Höhergruppierung & Aufsichtsrat
Welche Rolle spielt der Aufsichtsrat in einer GmbH bei Höhergruppierungen? Der AG steht auf dem Standpunkt, dass die Zustimmung des Aufsichtsrates für eine Höhergruppierung ausreicht und der BR dann zwangsläufig zustimmen muss. Richtig?
Community-Antworten (2)
12.10.2009 um 13:03 Uhr
So'n quatsch. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan des Arbeitgebers.
Von der Entscheidung des Aufsichtsrats bleiben die Mitbestimmungsrechte des BR nach § 99 BetrVG wegen der Umgruppierung unberührt. Ihr müßt also prüfen, ob ein Grund zur Zustimmungsverweigerung im Sinne des § 99 Abs. 2 BetrVG gegeben ist, gibt es keinen Grund zur Verweigerung, könnt ihr zustimmen. Aber das entscheidet ihr als BR.
12.10.2009 um 14:50 Uhr
@renaBR Ich halte sogar die Zustimmung des AR zu einer Höhergruppierung für äußerst dubios und vom AG als Druckmittel angewendet.
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