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Benachteiligung BR

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franke
Nov 2016 bearbeitet

Moin!

Bin mir nicht ganz sicher ob ich damit recht habe, aber vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Bei uns auf der Arbeit muß man sich auf Qualifikationen bewerben und seit dem wir unseren AG abgemahnt haben kann sich egal welches Mitglied auf eine Stelle bewerben, man weiß schon vorher das man die Stelle nicht bekommt. Meine Frage ist dies schon eine Benachteiligung von Betriebsräten, da es schwer ist zu argumentieren ist, warum man jetzt besser ist als der Andere. Wäre nett wenn Ihr antworten würdet.

franke

6.673013

Community-Antworten (13)

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neskia

13.10.2009 um 22:34 Uhr

Der AG muss doch bei der Besetzung euch nach §99 anhören. Dazu hat er alle Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Falls ihr dann der Meinung seid, dass ein BR-Mitglied bei der Auswahl benachteiligt wurde könnt ihr doch widersprechen. Dann liegt es am AG dem Arbeitsgericht darzulegen, dass keine Benachteiligung vorliegt.

F
franke

13.10.2009 um 22:40 Uhr

Moin neskia!

Das ist ja das Problem! Wir würden ja widersprechen, aber die Gründe sind mir ja im §99 vorgegeben und da ist es schwierig zu argumentieren.

S
sanifair

13.10.2009 um 23:19 Uhr

auf was müßt ihr euch doa bewerbn?

bei uns bewirbt man sich auf stellen und net auf qualifikationen. qualifikationen macht man doch dann wenn man a stelle hat. schulung und so mein ich

oder versteh ich da jetzt was falsch

F
franke

13.10.2009 um 23:57 Uhr

Moin Sanifair!

Bei uns muss man sich auf alle neuen Stellen und Qualifikationen bewerben, da der AG ein Nasenprinzip vorher gemacht hat.

S
sanifair

14.10.2009 um 00:05 Uhr

also für dia schulung a bewerbung abgebn?

F
franke

14.10.2009 um 00:11 Uhr

JA!!!!!!!!

S
sanifair

14.10.2009 um 00:18 Uhr

na da habt ihr doch bei der auswahl der mitarbeiter a mitspracherecht

F
franke

14.10.2009 um 00:25 Uhr

Aber dazu hab ich ja schon was weiter oben geschrieben

I
Immie

14.10.2009 um 00:55 Uhr

@sanifair Ist dein Nick Zufall oder Programm?

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neskia

14.10.2009 um 10:50 Uhr

Von den Gründen aus dem §99 kommt doch der Erste in Betracht. Verstoß gegen BetrVG (§78). Versucht das schlüssig zu begründen auch mit Belegen aus der Vergangenheit und lasst den AG jedesmal zum Arbeitsgericht rennen. Dort muss er dann darlegen, warum das nicht so ist.

Wenn ihr selbst aktiv werden wollt dann bringt die Verletzung des §78 über den §23 ins Spiel.

P
paula

14.10.2009 um 12:00 Uhr

@immie

aber bitte keine Diskriminierung ;-)

@franke ich finde es mehr als seltsam wie bei Euch Qualifizierungsmaßnahmen vergeben werden. man sollte transparente Maßstäbe definieren, bei dem gar kein Platz für solche Sachen gegeben sind.

P
Petrus

14.10.2009 um 15:26 Uhr

§98 (3)+(4) sollte helfen. Transparente Schulungsplanung - notfalls vor der E-Stelle

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Immie

14.10.2009 um 23:42 Uhr

@paula So war das auch gar nicht gemeint....:-( Ich hätte gerne mehr erfahren.... eine Holding mit 249 MA ... wie ist das nach dem Verkauf gelaufen... wie sind die Besitzverhältnisse... arbeiten alle 249 MA in den 3 Versuchsstandorten und Verwaltung... wie funktioniert das ganze Konstrukt?

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