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Betriebsversammlung ohne Geschäftsleitung

K
kidock
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe KollegInnen,

hat jemand Erfahrungen gemacht mit einer Betriebsversammlung, an der der Vorstand/die Geschäftsleitung nicht teilnehmen konnte? Ist es Euch in so einem Fall gelungen, die Belegschaft zum Kommen zu mobilisieren? Oder sollte man/frau lieber die Finger davon lassen und warten, bis die Herren dann können?

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hinweise und Anregungen.

kidock

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Community-Antworten (5)

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pitsieben

14.10.2009 um 16:26 Uhr

@ kidock, eine BVS ohne AG ist eine außerordentliche BVS. Die muss dann außerhalb der Arbeitszeit unbezahlt durchgeführt werden, daher lässt dann die Teilnahmebereitschaft der MA stark nach.

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kidock

14.10.2009 um 16:35 Uhr

Wieso das, a.o. Versammlung? Wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde - und der Vorstand nun mal abgesagt hat?!? Formalien gemäß § 43 (2) BetrVG sind erfüllt, er hat lediglich abgesagt und nimmt somit sein Rederecht und -pflicht nicht wahr.

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Petrus

14.10.2009 um 16:46 Uhr

@pit7: Wie kommst Du auf den Trichter? Nach §43 (2) BetrVG ist der ArbGeb rechtzeitig und unter Mitteilung der TO einzuladen. Kommen muss er oder sein Vertreter aber nur 1x im Jahr. Bezahlen muss er nach §44(1) iVm §43(1) BetrVG eine BetrVers. im Quartal. Erst eine zweite BetrVers. ist nach §44(2) "Privatvergnügen"

@kidock: Ob es sinnvoll ist, die Versammlung auch ohne ArbGeb durchzuziehen, müsst ihr entscheiden. Liegt es wirklich daran, dass Cheffe wenig Zeit hat - oder will er keine Zeit haben? Und nichtmal einen Vertreter schicken? Braucht ihr dringend das Statement vom Chef? Nichtkommen ist übrigens auch ein Statement... Manchmal hätten wir uns schon gewünscht, der Geschäftsführer wäre nicht gekommen ;-) Aber bislang hat er immer einen "Stellvertreter" gefunden - schon aus Angst, der böse BR würde die unwissende Belegschaft "aufhetzen" ;-)

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rolfo

14.10.2009 um 17:28 Uhr

Kommt auch bei uns vor, vor allen Dingen in Niederlassungen, ob es gut oder schlecht ist kannst du dabei nicht sagen, die einen kommen nicht weil die GL nicht da ist, den anderen ist es gerade recht wenn der GL nicht da ist, dann kommt evtl. auch mehr rüber von den MA. Warum müsst ihr das vorher bekannt geben ob die GL kommt oder nicht? Ist doch keine Pflicht.

K
kidock

14.10.2009 um 19:15 Uhr

@ rolfo: Nein, bekannt geben müssen wir das natürlich nicht. Deinen Hinweis noch einmal aufgreifend überlegen eben auch wir, ob sich die Belegschaft dann mobilisieren lässt. Kraft und Kreativ zur Gestaltung der Versammlung sollten wir schon haben.

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