Kosten nach § 40 BetrVG
Hi,
im Zuge der jährlichen Kostenplanung für das Folgejahr, bat der AG uns bisher immer, einen Betrag für unsere anfallenden Kosten anzugeben, für Schulungen, Zeitschriften etc.. Darf er sowas von uns verlangen? Uns stehen doch nach, nach § 40 BetrVG sowieso alle Kosten die wir in für unsere Tätigkeit als erforderlich halten zu, oder?!?!?!?!
Danke Christa
Community-Antworten (3)
12.10.2009 um 13:36 Uhr
Hallo Christabine,
lasst Euch nicht auf ein Budget ein! Ihr seid am Ende sonst in Erklärungsnot wenn Ihr dieses überschreitet. AG hat die Pflicht zur Kostenübernahme. Ihr wißt ja auch nicht was im Laufe des Jahres an Schulungen erforderlich wird... je nachdem was bei Euch aktuell ist und Ihr dann evtl. noch zusätzlichen Bedarf habt.
Gruß
12.10.2009 um 14:49 Uhr
Ihr könnt ja die geschätzten Zahlen nennen und gleichzeitig darauf hinweisen dass diese unverbindlich sind.
14.10.2009 um 09:22 Uhr
Ich unterstelle dem Arbeitgeber mal, dass er nur versucht, die zu erwartenden Kosten so exakt wie möglich zu planen. Dass der Betriebsrat keine verbindliche Aussage über die zu erwartenen Schulungs- und Arbeitsmittelaufwendungen treffen kann, ist klar.
Unser Arbeitgeber wollte von uns ebenfalls eine Planung für 2010 haben...
Wir gaben ihm als Antwort, dass der amtierende BR sowieso nur bis zum Ende seiner Amtszeit planen kann und verwiesen auf die bereits beschlossenen Schulungen, mit dem Hinweis, dass sich je nach den Planungen und Aktionen des Arbeitgebers aber jederzeit weiterer Schulungsbedarf ergeben kann.
Dürfte ihm nicht gefallen haben grins
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