moin,

der brv ist in den mutterschutz gegangen. ab wann muss/kann ein ersatzmitglied nachrücken, mit beginn des mutterschutzes oder erst mit beginn des erziehungsurlaub?

muss der brv schriftlich dem ag bekannt geben, dass er sein amt niederlegt? oder reicht die mitteilung, dass ein ersatzmitglied nachrückt und der brv neu gewählt wurde?

vielen dank