Erstellt am 12.10.2009 um 11:03 Uhr von McDeere
So'n quatsch. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan des Arbeitgebers.
Von der Entscheidung des Aufsichtsrats bleiben die Mitbestimmungsrechte des BR nach § 99 BetrVG wegen der Umgruppierung unberührt. Ihr müßt also prüfen, ob ein Grund zur Zustimmungsverweigerung im Sinne des § 99 Abs. 2 BetrVG gegeben ist, gibt es keinen Grund zur Verweigerung, könnt ihr zustimmen. Aber das entscheidet ihr als BR.
Erstellt am 12.10.2009 um 12:50 Uhr von Kölner
@renaBR
Ich halte sogar die Zustimmung des AR zu einer Höhergruppierung für äußerst dubios und vom AG als Druckmittel angewendet.