"Stalking" am Arbeitsplatz, was kann der BR hier tun?
Ein Mitarbeiter in unserer Firma wurde wegen "Stalking" mit einer Kollegin, nach mehrern mündlichen Abmahnungen im "beiderseitigen Einverständnis"fristlos entlassen. Wie sollen wir uns als BR hier verhalten? Bis jetzt hat der Kollege noch keinen Kontakt mit uns auf genommen, aber er wird es noch tun, was kann ich ihm dann raten?
Community-Antworten (21)
13.10.2009 um 13:14 Uhr
Wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht oder gekündigt?
Wenn er gekündigt wurde stellt sich auch ersteinmal die Frage nach der Zustimmung durch den Betriebsrat.
Warum will der Kollege Kontakt aufnehmen, wenn er mit der Kündigung einverstanden war?
13.10.2009 um 13:18 Uhr
@mvstony was bedeutet "beiderseitiges Einverständnis"?? Auflösungsvertrag?? Wenn ja, dann seid ihr raus, wenn nein, dann stellt sich die Frage, hat der AG ben BR angehört? Hat er die Fristen eingehalten?
Außerordentliche, fristlose, ordentliche,Betriebsbedingte Kündigung?
Mein Freund DJ würde jetzt schließen mit: "Fragen über Fragen....."
Galaxy
13.10.2009 um 13:20 Uhr
@galatea
zwei unterschiedliche, BR ein Gedanke, nicht schlecht.. nur Du 4 Minuten schneller ;-))
13.10.2009 um 13:23 Uhr
@Galaxy: Ich bin nicht mal BR ;-)
13.10.2009 um 13:52 Uhr
@all Nun, ich denke, dass sich mvstony ein wenig unglücklich ausgedrückt hat. Hier wird es nciht um eine fristlose Kündigung gehen, sondern wohl tatsächlich um einen Aufhebungsvertrag (das ist allerdings echt nur ne Vermutung). Ansonsten hätte er von der Anhörung gesprochen und hätte gefragt, wie er dagegen vorgehen kann (auch das ist vermutet) und nicht, was er jetzt dem Ex-Kollegen raten kann...
Stalking ist ein Straftatbestand, er ist gegangen und raus aus dem Betrieb. Der BR hat also IMHO nichts mehr mit der Sache zu tun. Man könnte dem Ex-Kollegen nur sagen, dass er sich vor Unterschrift des Aufhebungsvertrages an den BR hätte wenden sollen... oder nciht?
Galaxy, dennoch bleiben Fragen über Fragen, weil es wie gesagt nur Vermutungen sind ;-)))
13.10.2009 um 13:53 Uhr
@Galatea Das finde ich jetzt bedenklich... Wenn das die WAF mitbekommt... wirst du Ausgelöscht. Auf der anderen Seite weiss ich auch nicht, ob ich die Qualität meiner Antworten von einem User beurteilen lassen möchte, der nicht BRM ist. Da hätte ich dann doch einige Fragen zur Qualitätssicherung: Warst du schon mal im BR? Wann war die letzte Schulung? Hast du vor, dir zu wünschen, in den BR gewählt zu werden ß
13.10.2009 um 13:56 Uhr
@mvstony Wusstet ihr von dem "Stalking" ??? Habt auch ihr mit diesem Kollegen ,gespräche geführt ob der Vorwurf der Richtigkeit entspricht ???
im "beiderseitigen Einverständnis"fristlos entlassen. Gibt es nicht,geht nicht,wie ist es gemeint ??? Ist er Fristlos entlassen wurden und hat die Kündigung angenommen ??? Was möchte er denn von Betriebsrat ???
13.10.2009 um 14:28 Uhr
angenommen, der stalking-vorwurf trift wirklich zu
das wirft doch wieder das grundsätzliche problem auf :
provokation an> in unserem lande kümmert man sich eher um den täter als um das opfer aber klar, der "stalker" hatte bestimmt eine schlechte kindheit......... provokation aus>
hat jemand eine vorstellung, was alles passieren muß bzw. was das "opfer" alles erdulden muß, bis wirklich "stalking" vorliegt ? mein mitleid mit solchen "psychos" hält sich in sehr engen grenzen, auch als BR..................
13.10.2009 um 14:33 Uhr
@kriegsrat Habe ich das nicht mitbekommen? Oder wurde hier schon geklärt, wer denn festgestellt hat, das es ein Fall von "Stalking" ist?
Wo fängt das an und wo hört das auf? Aber da können hier andere mit Sicherheit mehr zu sagen.
13.10.2009 um 14:38 Uhr
@mvstony
lass uns nicht hängen, alle versuchen zu antworten doch du rückst nicht mit den Hintergründen und/oder konkreten Beschlussvorlagen/Arbeitgeberanfragen an den BR raus. Also, hämmer in die Tastatur was nun Fakt von deiner Seite aus ist...
