sagt, am 1.Tag was ja der gesetzlichen regelung entspricht, daß der AG die AU früher fordern kann
günstigkeitsprinzip wäre doch abzugleichen, ist die BO günstiger oder der AV und nicht, ob die laut BO günstigste gesetzliche regelung zum tragen kommt, wenn sie nur von gesetzlicher regelung spricht
15.10.2009 um 12:36 Uhr
Don Behalte deine Meinung, bin da bei dir. Eine BO ist viel zu kompakt und meist wenig detailiert in den einzelnen Angelegenheiten. Eine Regelung wie diese hier, kann man sich auch sparen. Bewirkt wurde ja nix.
15.10.2009 um 12:39 Uhr
kriegsrat Siehste, deshalb hätte man sich das sparen können. Aber bei der gesetzlichen Regelung gibt es für den AG auch ein paar Dinge zu beachten. Ich falle in alte Verhaltensmuster;-))
Verwandte Themen
Günstigkeitsprinzip bei Kündigungsfristen?
ÄlterIch hab unter dem Beitrag '3205 ' zu meiner Überraschung gelesen, dass bei unterschiedlichen Kündigungsfristen (BGB § 622, TV, Einzelvertrag) das Günstigkeitsprinzip Anwendung finden soll. Sprich für
Gillt eine BV für alle? Günstigkeitsprinzip?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage. In einer BV haben wir geregelt, das es 60 Plus und bis zu 30 Minusstunden geben kann. Jetzt gibt es noch MA, die die Verträge der alten Firma haben, wo alles über 15 Plu
Der AG hat einer BV zuwider gehandelt - Können wir darauf bestehen, dass hier das Günstigkeitsprinzip Anwendung findet?
ÄlterHallo Ihr, ich habe da ein ganz heikles Thema: Der Arbeitgeber hat sowohl die Urlaubs als auch die Wochenarbeitsstunden der neuen Mitarbeiter geändert. Ich habe schon mal nachgefragt ob er das so e
Beendigung Arbeitsverhältnisses Altersrente über das 65. Lebensjahr arbeiten - durch das Günstigkeitsprinzip gegenüber dem Hausmanteltarif möglich?
ÄlterHallo zusammen, folgendes steht in unserem Hausmanteltarifvertrag: „Ohne Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche Altersgrenze erreich
BV nicht achten wegen Günstigkeitsprinzip
ÄlterHallo Leute. Habe da ein Problem. Wir haben im Betrieb eine BV die die Arbeitzeiten ( Frühschicht 6 bis 15:30 Uhr und Spätschicht von 15:30 bis 0:30Uhr)regelt. Ein Kollege, der auch ein Mitglied