Mitbestimmung bei der Zählung von Anrufen durch Mitarbeiter?
Man spart sich bei uns noch kaputt.
Nun sollen Kollegen in einer Außenstelle auf Anweisung eines nicht zuständigen Abteilungsleiters eine Statistik über eingehende Telefonate führen. Damit will man die Beauftragung eines externen Call-Centers rechtfertigen.
Ich selbst habe erst durch die Kollegen davon erfahren. Auch der zuständige Abteilungsleiter wusste nichts von dieser Maßnahme (fand es aber völlig okay, die Kapazitäten seiner Leute so zu beanspruchen).
Wäre der Betriebsrat in diesem Fall mitbestimmungspflichtig? Oder hätten wir wenigstens eine entsprechende Information erhalten müssen?
Danke!
Community-Antworten (1)
13.10.2009 um 14:41 Uhr
@ semaraa, der BR sollte nachfragen, wie die Daten weiterverarbeitet werden. Wenn sie in einen Rechner eingegeben werden, ist der BR in der Mitbestimmung.
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