Ersatzmitglied
moin,
der brv ist in den mutterschutz gegangen. ab wann muss/kann ein ersatzmitglied nachrücken, mit beginn des mutterschutzes oder erst mit beginn des erziehungsurlaub?
muss der brv schriftlich dem ag bekannt geben, dass er sein amt niederlegt? oder reicht die mitteilung, dass ein ersatzmitglied nachrückt und der brv neu gewählt wurde?
vielen dank
Community-Antworten (1)
13.10.2009 um 10:15 Uhr
@ marslars, ein Ersatzmitglied ist auch während des Beschäftigungsverbotes nach dem MuSchG zu laden. Wenn der BRV aber an den Sitzungen teilnehmen will, muss er es rechtzeitig seinen Stellvertreter mitteilen, damit kein Ersatzmitglied geladen wird. Die Niederlegung seines Amtes erfolgt durch Erklärung gegenüber dem BR. er bleibt aber BRMtgl. Eine Erklärung gegenüber dem AG ist rechtlich unbeachtlich. Der BR sollte dann einen neuen BRV wählen und darüber den AG informieren.
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