W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Günstigkeitsprinzip

M
Merseburger
Nov 2016 bearbeitet

Moin moin, ich hab mal eine Frage zum Günstigkeitsprinzip. Wenn im Vertrag steht, dass die Krankschreibung ab dem ersten Tag erfolgen soll, in einer Betriebsordnung aber, dass es nach Gesetz geregelt ist, würde dann dieses Prinzip gelten?

7.909016

Community-Antworten (16)

L
langsamer

15.10.2009 um 11:33 Uhr

was steht denn genau in der Betriebsordnung? Das Gesetz hat ja eine interessante Ausnahme....

M
Merseburger

15.10.2009 um 11:35 Uhr

ja ich weis, der AG kann auch verlangen, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht wird. In der BO steht, dass es nach den gesetzlichen Regelungen erfolgen soll, also § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz

D
DonJohnson

15.10.2009 um 11:46 Uhr

Wo wir dann wieder bei dem Problem von letztens wären (Kollektivrecht und die Mitbestimmung des Gremiums vs Individualrecht)...

Es finde solche BO´s echt klasse, wo das MBR des Gremiums mit einem oder zwei Sätzen beschrieben wird...

Warum überhaupt solche BO`s? Warum nicht jeweils eine BV?

M
monalisa

15.10.2009 um 11:55 Uhr

@DJ, ich bin der festen Überzeugung, dass es 'Merseburger' im Moment sch.....egal ist,
ob "Warum überhaupt solche BO`s? Warum nicht jeweils eine BV?" oder nicht.......... :-))

@Merseburger, auch wenn in eurer Betriebsordnung sowas drinsteht, der oder die Kollegin hat im Arbeitsvertrag unterschrieben, dass er/sie ab dem ersten Tag eine AU vorlegt. Und das ist gültig!

D
DonJohnson

15.10.2009 um 12:10 Uhr

ML *ich bin der festen Überzeugung, dass es 'Merseburger' im Moment sch.....egal ist, ob "Warum überhaupt solche BO`s? Warum nicht jeweils eine BV?" oder nicht.......... :-)) *

Stimmt, aber das war ja nur ein Teil meiner Antwort - quasi eine "Zugabe"...

auch wenn in eurer Betriebsordnung sowas drinsteht, der oder die Kollegin hat im Arbeitsvertrag unterschrieben, dass er/sie ab dem ersten Tag eine AU vorlegt. Und das ist gültig!

Aber doch nur, wenn in der BO "sowas" drinsteht. Ansonsten sehe ich die Ausnahme des § 5 Abs 1 Satz 3 hier nicht anwendbar (wo wir dann wirklich wieder bei der Diskussion von letztens wären ;-))) )

D
DeWalt

15.10.2009 um 12:11 Uhr

Wollen wir da wieder hin? ;-))

M
monalisa

15.10.2009 um 12:13 Uhr

N E I N ! ! ! :-))

D
DonJohnson

15.10.2009 um 12:14 Uhr

Bin da ganz eurer Meinung. Aus diesem Grund gab ich lediglich den Hinweis ;-)))

D
DeWalt

15.10.2009 um 12:14 Uhr

Merseburg schreibt ja, in der BO steht nach gesetzlichen Regelungen. Und die sind doch eindeutig. Dementsprechend sind wir wirklich wieder bei kollektiv vs individual. Ich habs geahnt.

D
DonJohnson

15.10.2009 um 12:15 Uhr

Sollte ich das persönlich nehmen???

Eben war mein Sicherheitscode: LMAA

;-)))

D
DonJohnson

15.10.2009 um 12:17 Uhr

DeWalt Aber nur, wenn der BR sein MBR ausüben will - darum mein Hinweis auf den Sinn von BO`s ;-)))

D
DeWalt

15.10.2009 um 12:20 Uhr

Don Den Sinn dieser BO! :-))

D
DonJohnson

15.10.2009 um 12:24 Uhr

DeWalt Also die BO´s die ich mal gesehen habe, sind alle sehr kurz und knackig gehalten, also nciht wirklich was geregelt, sondern nur am Rande angekratzt...

Solltest du welche kennen, die besser sind, her damit... vielleicht ändere ich dann meine Meinung...

K
Kriegsrat

15.10.2009 um 12:35 Uhr

also ich sehe hier gar kein problem

BO sagt, nach gesetzlicher regelung AV sagt, am 1.Tag was ja der gesetzlichen regelung entspricht, daß der AG die AU früher fordern kann

günstigkeitsprinzip wäre doch abzugleichen, ist die BO günstiger oder der AV und nicht, ob die laut BO günstigste gesetzliche regelung zum tragen kommt, wenn sie nur von gesetzlicher regelung spricht

D
DeWalt

15.10.2009 um 12:36 Uhr

Don Behalte deine Meinung, bin da bei dir. Eine BO ist viel zu kompakt und meist wenig detailiert in den einzelnen Angelegenheiten. Eine Regelung wie diese hier, kann man sich auch sparen. Bewirkt wurde ja nix.

D
DeWalt

15.10.2009 um 12:39 Uhr

kriegsrat Siehste, deshalb hätte man sich das sparen können. Aber bei der gesetzlichen Regelung gibt es für den AG auch ein paar Dinge zu beachten. Ich falle in alte Verhaltensmuster;-))

Ihre Antwort

Verwandte Themen