@kriegsrat Das sich dein "Mitleid" mit solchen "Psychos" in Grenzen hält ist verständlich, doch trotz allem "sollte" ein BRM neutral sein.....(was, glaube ich, allen von uns schwer fällt in so einem Fall)
13.10.2009 um 14:43 Uhr
galaxy Das sich dein "Mitleid" mit solchen "Psychos" in Grenzen hält ist verständlich, doch trotz allem "sollte" ein BRM neutral sein.....(was, glaube ich, allen von uns schwer fällt in so einem Fall) Nun, wenn ich mir so den § 104 betrVG ao ansehe, kann ich deine Meinung hier nicht teilen...
kriegsrat Nimm mal bitte den Finger vom Abzug - noch wissen wir nciht, ob der BR das wußte...
Immie Das habe jetzt sogar ich verstanden ;-)))
13.10.2009 um 14:47 Uhr
@mvstony das angeblich Stalking in eurer Firma stattgefunden hat, kann euch als BR doch nicht wirklich entgangen sein. Wie auch schon Troisdorfer fragte, habt ihr Gespräche geführt? Mit beiden Seiten?
13.10.2009 um 14:52 Uhr
@ immie wo das aufhört (bzw. wie das aufhören kann), kann ich dir sagen in einem fall bei uns vor ca. 3 jahren ist die kollegin immer noch in psychotherapeutischer behandlung und der täter wurde letztendlich zwangseingewiesen und sitzt heute noch..... den leidensweg der kollegin wünsche ich niemand...............
aber wie gesagt, im vorliegenden fall ist noch zuviel unklar.....................
@ dj bei stalkern sehe ich rot !!!!!
13.10.2009 um 14:59 Uhr
kriegsrat Ja, keine Frage, sehe ich auch so - Mobber nehme ich im übrigen da auch nciht von aus...
13.10.2009 um 15:24 Uhr
@kriegsrat Ich wollte dieses Problem nicht herunterspielen!
...aber wie gesagt, im vorliegenden fall ist noch zuviel unklar...
Das sehe ich auch so!
13.10.2009 um 15:28 Uhr
@DJ §104 BetrVG ist natürlich ausgenommen, ich wollte auch nur zum Ausdruck bringen, dass man sich als BR IMMER beide Seiten der Medaille anschauen sollte und sich nicht als Richter aufspielen muss.
13.10.2009 um 15:32 Uhr
@ galaxy
BR heißt doch "betriebsrichter", oder hab ich da was falsch verstanden? ;-))
13.10.2009 um 15:38 Uhr
Galaxy Klar, sehe ich auch so, ABER den § 104 gibt es nciht umsonst. Klar sind wir keine Richter oder Ankläger, ABER...
Auch ich hätte gerne weitere Informationen zu diesem Fall, ob wir die wohl noch bekommen?
13.10.2009 um 18:15 Uhr
Leider lässt uns mvstony hier im Unklaren ... Ich bin leider etwas Vorsichtig,da ich genau das Gegenteil erlebt habe,am ende war der Beschuldigte das Opfer und das Opfer der eigendliche Täter .
Der BR sollte eigendlich auch zum allgemeinen Schutz bei sollchen Gesprächen und wenn es auch nur mündliche Abmahnungen oder Ermahnungen sind,dabei sein .
Vor Gericht sieht es mit nur Ausgesprochen Ermahnungen eher schlecht aus .
13.10.2009 um 19:55 Uhr
Hallo zusammen, es tut mir leid, das ich Euch so im dunklen stehen lassen musste. Aber wie heist es immer so schön, "nach Diktat verreist"! Ich war auser Haus. Ich hatte gar nicht mit einer solchen vielfalt an Antworten gerechnet, daher jetzt der aktuelle Stand der Sache. Der Kollege wurde am Freitag zur GL gebeten an der der auch der Persochef anwesend war . Wie Don Johnson in Antwort 2 schon vermutet hat wurde nach Ausage der GL, "nach der erdrückenden Beweislage war keine Kündigung mehr notwendig, so das der Variante der Vertragsufhebung zugestimmt wurde". Der BR war in keinerlei hinsicht über das Verhalten informiert worden. Nach rücksprache mit seinen Arbeitskollegen weiß ich das er mich noch kontaktieren will, was er noch machen kann. Ich habe vom Persochef unterlagen zur Sache angefordert, wenn ich genaueres weiß halte ich Euch auf dem laufenden.
lg
13.10.2009 um 20:46 Uhr
Nach rücksprache mit seinen Arbeitskollegen weiß ich das er mich noch kontaktieren will, was er noch machen kann.
Ich denke nichts mehr,er hat den Aufhebungsvertrag unterschrieben,jetzt geht nichts mehr ausser der gang zum Arbeitsamt und sich 3 Monate Sperren lassen ...
Sollte keine Zivilrechtliche klage folgen,hat er nochmals Glück gehabt ...
Ich möchte mal meinen,das wars für ihn ...
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