W.A.F. LogoSeminare

Ist Prämie gleich Zulage

P
Playboy85
Sep 2020 bearbeitet

Im TV steht folgender Punkt: Ansprüche aus Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit auf Zahlungen von Zulagen jeder Art und Rückzahlungen von Barauslagen sind spätestens zwei Monate nach Fälligkeit geltend zu machen. Alle übrigen gegenseitigen Ansprüche sind spätestens sechs Monate nach Fälligkeit geltend zu machen.

Gehalt besteht aus Grundlohn und Prämie. Prämie wurde falsch Ausgezahlt. AG zieht den zuviel gezahlten Betrag nach 6 Monaten ab.

Verwirkt oder nicht ?

MfG

590011

Community-Antworten (11)

C
Catweazle

13.09.2020 um 03:04 Uhr

Prämie oder Zulage? Es ist nicht egal wenn nach 6 Monaten sämtliche Zahlungen nicht mehr zurückgefordert werden können? Entscheidend ist aber der Zeitpunkt wo der Arbeitgeber die Rückforderung geltend gemacht hat.

P
Playboy85

13.09.2020 um 08:09 Uhr

sprich, es hätte spätestens nach zwei Monaten geltend gemacht werden müssen ?

K
kratzbürste

13.09.2020 um 10:09 Uhr

Ich sehe Prämien nicht als Zulage. Ohnehin müsste der AN ja individualrechtlich vorgehen und sollte sich deshalb von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Für den BR wäre es ein Anlass, die Bedingungen für Prämienzahlungen mit dem AG zu verhandeln und in einer BV niederzulegen (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

U
UdoWoe

14.09.2020 um 10:33 Uhr

Ich würde auch mal in den Arbeitsvertrag schauen. Oftmals steht auch dort, wie lange gegenseitige Ansprüche gelten gemacht werden können. Sollte dort nichts stehen, in den Tarifvertrag schauen. Steht dort auch nichts, dann gilt die gesetzliche Regelung. Der Gesetzgeber hat leider eine Frist von drei Jahren. Deswegen kürzen viele AG diese im AV auf (meistens) drei Monate. Trotzdem würde ich mal einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einschalten und diesen befragen. Für mich bedeutet Zulage, dass ich Geld für etwas bekommen, was ich zusätzlich zu meiner im Arbeitsvertrage festgelegten Arbeit mache. Dies auch regelmäßig. Prämie bedeutet, ich übertreffe eine Arbeitsleistung oder habe etwas aussergewöhnliches gemacht und erhalte dies einmalig bzw. wenn ich diese zusätzliche Arbeitsleistung jeden Monat bringe, solange bis dies nicht mehr erfolgt (Bsp. Ich muss 100 Stück produzieren, produziere aber 120 Stück jeden Monat. Sollübererfüllt -> bekomme Prämie (sofern geregelt natürlich)).

B
BRHamburg

14.09.2020 um 23:47 Uhr

@ UdoWoe hast du dir die Frage überhaupt mal durchgelesen? Wenn der Fragesteller angibt das es eine Regelung im TV gibt, kannst du ruhig davon ausgehen das es eine Regelung im TV gibt. Ihm dann den Tipp zu geben er soll doch mal schauen ob im TV was geregelt ist mach da nicht viel Sinn. Nicht nur sinnlos die auswendig gelernten Standart Antworten raushauen.

C
celestro

15.09.2020 um 00:08 Uhr

"Verwirkt oder nicht ?"

Da wirst Du wohl die Gewerkschaft fragen müssen.

U
UdoWoe

15.09.2020 um 10:02 Uhr

@BRHamburg: Schön das es immer wieder Menschen wie du gibt, die andere auf "Fehler" aufmerksam machen. Eine "Standardantwort" war meine Antwort mit Sicherheit nicht. Wieso fragst du den ersteller des Postes nicht, warum er nicht seine zuständige Gewerkschaft fragt wenn es schon einen TV gibt. Deine Nachricht war völlig überflüßig und nicht Lösungsbringend.

B
BRHamburg

15.09.2020 um 11:06 Uhr

@ UdoWoe Würdest du mir bitte mal kurz zeigen woher du die Information hast, das der Fragesteller Gewerkschaftsmitglied ist?

U
UdoWoe

15.09.2020 um 11:44 Uhr

Playboy85 hat geschrieben: "Im TV steht folgender Punkt:".....

C
celestro

15.09.2020 um 12:32 Uhr

In einen TV gucken können auch Nichtmitglieder. ;-)

D
DummerHund

15.09.2020 um 14:08 Uhr

Ich bin mir hier nicht sicher ob die Fragestellerin nicht weiß was ob das zu viel gezahlte Geld eine Zulage war oder eine Prämie. Einerseits deutete die Überschrift darauf hin "Ist Prämie gleich Zulage". Andererseits schreibt sie,"Ansprüche aus Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit auf Zahlungen von Zulagen jeder Art" und "Gehalt besteht aus Grundlohn und Prämie. Prämie wurde falsch Ausgezahlt" Leicht zu erkennen ist dies auf der Abrechnung über Lohn und Gehalt. Denn: Zulagen zählen immer und ausnahmslos zum steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Zuschläge jedoch, die für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden, sind unter bestimmten Bedingungen und innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung. Von daher haben wir schon einen Unterschied. Ist in dem benannten TV explizit nur von den Zulagen die Rede fallen Prämienzahlungen nicht darunter, denn dies müsste zusätzlich erwähnt oder vereinbart werden. Hier ist also die Frage was man unter Zulagen jeder Art zu verstehen ist. Dies wird also letztlich nur die GEW auflösen können. Über die Art und weiße könnte man dann hier dann noch streiten, wenn der AG eine bestimmte Summe X einfach ein behält, den "geltend machen" heisst ja nicht gleich "ich behalte es einfach ein" So jetzt mal mein Verständnis.

Ihre Antwort