Ersatzmitglied, wieviel darf ich?
Darf ich als Ersatzmitglied einen Kollegen bei "Chefgesprächen" begleiten? Folgender Sachverhalt :Kollege wurde von einem anderen belästigt ( stalking ). Nun soll ein Gespräch beim Chef mit dem "Opfer" stattfinden. Kann ich dabei sein? Der Kollege wünscht es.
Community-Antworten (2)
06.08.2006 um 22:28 Uhr
Die § 81 Abs. 4 S. 3, § 82 Abs. 2 S. 2, § 83 Abs. 1 S. 2 und § 84 Abs. 1 S. 2 BetrVG regeln das Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds jeweils bezogen auf bestimmte Gegenstände und Anlässe. Da in diesen Gesetzen nur die Rede von Betriebsratsmitgliedern ist, haben Arbeitnehmer keinen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass ein Ersatzmitglied seines Vertrauens, solange es nicht für ein zeitweilig verhindertes Betriebsratsmitglied aktiv ist, zu einem Personalgespräch begleitet.
06.08.2006 um 22:50 Uhr
Hallo, Heini,
danke für deine rasche Hilfe. Da in unserem BR z.Zt. mehrere Mitglieder nicht da sind, d.h. Urlaub, Krankheit etc., und ich sehr häufig an den Sitzungen teilnehme, werde ich unter dem Gesichtspunkt des letzten Teils deiner Antwort agieren. Danke nochmal, und ´nen schönen Abend noch....
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