Erstellt am 13.10.2009 um 20:34 Uhr von neskia
Der AG muss doch bei der Besetzung euch nach §99 anhören. Dazu hat er alle Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Falls ihr dann der Meinung seid, dass ein BR-Mitglied bei der Auswahl benachteiligt wurde könnt ihr doch widersprechen.
Dann liegt es am AG dem Arbeitsgericht darzulegen, dass keine Benachteiligung vorliegt.
Erstellt am 13.10.2009 um 20:40 Uhr von franke
Moin neskia!
Das ist ja das Problem! Wir würden ja widersprechen, aber die Gründe sind mir ja im §99 vorgegeben und da ist es schwierig zu argumentieren.
Erstellt am 13.10.2009 um 21:19 Uhr von sanifair
auf was müßt ihr euch doa bewerbn?
bei uns bewirbt man sich auf stellen und net auf qualifikationen. qualifikationen macht man doch dann wenn man a stelle hat. schulung und so mein ich
oder versteh ich da jetzt was falsch
Erstellt am 13.10.2009 um 21:57 Uhr von franke
Moin Sanifair!
Bei uns muss man sich auf alle neuen Stellen und Qualifikationen bewerben, da der AG ein Nasenprinzip vorher gemacht hat.
Erstellt am 13.10.2009 um 22:05 Uhr von sanifair
also für dia schulung a bewerbung abgebn?
Erstellt am 13.10.2009 um 22:11 Uhr von franke
Erstellt am 13.10.2009 um 22:18 Uhr von sanifair
na da habt ihr doch bei der auswahl der mitarbeiter a mitspracherecht
Erstellt am 13.10.2009 um 22:25 Uhr von franke
Aber dazu hab ich ja schon was weiter oben geschrieben
Erstellt am 13.10.2009 um 22:55 Uhr von Immie
@sanifair
Ist dein Nick Zufall oder Programm?
Erstellt am 14.10.2009 um 08:50 Uhr von neskia
Von den Gründen aus dem §99 kommt doch der Erste in Betracht. Verstoß gegen BetrVG (§78). Versucht das schlüssig zu begründen auch mit Belegen aus der Vergangenheit und lasst den AG jedesmal zum Arbeitsgericht rennen. Dort muss er dann darlegen, warum das nicht so ist.
Wenn ihr selbst aktiv werden wollt dann bringt die Verletzung des §78 über den §23 ins Spiel.
Erstellt am 14.10.2009 um 10:00 Uhr von paula
@immie
aber bitte keine Diskriminierung ;-)
@franke
ich finde es mehr als seltsam wie bei Euch Qualifizierungsmaßnahmen vergeben werden. man sollte transparente Maßstäbe definieren, bei dem gar kein Platz für solche Sachen gegeben sind.
Erstellt am 14.10.2009 um 13:26 Uhr von Petrus
§98 (3)+(4) sollte helfen.
Transparente Schulungsplanung - notfalls vor der E-Stelle
Erstellt am 14.10.2009 um 21:42 Uhr von Immie
@paula
So war das auch gar nicht gemeint....:-(
Ich hätte gerne mehr erfahren....
eine Holding mit 249 MA ...
wie ist das nach dem Verkauf gelaufen...
wie sind die Besitzverhältnisse...
arbeiten alle 249 MA in den 3 Versuchsstandorten und Verwaltung...
wie funktioniert das ganze Konstrukt?