Erstellt am 13.10.2009 um 11:14 Uhr von Galatea
Wurde ein Aufhebungsvertrag gemacht oder gekündigt?
Wenn er gekündigt wurde stellt sich auch ersteinmal die Frage nach der Zustimmung durch den Betriebsrat.
Warum will der Kollege Kontakt aufnehmen, wenn er mit der Kündigung einverstanden war?
Erstellt am 13.10.2009 um 11:18 Uhr von galaxy
@mvstony
was bedeutet "beiderseitiges Einverständnis"?? Auflösungsvertrag?? Wenn ja, dann seid ihr raus, wenn nein, dann stellt sich die Frage, hat der AG ben BR angehört?
Hat er die Fristen eingehalten?
Außerordentliche, fristlose, ordentliche,Betriebsbedingte Kündigung?
Mein Freund DJ würde jetzt schließen mit: "Fragen über Fragen....."
Galaxy
Erstellt am 13.10.2009 um 11:20 Uhr von Galaxy
@galatea
zwei unterschiedliche, BR ein Gedanke, nicht schlecht.. nur Du 4 Minuten schneller ;-))
Erstellt am 13.10.2009 um 11:23 Uhr von Galatea
@Galaxy: Ich bin nicht mal BR ;-)
Erstellt am 13.10.2009 um 11:52 Uhr von DonJohnson
@all
Nun, ich denke, dass sich mvstony ein wenig unglücklich ausgedrückt hat. Hier wird es nciht um eine fristlose Kündigung gehen, sondern wohl tatsächlich um einen Aufhebungsvertrag (das ist allerdings echt nur ne Vermutung).
Ansonsten hätte er von der Anhörung gesprochen und hätte gefragt, wie er dagegen vorgehen kann (auch das ist vermutet) und nicht, was er jetzt dem Ex-Kollegen raten kann...
Stalking ist ein Straftatbestand, er ist gegangen und raus aus dem Betrieb. Der BR hat also IMHO nichts mehr mit der Sache zu tun. Man könnte dem Ex-Kollegen nur sagen, dass er sich vor Unterschrift des Aufhebungsvertrages an den BR hätte wenden sollen... oder nciht?
Galaxy, dennoch bleiben Fragen über Fragen, weil es wie gesagt nur Vermutungen sind ;-)))
Erstellt am 13.10.2009 um 11:53 Uhr von Immie
@Galatea
Das finde ich jetzt bedenklich...
Wenn das die WAF mitbekommt... wirst du Ausgelöscht.
Auf der anderen Seite weiss ich auch nicht, ob ich die Qualität meiner Antworten von einem User beurteilen lassen möchte, der nicht BRM ist.
Da hätte ich dann doch einige Fragen zur Qualitätssicherung:
Warst du schon mal im BR?
Wann war die letzte Schulung?
Hast du vor, dir zu wünschen, in den BR gewählt zu werden ß
Erstellt am 13.10.2009 um 11:56 Uhr von Troisdorfer
@mvstony
Wusstet ihr von dem "Stalking" ???
Habt auch ihr mit diesem Kollegen ,gespräche
geführt ob der Vorwurf der Richtigkeit entspricht ???
***im "beiderseitigen Einverständnis"fristlos entlassen.***
Gibt es nicht,geht nicht,wie ist es gemeint ???
Ist er Fristlos entlassen wurden und hat die Kündigung angenommen ???
Was möchte er denn von Betriebsrat ???
Erstellt am 13.10.2009 um 12:28 Uhr von kriegsrat
angenommen, der stalking-vorwurf trift wirklich zu
das wirft doch wieder das grundsätzliche problem auf :
> provokation an>
in unserem lande kümmert man sich eher um den täter als um das opfer
aber klar, der "stalker" hatte bestimmt eine schlechte kindheit.........
>provokation aus>
hat jemand eine vorstellung, was alles passieren muß bzw. was das "opfer" alles erdulden muß, bis wirklich "stalking" vorliegt ?
mein mitleid mit solchen "psychos" hält sich in sehr engen grenzen,
auch als BR..................
Erstellt am 13.10.2009 um 12:33 Uhr von Immie
@kriegsrat
Habe ich das nicht mitbekommen? Oder wurde hier schon geklärt, wer denn festgestellt hat, das es ein Fall von "Stalking" ist?
Wo fängt das an und wo hört das auf?
Aber da können hier andere mit Sicherheit mehr zu sagen.
Erstellt am 13.10.2009 um 12:38 Uhr von Galaxy
@mvstony
lass uns nicht hängen, alle versuchen zu antworten doch du rückst nicht mit den Hintergründen und/oder konkreten Beschlussvorlagen/Arbeitgeberanfragen an den BR raus.
Also, hämmer in die Tastatur was nun Fakt von deiner Seite aus ist...
