Erstellt am 15.02.2019 um 06:56 Uhr von Erbsenzähler
Der Anhörung zur Kündigung widersprechen. Der AG muss dann zum Arbeitsgericht und die Zustimmung zur Kündigung (versuchen) ersetzen zu lassen. Da wird er, wenn alles nicht stimmt wird er eine Bruchladung vom feinsten erleben.
Weiterhin holt ihr früh genug eure Gewerkschaft ins Boot. Die haben normalerweise genug Munition in solchen Fällen um den AG einzuheizen.
Von Stalking würde ich nicht direkt sprechen. Mobbing ist ein längerer Prozess. Eher Union Bashing. Aber wie geschrieben kontaktet sofort die Gewerkschaft.
Erstellt am 15.02.2019 um 07:04 Uhr von ExBoMa
Recht haben und Recht bekommen sind leider oft zwei unterschiedliche Dinge.
Für das BR-Mitglied wird das ein nervlich sehr belastender Kampf werden, dem die meisten nicht Stand halten. Es sollt sich auf jeden Fall individualrechtlich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Wichtig ist, dass Ihr als Gremium immer geschlossen hinter dem BR-Mitglied steht.
Wenn Ihr zu einem Konzern oder ähnlichem gehört, könnte man sich auch an höhere Stellen beim AG wenden.
Es gibt BRs, die bauen durch Ausschöpfung aller Mitbestimmungsrechte einen Druck auf die AG-Seite auf (ablehnen von Mehrarbeit etc.). Aber dass müsst Ihr selber beurteilen, was bei Euch sinnvoll ist.
Erstellt am 15.02.2019 um 08:26 Uhr von Kratzbürste
Ich würde auch betriebliche Öffentlichkeitsarbeit in Betracht ziehen. (Betriebsversammlung, infoblätter usw.)
Erstellt am 15.02.2019 um 09:02 Uhr von Erbsenzähler
Ich möchte noch etwas dazu fügen:
Einen Hinweis zu den Detektiven. Diese kosten richtig viel Geld (pro Tag ist das eine vierstellige Summe!). Eine tagelange Überwachung ist sehr teuer. Diese Kosten wird sich der AG sicherlich nicht ans Bein binden, wenn er einen Fleck auf der weißten West sucht. Hat er einen erhärteten Anfangsverdacht kann er die Kosten für den Detektiv vom gekündigten AN verlangen, wenn das Delikt nachgewiesen wurde.
Wenn ihr wirklich sicher seit, dass das BRM nichts angestellt habt würde ich trotzdem sehr vorsichtig agieren. Lasst den AG bei einer Anhörung seine "Beweise" vorlegen. Er muss ja die "Hosen runterlassen" und alle "Beweise" auf den Tisch legen. Sonst dürfte er diese nicht vor Gericht egal ob Kündigungsschutzprozess oder Zustimmungsersetzungsklage nicht verwerten.
Erstellt am 15.02.2019 um 10:20 Uhr von Stellv. BV
Wieso vorsichtig agieren, was sollte demnach den Passieren, das BR-Mitglied hat uns ausdrücklich versichert dass er nichts angestellt hat, und im schlimmsten Fall will er Strafantrag/Strafanzeige gegen unseren Chef stellen, und gegen die, die ihn das ohne Beweise unterstellt haben, sowie die Medien darüber informieren.
Wir lassen unseren Kollegen nicht im Stich.
Gegen solche kriminelle Machenschaften sollte der Gesetzgeber mal endlich was tun. Denn gegen Union Busting hat bisher noch kein Gericht die Arbeitgeber bestraft, bestraft sind nur die, die ihren Arbeitsplatz verlieren, denen werden wir die Stirn bieten.
Erstellt am 15.02.2019 um 10:51 Uhr von ExBoMa
Erbsenzähler hat recht!
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man aus starken Emotionen heraus sehr schnell Fehler macht und bin damit "voll auf die Schn… geflogen".
Versucht sachlich und besonnen vorzugehen!
Zwischen den Zeilen deiner letzten Antwort kann man viele Emotionen herauslesen (das meine ich NICHT abwertend).
In solchen Situationen habe ich die Erfahrung gemacht, alles Handeln und insbesondere schriftliche Kommunizieren immer vorab mit jemanden zu besprechen, der in der Sache nicht so tief drinsteckt und frei von Emotionen ist.
Erstellt am 15.02.2019 um 12:24 Uhr von Challenger
Zitat ExBoMa : Zwischen den Zeilen deiner letzten Antwort kann man viele Emotionen herauslesen
Viel würde ich nicht sagen. Eher ein 'gesundes' Selbstbewustsein
Erstellt am 15.02.2019 um 13:26 Uhr von Stellv. BV
Emotionen hin oder her.
Natürlich geht das an niemanden von uns vorbei.
Aber dass es sowas gibt in Deutschland.
Erstellt am 15.02.2019 um 14:22 Uhr von Cyber99
@Stellv. BV
Erst mal riesengroßes Kompliment, dass Ihr Euch hinter Euern Kollegen stellt. Ich kann das sehr gut nachvollziehen, da ich seit zwei Jahren einer ähnlichen Situation ausgesetzt bin, nur mit dem Unterschied, dass ich keine Mehrheit im BR hinter mir habe.
Trotzdem auch von mir die Ermahnung, sehr vorsichtig und bedacht vorzugehen und Euch bitte von einem Rechtsbeistand und der Gewerkschaft beraten zu lassen. Vor allem solltet Ihr das was Ihr behauptet in Punkto Mobbing und Überwachung im Bedarfsfall auch zweifelsfrei beweisen können. Dann kann man so etwas öffentlichkeitswirksam und auch gerichtlich verwerten. Bitte nichts nach Außen kommunizieren, was Nachher einer Überprüfung nicht standhält, dann geht der Schuss nach hinten los. Wenn man sich auf den Flurfunk verlässt kann einem das das Genick brechen. Es ist zwar meistens was Wahres dran, aber ohne Beweis ist die schönste Wahrheit wertlos.
Erstellt am 15.02.2019 um 23:26 Uhr von Giftzwerg
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