@kriegsrat
Das sich dein "Mitleid" mit solchen "Psychos" in Grenzen hält ist verständlich, doch trotz allem "sollte" ein BRM neutral sein.....(was, glaube ich, allen von uns schwer fällt in so einem Fall)
Erstellt am 13.10.2009 um 12:43 Uhr von DonJohnson
galaxy
*Das sich dein "Mitleid" mit solchen "Psychos" in Grenzen hält ist verständlich, doch trotz allem "sollte" ein BRM neutral sein.....(was, glaube ich, allen von uns schwer fällt in so einem Fall)*
Nun, wenn ich mir so den § 104 betrVG ao ansehe, kann ich deine Meinung hier nicht teilen...
kriegsrat
Nimm mal bitte den Finger vom Abzug - noch wissen wir nciht, ob der BR das wußte...
Immie
Das habe jetzt sogar ich verstanden ;-)))
Erstellt am 13.10.2009 um 12:47 Uhr von BRHexe
@mvstony
das angeblich Stalking in eurer Firma stattgefunden hat, kann euch als BR doch nicht wirklich entgangen sein. Wie auch schon Troisdorfer fragte, habt ihr Gespräche geführt?
Mit beiden Seiten?
Erstellt am 13.10.2009 um 12:52 Uhr von kriegsrat
@ immie
wo das aufhört (bzw. wie das aufhören kann), kann ich dir sagen
in einem fall bei uns vor ca. 3 jahren ist die kollegin immer noch in psychotherapeutischer behandlung
und der täter wurde letztendlich zwangseingewiesen und sitzt heute noch.....
den leidensweg der kollegin wünsche ich niemand...............
aber wie gesagt, im vorliegenden fall ist noch zuviel unklar.....................
@ dj
bei stalkern sehe ich rot !!!!!
Erstellt am 13.10.2009 um 12:59 Uhr von DonJohnson
kriegsrat
Ja, keine Frage, sehe ich auch so - Mobber nehme ich im übrigen da auch nciht von aus...
Erstellt am 13.10.2009 um 13:24 Uhr von Immie
@kriegsrat
Ich wollte dieses Problem nicht herunterspielen!
...aber wie gesagt, im vorliegenden fall ist noch zuviel unklar...
Das sehe ich auch so!
Erstellt am 13.10.2009 um 13:28 Uhr von Galaxy
@DJ
§104 BetrVG ist natürlich ausgenommen, ich wollte auch nur zum Ausdruck bringen, dass man sich als BR IMMER beide Seiten der Medaille anschauen sollte und sich nicht als Richter aufspielen muss.
Erstellt am 13.10.2009 um 13:32 Uhr von kriegsrat
@ galaxy
BR heißt doch "betriebsrichter", oder hab ich da was falsch verstanden? ;-))
Erstellt am 13.10.2009 um 13:38 Uhr von DonJohnson
Galaxy
Klar, sehe ich auch so, ABER den § 104 gibt es nciht umsonst. Klar sind wir keine Richter oder Ankläger, ABER...
Auch ich hätte gerne weitere Informationen zu diesem Fall, ob wir die wohl noch bekommen?
Erstellt am 13.10.2009 um 16:15 Uhr von Troisdorfer
Leider lässt uns mvstony hier im Unklaren ...
Ich bin leider etwas Vorsichtig,da ich genau das Gegenteil erlebt habe,am
ende war der Beschuldigte das Opfer und das Opfer der eigendliche Täter .
Der BR sollte eigendlich auch zum allgemeinen Schutz bei sollchen Gesprächen
und wenn es auch nur mündliche Abmahnungen oder Ermahnungen sind,dabei sein .
Vor Gericht sieht es mit *nur* Ausgesprochen Ermahnungen eher schlecht aus .
Erstellt am 13.10.2009 um 17:55 Uhr von mvstony
Hallo zusammen,
es tut mir leid, das ich Euch so im dunklen stehen lassen musste. Aber wie heist es immer so schön, "nach Diktat verreist"! Ich war auser Haus. Ich hatte gar nicht mit einer solchen vielfalt an Antworten gerechnet, daher jetzt der aktuelle Stand der Sache.
Der Kollege wurde am Freitag zur GL gebeten an der der auch der Persochef anwesend war . Wie Don Johnson in Antwort 2 schon vermutet hat wurde nach Ausage der GL, "nach der erdrückenden Beweislage war keine Kündigung mehr notwendig, so das der Variante der Vertragsufhebung zugestimmt wurde".
Der BR war in keinerlei hinsicht über das Verhalten informiert worden. Nach rücksprache mit seinen Arbeitskollegen weiß ich das er mich noch kontaktieren will, was er noch machen kann.
Ich habe vom Persochef unterlagen zur Sache angefordert, wenn ich genaueres weiß halte ich Euch auf dem laufenden.
lg
Erstellt am 13.10.2009 um 18:46 Uhr von Troisdorfer
*Nach rücksprache mit seinen Arbeitskollegen weiß ich das er mich noch kontaktieren will, was er noch machen kann.*
Ich denke nichts mehr,er hat den Aufhebungsvertrag unterschrieben,jetzt geht
nichts mehr ausser der gang zum Arbeitsamt und sich 3 Monate Sperren lassen ...
Sollte keine Zivilrechtliche klage folgen,hat er nochmals Glück gehabt ...
Ich möchte mal meinen,das wars für ihn ...